"Ein Brot und einen Fisch ins Körbchen gelegt"

Im Interview: Elisabeth Neuhaus, Leiterin der Pastoralabteilung des Bistums, und Kyrill von Twickel, Finanzdirektor des Bistums, über Herausforderungen und Chancen des Erkundungsprozesses.


Hoffnungsvolles Zeichen struktureller Änderungen: die wachsende Propsteigemeinde in Leipzig konnte sich im Mai 2015 über die Weihe ihrer neuen St. Trinitatis-Kirche freuen.

Hoffnungsvolles Zeichen struktureller Anpassungen: die wachsende Propsteigemeinde in Leipzig konnte sich im Mai 2015 über die Weihe ihrer neuen St. Trinitatis-Kirche freuen.


Seit Jahresende 2013 geht das Bistum in einem geistlichen Aufbruch der Frage nach, welchen Auftrag Gott der Kirche unserer Region heute stellt. Den inhaltlichen Erkenntnissen sollen dann entsprechende Strukturanpassungen folgen. Wie das aussehen könnte, darüber haben die Leiterin der Hauptabteilung Pastoral, Elisabeth Neuhaus, und der Leiter der Hauptabteilung Finanzen, Kyrill v. Twickel, im Interview gesprochen.


Herr v. Twickel, wie erleben Sie denn den Erkundungsprozess ganz persönlich als Gemeindemitglied von Franziskus-Xaverius in Dresden-Neustadt?

Unsere Pfarrei Franziskus-Xaverius in der Neustadt bildet eine Verantwortungsgemeinschaft mit den Pfarreien Pieschen und Weißer Hirsch. Bereichernd ist, dass wir uns unter der Leitung des Pieschener Pfarrers und unserer Gemeindereferentin schwerpunktmäßig mit der Kyrill v. Twickelgeistlichen Grundlegung des Erkundungs-prozesses für unsere Verantwortungsge-meinschaft beschäftigen. Da werden schon ziemlich dicke Bretter gebohrt. Meine Frau und ich haben an einem Glaubens-seminar der Verantwortungsge-meinschaft zu Kirchenbildern, der Taufgnade und den Charismen einer Gemeinde teilgenommen. Dass wir in dieser tiefen Dimension eine konkrete geistliche Erfahrung in der Ortsgemeinde so praktisch teilen konnten, hat uns beeindruckt. Spürbar war eine neue und durchaus echte geschwisterliche Verbundenheit mit Gemeindemitgliedern aus der ganzen Verantwortungsgemeinschaft. Unterschiede im Austausch erlebten wir nicht abgrenzend, sondern bereichernd und erfüllend. Ich glaube, das ging allen so, die da mitgemacht haben. Das gemeinsame Teilen der Realitäten um erlebte Taufgnade und Charismen hat schlicht vieles in uns "neu gemacht" und kann Grundlage für Neues um uns herum werden.

Viele erwarten, dass sich die Pfarreien in den nächsten Jahren von Immobilien trennen müssen. Ist das ein Ziel des Erkundungsprozesses?

Mit Sicherheit ist die Trennung von Immobilien nicht Ziel des Erkundungsprozesses. Der Erkundungsprozess sucht nach dem Auftrag Gottes in der Lebenswirklichkeit unserer Gemeinden. Es geht um unser heutiges Zeugnis der Christusnachfolge für alle Menschen um uns herum.

Es ist wichtig, zu verstehen, dass die Gestaltung von Strukturen eine Herausforderung unter vielen anderen ist und immer bezogen sein muss auf die Frage „Was ist unser Auftrag als Kirche vor Ort?“. In diesem Zusammenhang ist unter anderem zu fragen: Wie müssen unsere Immobilien mittel- und langfristig beschaffen sein, damit sie der Umsetzung dieses Auftrages dienlich sind?

