Kirchen kritisieren fehlende Gleichrangigkeit zwischen freien und öffentlichen Schulen

Gemeinsame Erklärung der Ev. – Luth. Landeskirche Sachsens, des Bistums Dresden–Meißen, des Diakonischen Werks sowie der Schulstiftung der Ev. – Luth. Landeskirche Sachsens

Dresden, 30.01.2015: Der Entwurf der Staatsregierung für eine Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) ist in den vergangenen Wochen von Vertretern des Bistums Dresden-Meißen, der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sowie der Schulstiftung und des Diakonisches Werks der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens kritisch an den Schulbestimmungen der Art. 102 bis 105 der Sächsischen Verfassung sowie den Maßstäben des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.11.2013 geprüft worden.

Von besonderer Bedeutung sind die Ausgestaltung der Gleichrangigkeit zwischen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft in ihrer beider Verantwortung für das sächsische Schulwesen sowie die Umsetzung des Verfassungsanspruches auf unentgeltlichen Unterricht und Lernmittelfreiheit.

Die Intention der Sächsischen Verfassung ist die weitestgehende Gleichstellung der Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft. Diese sehen wir durch den vorliegenden Entwurf weder verfolgt noch erreicht. Der notwendige Perspektivwechsel muss im Sinne des Urteils des SächsVerfGH: „kein Vorrang des Einen oder Anderen“ vollständig vollzogen werden.

Mit großer Enttäuschung stellen wir allerdings fest, dass  im Entwurf kein politischer Wille für den Perspektivwechsel hin zu einer wirklichen Gleichrangigkeit und weitestgehender Gleichstellung erkennbar ist.

Die mit dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes möglichen bildungspolitischen Gestaltungsspielräume für die sächsische Schullandschaft sind kaum genutzt worden. 

Im Gegenteil, der vorliegende Gesetzentwurf verfestigt die systematische Ungleichstellung von freien und öffentlichen Schulen. Damit ist eine Chance zur Modernisierung der Bildungslandschaft bisher nicht genutzt worden.

Insgesamt enthält der Gesetzentwurf viele problematische Punkte.

Vor allem sind die vorgeschlagenen Finanzierungsmodalitäten weder  ausreichend noch der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichrangigkeit angemessen.

Angesichts der besonderen Bedeutung aller gesellschaftlichen Bemühungen um die  Inklusion von Menschen mit Behinderung, verweisen wir an dieser Stelle stellvertretend auf die geplante drastische Absenkung der Bezuschussung im Bereich der berufsbildenden Förderschulen für Sinnesbehinderte. Die geplante Absenkung würde diese Schulen und damit eine behinderungsgerechte Beschulung sowie die Chance auf eine dauerhafte Eingliederung in das reguläre Erwerbsleben existenziell gefährden.

Die Verfassungskonformität des vorliegenden Entwurfs scheint nicht gegeben zu sein.

Zur Vermeidung möglicher verfassungsrechtlicher Streitigkeiten muss der Entwurf im Ansatz grundlegend überarbeitet werden.
Wir gehen davon aus, dass dies nicht der letzte Regierungsentwurf in dieser Sache sein wird und in einer erneuten Kabinettsbefassung diese grundsätzlichen Hinweise in den beiliegenden Stellungnahmen aufgenommen werden.

Dieser Entwurf des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft bietet kirchlichen und diakonischen Schulen keine wirkliche Zukunftsperspektive.

Der hierfür notwendige Perspektivenwechsel muss politisch dringend vollzogen werden und sich verlässlich auf einer gesetzlichen Grundlage wiederfinden.



Die ausführliche Stellungnahme seitens des Katholischen Büros Sachsen und des Bischöflichen Ordinariats Dresden zum Entwurf der Staatsregierung für eine Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft können Sie hier nachlesen - hier klicken...



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