Hinweise zum Public Viewing zur Fußball-WM in den Pfarreien

VDD informiert über rechtliche Rahmenbedingungen

Dresden/Rio de Janeiro, 02.06.2014: Vom 12. Juni bis zum 13. Juli 2014 findet die Fußball Weltmeisterschaft in Brasilien statt. Wer nicht live dabei sein kann, wird die Spiele im Fernsehen verfolgen wollen – allein daheim oder zusammen mit Freunden und anderen Fans. Der Verband der Diözesen Deutschlands hat aus diesem Grund Kontakt mit den betroffenen Rechteinhabern aufgenommen, um allen Pfarreien und katholischen Einrichtungen, die anlässlich der Fußball-WM die Spiele öffentlich zeigen möchten, eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit dazu zu verschaffen. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte für die öffentliche Aufführung der WM-Spiele (sog. Public Viewing) aufgezeigt.


1. Die Übertragungsrechte am Fernsehbild

Die Übertragungsrechte von WM-Spielen (über ARD, ZDF, RTL, Sky etc.) liegen bei der FIFA.  Zu unterscheiden ist zwischen dem nicht-kommerziellen und dem kommerziellen Public Viewing:


Nicht-kommerzielles Public Viewing
Für ein nicht-kommerzielles Public Viewing ist keine Gebühr an die FIFA zu zahlen. Ebenso ist keine Anmeldung bei der FIFA notwendig. Nicht-kommerziell ist das Public Viewing, wenn weder direkt noch indirekt Eintrittsgelder verlangt werden und kein Sponsoring stattfindet. Die Zahl der Zuschauer sowie die Größe des Bildschirms spielen keine Rolle.

Wichtig: Der Verkauf von Speisen, Getränken und anderen Waren ist ausdrücklich gestattet, nur ein Mindest- bzw. Zwangsverzehr ist verboten. Die weiteren Einzelheiten sind dem beigefügten FIFA-Reglement zu entnehmen (Anlage A).


Kommerzielles Public Viewing
Ist ein kommerzieller Anlass gegeben, weil insbesondere Eintrittsgelder gefordert werden, müssen für die jeweiligen Lizenzen Kosten an die FIFA entrichtet werden. Die Frage, wann ein Public Viewing kommerziell ist, wird von der FIFA wie folgt beantwortet:
o Das Verlangen von Eintrittsgeld führt automatisch zur Annahme eines kommerziellen Public Viewing.
o Sollten Sponsoren Bestandteil des Public Viewing sein, ist dieses in jedem Fall kommerziell.

Die Anmeldung einer kommerziellen Public Viewing Veranstaltung muss
ausschließlich online über die Adresse

http://www.publicviewing2014.fifa.com

erfolgen. Die weiteren Einzelheiten sind der Anlage A zu entnehmen.



2. Die Rechte am Fernsehton (GEMA, GVL und VG Wort)


Da bei der Übertragung der WM-Spiele auch der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Wort urheberrechtliche Ansprüche. Diese Rechte werden im Gegensatz zu den Fernsehbildern nicht kostenfrei weitergegeben!

Leider hat die GEMA bisher die Vergütungstarife für die Fußball-WM noch nicht veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich unter www.gema.de, da dort der Vergütungstarif in den nächsten Wochen veröffentlicht wird. Auf diesen Tarif erhalten die katholischen Einrichtungen noch einen Sondernachlass in Höhe von 20 % auf den Nettopreis.

Diese Gebühren sind von jeder teilnehmenden Pfarrei oder Einrichtung unmittelbar an die GEMA zu zahlen! Die entsprechenden Anmeldungen sind vor
der öffentlichen Aufführung bei der für Sie zuständigen GEMA-Bezirkdirektion vorzunehmen. Dies geht formlos per Fax oder E-Mail. Die für Ihre Einrichtung
zuständige GEMA-Bezirksdirektion entnehmen Sie bitte der Anlage „Adressen der GEMA-Bezirksdirektionen“, die diesem Schreiben beiliegt (Anlage B). Die Rechnung wird Ihnen dann unmittelbar von der GEMA-Bezirksdirektion zugestellt.



3. Rundfunkbeitrag

Gleiches gilt auch für die Rundfunkbeitrag. Die GEZ erhebt die Rundfunkgebühr, mit der die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender der ARD und ZDF
finanziert werden. Alle noch nicht angemeldeten TV-Geräte müssen den Bei-tragsservice angezeigt und für die zwei WM-Monate Gebühren gezahlt werden. Werden die Spiele auf einem (Großbild) Fernseher vorgeführt, für den bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, umfasst dies selbstverständlich auch die WM-Spiele, so dass keine gesonderte Anmeldung mehr erforderlich ist.



4. Eventuelle Rückfragen

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Koller vom VDD per E-Mail unter s.koller@dbk.de gerne zur Verfügung.



Anlagen

Anlage A: „FIFA-Reglement für Public-Viewing-Veranstaltungen“

Anlage B: „Adressen der GEMA-Bezirksdirektionen“

 



Zurück Impressum