Sehr wohl wird es dazu kommen, dass Pfarreien sich von einem zu hohen Immobilienbestand trennen müssen. Diese Notwendigkeit bestand aber schon in der Vergangenheit. Darüber wurde auch in den letzten Jahren offen geredet. Das ist keine Konsequenz des Erkundungsprozesses, sondern der schon lange bestehenden Realität, dass wir in vielen Pfarreien mehr umbaute Fläche haben, als sich die Pfarreien finanziell leisten können. Im Erkundungsprozess wird der pastorale Auftrag der Verantwortungsgemeinschaft geklärt, und in diesem Zusammenhang ist die Frage zu stellen: Welche Immobilien brauchen wir in unserer Verantwortungsgemeinschaft, um unseren pastoralen Auftrag zu erfüllen, und welche Mittel stehen uns zur Verfügung, um das zu realisieren?

Frau Neuhaus, bedeutet das denn auch, dass eine Trennung von einer Immobilie einer Aufgabe des pastoralen Standorts gleichkommt?

Nein, man muss sehr deutlich zwischen der Existenz von Kirche vor Ort und dem Besitz oder Eigentum an einer Immobilie unterscheiden. Gleichwohl braucht eine Kirche, die als pilgerndes Gottesvolk in die Welt gesandt ist, auch Orte der Beheimatung. Das können entweder kleinere Immobilien oder auch mittelfristig angemietete Räume sein. In dieser Hinsicht kann ich mir zum Beispiel eine bedeutend intensivere ökumenische Kooperation vorstellen. Leitfrage ist: Wie können wir Verantwortung für das kirchliche und gesellschaftliche Leben der gesamten Verantwortungsgemeinschaft gestalten und dabei die Gemeinden, Gemeinschaften und Gruppen vor Ort in ihrem Kirchesein stützen? Die große Herausforderung wird darin bestehen, herauszufinden, wo wir unsere Kräfte sinnvollerweise regional bündeln und was vor Ort geschieht, damit Kirche lebendig bleibt oder wieder wird.

Herr v. Twickel, im Sommer stehen ja die sogenannten Rahmengespräche des Bischofs mit allen Verantwortungsgemeinschaften an. Wer wird denn von Seiten des Bistums dabei sein?

Neben dem Bischof und seinem Generalvikar werden alle Hauptabteilungs-leitenden, also auch der Caritasdirektor, bei den Gesprächen dabei sein. Moderiert werden die Gespräche durch die jeweiligen Prozessberater der Verantwortungsgemeinschaften.

Worüber wird in diesen Rahmengesprächen gesprochen werden? Wie läuft das ab, Frau Neuhaus?

Neben den eben Genannten nehmen an einem solchen Gespräch der Leiter der Verantwortungsgemeinschaft, alle Pfarrer, eine Gemeindereferentin sowie einige Mitglieder der Steuerungsgruppen teil. Ziel ist, der jeweiligen Verantwortungsgemeinschaft einige Informationen an die Elisabeth NeuhausHand zu geben, die sie dabei unterstützen sollen, ihren pastoralen Auftrag zu gestalten. Diesen Auftrag im geistlichen Suchen zu erkennen, zu akzeptieren und daraufhin die Mittel auftragsgerecht einzusetzen sind verschiedene Facetten eines Geschehens. Nur so können Sachmittel fruchtbar werden im Sinne einer geistgewirkten und deshalb begeisternden Kirche. Somit ist auch dieses Gespräch Teil des geistlichen Erkundungsprozesses. Zu seinen Elementen gehören die Formulierung von Fragestellungen zum pastoralen Auftrag der Verantwortungsgemeinschaft, wie sie sich dem Bischof aus seiner Sicht zeigen, und die Mitteilung, welcher finanzielle und personelle Rahmen für die pastorale Arbeit zur Verfügung steht. Es geht in diesem Gespräch vor allem darum, zu informieren. Es geht zu diesem Zeitpunkt definitiv nicht darum, die Rahmendaten zu verhandeln. Das kann erst zu einem späteren Zeitpunkt geschehen, wenn eine Verantwortungsgemeinschaft ihren Auftrag erkannt und definiert hat. Wann das sein wird, wird mit jeder Verantwortungsgemeinschaft individuell abgestimmt.

