„Kein Verzicht auf Menschenrechte – Sachsen, kauf fair!“

Übergabe der Petition an den Präsidenten des Sächsischen Landtages am 12. Dezember

Übergabe der Petition an Landtagspräsident Dr. Rößler
Übergabe der Petition an Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler am 12. Dezember 2014   (Foto: Elisabeth Meuser)

Dresden, 12.12.2014: Die Allianz SACHSEN KAUFT FAIR hat heute Vormittag die Petition „Kein Verzicht auf Menschenrechte – Sachsen, kauf fair!“ an den Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler übergeben. Die Petition fordert Regeln für einen sozial verantwortlichen Einkauf des Freistaates Sachsen. Steuergelder für Textilien, Blumen, Steine, Kaffee, IT, Spielzeug etc. sollen nicht mehr für Kinderarbeit, Hungerlöhne und Menschenrechtsverletzungen ausgegeben werden.
Die Petition lief seit Mai 2014 und hat online sowie handschriftlich mehr als 4.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden.

Laut Sächsischem Koalitionsvertrag soll die Einführung von sozialen und ökologischen Kriterien während der laufenden Legislaturperiode geprüft werden. „An diesem Prozess möchten wir uns gern beteiligen. Die Allianz SACHSEN KAUFT FAIR macht sich schon seit Jahren für einen fairen Einkauf der öffentlichen Hand stark. Wir wissen, dass die Umsetzung unserer Forderung nicht so leicht zu bewerkstelligen ist. Großkonsumenten wie der Freistaat Sachsen stehen aber in der Verantwortung, von ihren Bietern mehr zu verlangen als Qualität zu günstigen Preisen“, sagt Antonia Mertsching vom Entwicklungspolitischen Netzwerk Sachsen.

Ulrich Clausen vom Bistum Dresden-Meißen fügt hinzu: „Die unantastbare Würde des Menschen oder die Gottebenbildlichkeit des Menschen, wie wir Christen es sehen, sind die Motivation für sozial und ökologisch faire Produktion sowie die Beschaffung fairer Produkte im privaten und mehr noch im öffentlichen Bereich. Zu oft sehen wir den Markt als alles regelndes System an. Aber wir stehen in der Verantwortung den Menschen gegenüber. Jeder, der arbeitet, soll davon auch würdig leben können. Dies muss höchste Priorität bekommen. Da wir als Kunden nach anderen Kriterien agieren, muss dies gesetzlich sichergestellt werden. Der Staat sollte als Vorbild vorangehen.“

Christine Müller, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen, weist darauf hin, „dass die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche bereits 2008 deutlich gemacht hat, dass die Anliegen der Kampagne Eingang in Beschlüsse des Freistaates und seiner Kommunen finden und auch umgesetzt werden sollen.“
Manja Sellenthin vom DGB-Bezirk Sachsen ergänzt: „Es wird endlich Zeit, dass Sachsen ein modernes Vergabegesetz bekommt, das diesen Namen tatsächlich verdient. In Sachsen gilt immer noch: das billigste Angebot bekommt den Zuschlag. Der Preis ist das entscheidende Auswahlkriterium. Es wird nicht hinterfragt, wie dieser zustande kommt. Durch die gegenwärtige Praxis der Angebotsabgabe werden in Sachsen geltende Regelungen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts umgangen und Konkurrenzangebote in wettbewerbswidriger Weise unterboten. Nur mit sozialen und ökologischen Vergabekriterien kommen wir weg von der reinen Fixierung auf den Preis.“
 

Hintergrundinformationen:

Link zur Petition

Die zivilgesellschaftliche Allianz SACHSEN KAUFT FAIR besteht aus dem Bistum Dresden-Meißen, dem DGB – Bezirk Sachsen, dem Entwicklungspolitischen Netzwerk Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen.

Bundesländer, in denen UN-Normen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO bereits berücksichtigt werden: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Saarland. Besonders fortgeschritten sind NRW, Bremen und Schleswig-Holstein.

Sächsisches Vergabegesetz, SächsVergabeG

Begründung zum Sächsischen Vergabegesetz

Link zur Antwort des SMI auf die Kleine Anfrage von Rico Gebhardt zur Beachtung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bei der Ausschreibung und dem Erwerb von Uniformen für die Sächsische Landespolizei und die Angestellten des Justizvollzuges

Link zur Studie über die Arbeitsbedingungen mazedonischer Textilarbeiterinnen und -arbeiter

Recherchen zur Herstellung von Dienstbekleidung

Die ILO-Kernarbeitsnormen:
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Beseitigung der Zwangsarbeit
Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit
Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

Das Menschenrecht auf einen existenzsichernden Lohn ist hier festgehalten:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR, 1948), Art. 23 (3).



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