Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Informationen dazu und zu häufig gestellten Fragen zum Thema

Dresden, 06.06.2014: Das automatische Verfahren zum Einbehalt von Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, das ab dem 01. Januar 2015 zur Anwendung kommen soll, ist keine neue Kirchensteuer.

Grundsätzlich wird die Kirchensteuer , wie bisher schon, als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben. Da Kapitalerträge generell Einkünfte sind, die der Einkommensteuer unterliegen, wurde auch bisher die Kirchensteuer auf Basis der Kapitalerträge bzw. der darauf zu entrichtenden Kapitalertragsteuer festgesetzt. Es handelt sich also nicht um eine neue Steuer, sondern lediglich um ein neues automatisiertes Erhebungsverfahren.

Zum Jahreswechsel 2013/2014 informierten die Banken ihre Kunden über die gesetzliche Verpflichtung, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Kunden abzufragen. Dies diente der Vorbereitung des Einbehalts von Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die ab 01. Januar 2015 automatisch von den Kirchensteuerabzugsverpflichteten einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt wird. Damit wird die Kirchensteuererhebung für den Bereich der Kapitalerträge modernisiert und vereinfacht. Zum Stichtag 01. Januar 2015 wird ein automatisiertes Verfahren zum Abzug von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge eingerichtet. 

Das automatisierte Verfahren setzt auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen der kirchensteuerrechtlichen Behandlung von Kapitalerträgen auf. Die Kirchensteuer für diese Einkunftsart wird wie bisher als Zuschlag zur Abgeltungsteuer erhoben. Ziel der Neuregelung ist, auch die Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer weitestgehend an der Quelle zu erheben. 

Der Arbeitsausschuss der Steuerkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat zu häufig gestellten Fragen zum Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer eine Liste zusammengestellt.

Mehr dazu - hier klicken und pdf-Datei (43 KB) mit den häufigsten Fragen zum Thema herunterladen...

Faltblatt der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema "Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer" herunterladen (ca. 130 kB)...

Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, steht Ihnen für Fragen zum Thema Bistumsjustitiar Stephan v. Spies zur Verfügung, Telefon 0351 / 3364 723; E-Mail: stephan.spies@ordinariat-dresden.de



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