Erzbischof erläutert Notwendigkeit zur Beibehaltung des Schulgelds

in einem Schreiben an die Eltern der Schülerschaft der bischöflichen Schulen

Dresden, 27.08.2015: In einem Brief hat sich Erzbischofs Dr. Heiner Koch in dieser Woche an die Eltern der Schülerinnen und Schüler an den sechs allgemeinbildenden Schulen des Bistums Dresden-Meißen gewandt. Darin erklärt er die Notwendigkeit, weshalb das Bistum auch in Zukunft nicht auf den Schulgeld-Beitrag für den Besuch der Schulen in kirchlicher Trägerschaft verzichten kann.

Seit dem 1. August 2015 gilt für die freien Schulen in Sachsen ein neues Gesetz mit einer deutlich verbesserten staatlichen Finanzhilfe für die freien Schulträger. Diese Neuordnung war eine Forderung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, der in seinem Urteil vom 15.11.2013 Damit auch in Zukunft hochwertige Bildung angeboten werden kann, muss das Schulgeld an den Schulen in der Trägerschaft des Bistums erhalten bleiben.das alte Gesetz und dessen Finanzierungs- regelungen in wesentlichen Teilen als unvereinbar mit der Sächsischen Verfassung bezeichnet hatte. Erzbischof Dr. Koch: „Die gewollte Gleichrangigkeit von Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft ist sicherlich als Ergebnis der friedlichen Revolution zu bezeichnen und in dieser Weise einzigartig in Deutschland. Nun konnten Sie in der Presse lesen, dass die Staatsregierung die neuen Schülerpauschalen als so auskömmlich betrachtet, dass wir unsere Schulen ohne Schulgeld und weitgehend auch ohne Eigenanteil der Kirche bei gleichbleibender Qualität betreiben könnten. Ein Blick in den gerade von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer fertiggestellten Jahresabschluss für das vergangene Jahr spricht eine andere Sprache: Die Mehreinnahmen durch die verbesserte staatliche Finanzhilfe deckt noch nicht einmal das ausgewiesene Defizit, geschweige dass sie den Verzicht auf die Schulgeldeinnahmen ermöglichen.“

Gemeinsam mit anderen Trägern werde sich das Bistum auch weiterhin intensiv darum bemühen, bei Verzicht auf Schulgeld einen entsprechenden Ausgleich durch den Freistaat zu erhalten, wie dies die sächsische Verfassung in Art. 102 Absatz 4 vorsieht. Erzbischof Koch: „Ich bitte sehr um Verständnis, dass wir bis zum Erfolg in dieser Angelegenheit das Schulgeld in der bisherigen Weise weiter erheben müssen. Selbstverständlich bleibt der Verzicht auf Schulgeld aus sozialen Gründen bei entsprechenden Nachweisen zugesichert.“

In der Trägerschaft des Bistums Dresden-Meißen befinden sich als allgemeinbildende Schulen das St. Benno-Gymnasium Dresden, das Peter-Breuer-Gymnasium Zwickau, das Bischöfliche Maria-Montessori-Schulzentrum in Leipzig mit Grundschule, Mittelschule und Gymnasium und die Bischöfliche Maria-Montessori-Grundschule in Bautzen.

MB



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