Sie werden den Verantwortungsgemeinschaften also die Bistumszuschüsse für die Zukunft mitteilen, Herr v. Twickel. Müssen die Pfarreien damit rechnen, dass das Bistum die Mittel kürzt?

Nein, das Bistum wird die Gesamtmittel für die Pfarreien nicht kürzen. In den vergangenen Jahren hatte sich ein Wert um die 4,7 Millionen Euro eingependelt, der über die Schlüsselzuweisung an die Pfarreien ausgekehrt wurde. Das vorliegende Modell geht insgesamt von 6 Millionen Euro aus. Davon werden 5 Millionen Euro als sogenannter ordentlicher Bistumszuschuss grundsätzlich über das Schlüsselzuweisungsmodell verteilt.

Ein zusätzliches Budget von 1 Million Euro steht für pastorale Projekte in den Verantwortungsgemeinschaften zur Verfügung. Dieses Budget wird von der Hauptabteilung „Pastoral und Verkündigung“ verwaltet und ist auch dort für Projekte, die sich aus dem Pastoralkonzept der Verantwortungsgemeinschaft ableiten, zu beantragen.

Frau Neuhaus, verändert sich das Zuweisungsmodell für den ordentlichen Bistumszuschuss, oder bleibt es dabei, dass ausschließlich nach Katholikenzahlen verteilt wird?

Wir haben ein Modell entwickelt, das neben der Katholikenzahl die Komponenten Territorium und Immobilien beinhaltet. Verantwortungsgemeinschaften mit wenigen Katholiken und großer Fläche müssen viele Kilometer überwinden und benötigen in der Regel mehr als einen Immobilienstandort. Dem wird in dem neuen Modell Rechnung getragen.
 
Herr v. Twickel, das hört sich zumindest nicht ganz simpel an. Außerdem gibt es ja gehörigen Zeitdruck. Wie stellen Sie sicher, dass das Verteilungsmodell am Ende von den Pfarrern und Gemeindemitgliedern akzeptiert wird?

Zunächst einmal haben wir über die vergangenen Jahre eine Reihe hilfreicher Hinweise aus den Pfarreien bekommen, die wir in dem Modell umgesetzt haben. Dazu gehört die von Frau Neuhaus beschriebene faire Berücksichtigung der Entfernungen und sehr unterschiedlichen territorialen Ausdehnungen unserer Verantwortungsgemeinschaften. Kyrill v. Twickel

Schon lange beobachten wir Schlüsselzuweisungsmodelle, die in anderen Diözesen zur Anwendung kommen. Wir haben einige davon analysiert und haben in den Jahren 2013 und 2014 verschiedene Ansätze und Überlegungen für ein eigenes Verteilungsmodell geprüft, in Teilen auch wieder verworfen bzw. die überzeugenden Teile weiter verfeinert. Ziel war ein möglichst faires und von jedem verstehbares Modell zu finden, das den Herausforderungen der Zukunft in unserem Bistum gewachsen ist und über einen sehr langen Zeitraum praktisch angewandt werden kann. 

Die nun vorliegende Version ist nicht abgekupfert, sondern für unsere Bedürfnisse erstellt. Der Bischof und seine Verwaltung haben gemeinsam mit anderen Fachleuten das Modell und dessen Ergebnisse geprüft. Nun geben wir das Zuweisungsmodell zur weiteren Hinterfragung und finalen Prüfung „auf die Teststrecke“.

Frau Neuhaus, die mehrphasige „Teststrecke“ haben Sie ins Spiel gebracht und damit der Finanzabteilung ganz schön Respekt eingeflößt. Wie wird das geschehen? Haben Sie den TÜV eingeschaltet?

