Abtei Ettal: Bewährungsstrafe für Pater G. - kirchenrechtliche Schritte folgen

Abtei gibt Stellungnahme zum Urteilsspruch im Missbrauchsprozess

Ettal/Wechselburg, 11.03.2015: Mit einer Stellungnahme hat die Benediktinerabtei Ettal auf den Richterspruch im Missbrauchsprozess gegen den Ettaler Pater G., der mehrere Jahre auch im Kloster Wechselburg in Sachsen eingesetzt war, reagiert. Am 26. Februar hatte der Pater, der bis dahin stets lediglich Distanzlosigkeiten gegenüber Schülern des Ettaler Internats eingeräumt und alle vorgeworfenen Straftaten bestritten hatte, ein umfassendes Geständnis abgelegt. Heute verurteilte ihn das Landgericht München II zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

In einer Stellungnahme des Benediktinerklosters Ettal schreibt Abt Barnabas: "Das Gericht hat nun ein Urteil gesprochen. Ob das Strafmaß des Urteils unserem Gerechtigkeitsempfinden entspricht, das kann man in der Tat bezweifeln. Unser Mitgefühl gilt insbesondere den Betroffenen, weil sie durch die Unehrlichkeit des Paters G. solange auf ein Urteil warten mussten.
Auch uns im Kloster bleibt eine große und tiefe Verbitterung. Denn letztlich wurden auch wir 10 Jahre lang bewusst und vorsätzlich belogen. Als uns 2005 die ersten Vorwürfe bekannt wurden, haben wir nach Befragung der Schüler, nach Informationen bei der Polizei und unserem Rechtsanwalt Pater G. sofort aus dem Internat herausgenommen, obwohl damals nicht von einem Missbrauch die Rede war. Wir haben zudem – wie es die damaligen Richtlinien vorsahen – ein forensisches Gutachten erstellen lassen. Hätte uns Pater G. damals schon die ganze Wahrheit gesagt, wäre den Betroffenen vieles erspart geblieben.
Die Justiz hat nun ein Urteil gesprochen. Damit ist es aber nun nicht abgetan. Jetzt werden auch die notwendigen kirchenrechtlichen Schritte eingeleitet und das kirchliche Strafverfahren eröffnet."

Benediktinerpater G. hatte vor knapp zwei Wochen vor dem Landgericht München II ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Angeklagte erklärte sich zudem mit der Auflage einer ambulanten Sexualtherapie einverstanden.

Bischof Koch erklärt Opfern sein Mitgefühl

Bischof Dr. Heiner Koch: „Diese Straftaten eines Ordensmannes, der auch in unserem Bistum tätig war, machen mich tieftraurig. Dass der beschuldigte Pater erst nach einer so langen Zeit zur Wahrheit gefunden hat, ist beschämend. Ich teile das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen und hoffe sehr, dass die Geschädigten nun die Freiheit finden, das Erlebte zu verarbeiten.“

Kloster WechselburgAb 2005 bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe aus seiner Zeit im Kloster Ettal war Pater G. im sächsischen Kloster Wechselburg tätig, das der Ettaler Abtei untersteht. In Sachsen war der Ordensmann als engagierter Seelsorger bekannt. Aus dieser Zeit liegen keine Vorwürfe gegen Pater G. vor. Als Orden sind die Benediktiner eigenständig und unterstehen nicht dem Bischof.

MB



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