Informationen zum aktuellen Stand Winfriedhaus Schmiedeberg

und zum weiteren Vorgehen

Dippoldiswalde, 17.11.2015: In einem Schreiben hat sich Elisabeth Neuhaus, die Leiterin der Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung des Bischöflichen Ordinariats, heute Vormittag an die Pfarrer, Mitarbeitenden in den pastoralen Diensten und in den Dekanatsjugendstellen gewandt. Darin informiert sie über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen mit Blick auf das Winfriedhaus Schmiedeberg und bittet darum, diese Informationen insbesondere auch an die Jugendlichen weiterzugeben.


Informationen zum aktuellen Stand und dem weiteren Vorgehen in Bezug auf das Winfriedhaus

Das als Jugendbildungsstätte genutzte Winfriedhaus besteht aus dem Altbau (gebaut um 1800), dem Haupthaus aus den 1950er sowie mehreren Anbauten hauptsächlich aus den 1980er Jahren. In den 1990er Jahren wurde der Gebäudekomplex einer Renovierung unterzogen. Die Hochwasserschäden in den Jahren 2002 und 2013 wurden fachgerecht beseitigt.

Das Winfriedhaus Schmiedeberg.Im Rahmen einer Begehung des Winfriedhauses am 6.3.2015 wurden erhebliche Brandschutzmängel deutlich. Um die Sicherheit der Gäste und Mitarbeitenden zu gewährleisten und eine zeitnahe Schließung des Hauses zu verhindern, wurden neben Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Hauses u. a. Fluchttreppengerüste errichtet, die Brandmelde- und Alarmierungsanlage erneuert sowie die Rettungswegezeichen sachgerecht gekennzeichnet. Insgesamt wurden für diese Maßnahmen innerhalb weniger Monate 74.000 € investiert, um zumindest eine eingeschränkte Nutzung des Hauses bis Mai 2017 zu erreichen. Eine primär brandschutzorientierte Ertüchtigung des Winfriedhauses, d. h. Wiederherstellung vollständiger Nutzbarkeit, würde eine Investition von weiteren ca. 400.000 € erfordern.

Über die Brandschutzbestimmungen hinaus haben sich seit der letzten Renovierung auch andere Vorgaben und Standards für Beherbergungsstätten geändert (Barrierefreiheit, Sanitäranlagen usw.). Das alles führt dazu, Brandschutzmaßnahmen in der avisierten Größenordnung nicht singulär zu sehen, sondern sie im Zusammenhang mit einer in absehbarer Zeit notwendigen Renovierung des Hauses zu betrachten. Diese würde eine Investition von um die drei Millionen Euro erfordern.

Solche Überlegungen bedürfen nicht in erster Linie bauplanerischer sondern konzeptioneller Grundlagen. Dabei muss es darum gehen, im Blick auf unsere Verantwortung für die Glaubensweitergabe und -Vertiefung, im Hören auf Gottes Wort und die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen sowie unter Beachtung der gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen ein Konzept zu entwickeln, das Jugendlichen im Bistum Dresden-Meißen die bestmöglichen Rahmenbedingungen bietet, um als Menschen und Gläubige zu wachsen. Es gilt zu fragen: Wie können wir aus der Botschaft des Evangeliums heraus im tiefen Vertrauen auf die Gegenwart Gottes diese schwierigen Situation gestalten? Was ist der Auftrag von Jugendpastoral und insbesondere eines Jugendhauses heute und in absehbarer Zukunft? Welche Rahmenbedingungen benötigen wir dafür und wie können wir sie mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln tragfähig gestalten?

An den inhaltlichen Überlegungen sind nicht nur interne und externe Fachleute beteiligt, sondern es sollen im Rahmen der knappen Zeitvorgabe möglichst viele andere Perspektiven einbezogen werden: zuallererst Jugendliche selbst, pastorale Dienste, ökumenische Partner, kommunale Akteure der Jugendarbeit usw.

Eine besondere Herausforderung liegt darin, der Bistumsleitung bis Sommer nächsten Jahres eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Wann welche Entscheidung fällt, obliegt auch aus rechtlichen Gründen dem neuen Bischof. Derzeit wird daran gearbeitet, ihm eine solche Entscheidung zeitnah nach seinem Amtsantritt zu ermöglichen.

Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung - Leitung



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