Unser „TÜV" sind Pfarrer und Laien aus den Verantwortungsgemeinschaften. Außerdem unsere Gremien, wie der Vermögensverwaltungsrat des Bistums, der gleichzeitig die Funktion des Kirchensteuerrats wahrnimmt. Mitte April haben wir das Modell zunächst ordinariatsintern mit dem Bischof  abgestimmt.  Im nächsten Schritt hatten wir am 29. April eine Gruppe von Pfarrern und kompetenten Laien zur Prüfung und Rückmeldung eingeladen. Auf dieser Sitzung wurde das Modell auf Herz und Nieren hinterfragt und im Ergebnis für uns überraschend eindeutig bestätigt. Im Mai werden wir das Modell den Dekanen und Vertretern des Priesterrates zur Diskussion vorstellen und Ende Mai geht die Vorlage dann in den Vermögensverwaltungsrat.

Wir gehen bewusst nicht zimperlich mit unserem Modell um. Wir suchen über Widerspruch und Kritik nach Hinweisen auf Verbesserungsmöglichkeiten an dem Modell. Einige der eingeladenen Laien sind ausgewiesene Fachleute mit großer Erfahrung, und wir haben auch nicht davor zurückgeschreckt, bekannt kritische Geister unter unseren Pfarrern in die Arbeitsgruppen einzuladen. Wir erleben, dass es in den Erörterungen ordentlich zur Sache geht. Wir sind dafür sehr dankbar.  

Gibt es Verantwortungsgemeinschaften, die eine besondere Behandlung erfahren?

Das Schlüsselzuweisungsmodell ist „generell-abstrakt“, und es wird auf der Ebene des Diözesanrechts in Kraft gesetzt werden. Das heißt es geht nicht „nach Nase“ oder Sympathie, sondern alle Verantwortungsgemeinschaften werden nach dem Schlüsselzuweisungsmodell gleichbehandelt werden. Natürlich ist dieses Rechenwerk aus der reichen Erfahrung unserer Diaspora durchaus differenziert aufgebaut. Um ganz kleinen Verantwortungsgemeinschaften zu helfen, gehen wir im sogenannten Katholikenschlüssel in der kleinsten Einheit rechnerisch Elisabeth Neuhausvon mindestens 2.000 Katholiken aus, da eine gewisse Basisausstattung gewährleistet sein muss. Oberhalb dieser „Grundausstattung“ steigt der Schlüssel linear zur Katholikenzahl.

Es gibt daneben noch weitere gewollte Effekte, die besonders die Herausforderungen unserer großen Flächenpfarreien im Blick haben. Wenn eine Verantwortungsge-meinschaft im inner-städtischen Bereich mit geringer territorialer Ausdehnung und eine Verantwortungsgemeinschaft im ländlichen Bereich mit sehr weiten Wegen, also sehr großer territorialer Ausdehnung, gleich viel Katholiken haben, so wird dem ländlichen Bereich in dem Modell etwas mehr Immobilienfläche zugewiesen, und das Modell geht auf die notwendigerweise höheren Fahrtkosten ein.

Es könnte ja jetzt sein, dass die Stadtpfarreien mit dieser neuen Gewichtung im Verteilungsmodell nicht einverstanden sind. Rechnen Sie da mit Kritik?

Zunächst mal rechne ich mit vielen Reaktionen und Fragen. Wir haben richtig viel Arbeit vor uns, das Zuweisungsmodell zu erklären. Natürlich wird es enttäuschte Erwartungen und auch berechtigte fachliche Hinweise und Kritik geben. Ein allseits akzeptiertes Modell wird wohl am Ende ein Wunsch bleiben müssen. Dennoch gehe ich davon aus, dass das Modell eine auskömmliche und mit Blick in die Zukunft realistische Finanzausstattung der Verantwortungsgemeinschaften ermöglicht.

Herr v. Twickel, Ihr Auftrag war es, ein neues Schlüsselzuweisungsmodell vorzulegen. Niemand wird jetzt erwarten können, dass die gleichen Ergebnisse wie in der Vergangenheit da raus kommen. Wenn Sie die Ergebnisse des neuen Schlüsselzuweisungsmodells mit dem vergleichen, woran sich die Pfarreien über Jahre gewöhnt haben, gibt es da erste Erkenntnisse?

Am deutlichsten zeigt sich ein Effekt, der ja auch gewollt und von den Pfarreien gefordert war: Es gibt eine relative Verschiebung von großstädtischen Ballungsräumen in die ländlichen Verantwortungsgemeinschaften mit wenig Katholiken und riesigen Territorien. Aber die abgebenden Verantwortungsgemeinschaften spielen immer noch auf einem absolut gesehen sehr viel höherem Niveau.

Interessanterweise kommt der finanzielle Effekt aus dem Teilschlüssel für die territoriale Ausdehnung der Fläche den „Fahrtkosten“ in den Jahresabschlüssen der Pfarreien recht nahe. Das ist eine schöne Bestätigung in diesem Detail.

Viele wird wohl auch überzeugen, dass es auch bei der Bemessung der Immobilienflächen einen Diasporafaktor gibt, der unabhängig von der Katholikenzahl mit größer werdendem Pfarrterritorium auch mehr Immobilienfläche ausweist.

Eine klare Erkenntnis ist aber auch, dass sich das Problem des nicht mehr finanzierbaren Immobilienüberhangs in unseren Pfarreien und Verantwortungsgemeinschaften durch das neue Schlüsselzuweisungssystem nicht lösen wird. Hier müssen die Verantwortungsgemeinschaften aus ihren Pastoralkonzepten ganz konsequent Standort- und Liegenschaftskonzepte ableiten, die langfristig finanzierbar sind. Diese Aufgabe, die auch mit der Schließung von Immobilien einhergehen wird, wird sich über einen langen Zeitraum hinziehen. Tatsächlich müssen wir damit jetzt konkret werden. Das Bistum setzt bereits seit Mitte 2014 den Bischöflichen Auftrag um und achtet bei jeder zu entscheidenden bzw. zu genehmigenden Bauinvestition auf diese Zusammenhänge.

Hier muss ich nochmals nachhaken: Das ist ja nun wahrlich keine leichte Aufgabe. Wie wird das Bistum die Verantwortungsgemeinschaften dabei unterstützen?

Ich denke, allen ist klar, dass solche Entwicklungen regelmäßig auch mit Schmerzen und Trauer verbunden sind. Aber wir haben Verantwortung dafür, dass unsere Ortskirche auch in Zukunft, also über 2050 hinaus, die Pastoral in passenden Räumen sicherstellen kann. Deswegen wird das Bistum den Teil des Bistumszuschusses, der der Erhaltung des Immobilienbestands dienen soll, dafür zweckbestimmen. Dadurch stellen wir sicher, dass wirklich in allen Verantwortungsgemeinschaften ein Mindestmaß an Instandhaltungsrücklagen gebildet wird. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass dieses Geld nicht für andere Zwecke zur Verfügung steht. Der Bistumszuschuss wird dadurch nicht eingeschränkt, die Liquidität allerdings schon. Schließlich sind die Schlüsselzuweisungen nur zu einem Teil dazu da, Immobilien adäquat zu bewirtschaften. Immobilien und Schlüsselzuweisung wiederum sind Hilfsmittel für pastorales Handeln.
 
Frau Neuhaus, was wäre Ihr Wunsch als Leiterin der Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung an die Verantwortungsgemeinschaften?

Mein Wunsch ist, dass Gott uns zeigt, welchen Weg wir als Diasporakirche zu Beginn des 21. Jahrhunderts gehen sollen, um auch zukünftig ihn und seine Botschaft ins Spiel zu bringen. Wenn ich dazu auf das Evangelium der Brotvermehrung mit den fünf Broten und zwei Fischen schaue, dann ist jeder Verantwortungsgemeinschaft  mit den finanziellen und personellen Ressourcen bildlich gesprochen ein Brot und ein Fisch ins Körbchen gelegt, nicht mehr und nicht weniger. Wenn wir darauf vertrauen, dass Christus uns auch durch das wenige, was wir haben, nährt, ist Kirche lebendige Glaubensgemeinschaft. An vielen Orten ist das schon so, und deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir gemeinsam in diesem Vertrauen wachsen.


Wissenswertes rund um den Erkundungsprozess im Bistum Dresden-Meißen finden Sie - hier...



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