Kirchenbuch, Pfarrsitz, Siegel: bei der Neugründung einer Pfarrei gilt es vieles zu beachten

Im Bistum stehen zahlreiche Pfarrei-Neugründungen an

Dresden, 01.12.2017 (KPI): Mit der Neugründung einer gemeinsamen Pfarrei durch Bischof Heinrich Timmerevers machen die bisher eigenständigen Pfarreien Mariä Himmelfahrt in Leutersdorf, St. Joseph in Ebersbach-Neugersdorf und St. Antonius in Oppach den Auftakt zu einer ganzen Reihe weiterer Neugründungen. In den kommenden drei Jahren werden aus den bislang 97 Pfarreien des Bistums Dresden-Meißen rund 34 neue, größere Pfarreien entstehen. Was dabei alles zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Pfarrei: was ist das?

Als Pfarrei (lateinisch parochia, abgeleitet vom griechischen para=bei und oikän=wohnen) wird eine genau bestimmte Gemeinschaft von Katholiken bezeichnet. In der Regel ist die Pfarrei territorial beschrieben, so dass alle Gläubigen, die im Pfarrgebiet wohnen, zu dieser Pfarrei gehören. Es können aber auch Personalpfarreien beispielsweise für bestimmte Sprachgruppen oder Berufsgruppen – etwa Militärpfarreien – errichtet werden. Die Sorge um die Seelsorge innerhalb einer Pfarrei überträgt der Bischof der Verantwortung eines Pfarrers. Die Pfarrei ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit selbstständiger Rechts- und Vermögensträger. Die Pfarrei ist innerhalb der Römisch-Katholischen Kirche die grundlegende territoriale Basiseinheit der Kirche.

Allein der Diözesanbischof kann nach Anhörung des Priesterrats eine Pfarrei errichten, verändern oder aufheben. Im Fall des Bistums Dresden-Meißen ist das Bischof Heinrich Timmerevers. Dieser hat angekündigt, die Gottesdienste zu allen Neugründungs-Feierlichkeiten persönlich vor Ort zu leiten.

Ablauf der Neugründungsfeier im Bistum Dresden-Meißen

Die Neugründung der Pfarrei wird in einer Heiligen Messe oder in einem Vespergottesdienst gefeiert. Die alten Kirchenbücher, in denen die Pfarreien die Aufzeichnungen über Taufen und Eheschließungen, über die Verstorbenen oder auch die Erstkommunikanten der Gemeinde geführt hatten, wurden zuvor geschlossen. Der neugegründeten Pfarrei werden nun neue Kirchenbücher und auch das zukünftige Pfarrsiegel überreicht. Im Rahmen des Gottesdienstes wird außerdem die Errichtung der Pfarrei formal bekannt gegeben und der Pfarrer der Gemeinde offiziell ins Amt eingeführt.

Ein päpstliches Bleisiegel - wie auf diesem Foto zu sehen - ist nicht nötig, wenn Pfarreien neu gegründet werden. Dennoch ist vieles zu beachten.

Ein päpstliches Bleisiegel - wie auf diesem Foto zu sehen - ist nicht nötig, wenn Pfarreien neu gegründet werden. Dennoch ist vieles zu beachten.

Pfarrkirche und Patrozinium

Beim Zusammenschluss der Pfarreien einer Verantwortungsgemeinschaft wird eine neue Pfarrei gegründet. Sie tritt die Rechtsnachfolge für jede der zu ihr gehörenden, bisher eigenständigen Pfarreien an. Welches Gotteshaus innerhalb dieser Pfarrei die neue Pfarrkirche und damit auch Pfarrsitz wird, bestimmt der Bischof dabei auf Grundlage der Beratungs- und Abstimmungsergebnisse der Pfarrgemeinderäte. Wichtig: jede Kirche wird ihr angestammtes Patrozinium – also den Titel ihres Schutzpatrons – behalten. So wird die Oppacher Kirche auch in Zukunft den Namen St. Antonius und die Kirche in Neugersdorf St. Joseph tragen.

In aller Regel sollen die neugegründeten Pfarreien als Namen das Patrozinium der Pfarrei sowie die Ortsbezeichnung tragen; im konkreten Fall heißt die neugegründete Pfarrei „Röm.-Kath. Pfarrei Mariä Himmelfahrt Leutersdorf“.
Die „Pfarrgemeinderäte“ der bisher eigenständigen Pfarreien werden mit der Neugründung zu „Seelsorgeräten“. Aus diesen Räten wiederum werden die Mitglieder des gemeinsamen Pfarrgemeinderates bestimmt. Pfarrgemeinde- und Seelsorgeräte sollen zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Geistlichen und Mitarbeitenden zum gelingenden Leben und Wirken der Pfarrei beitragen. Die „Kirchenräte“ der neuen Pfarrei – sie sind mit der Verwaltung des Kircheneigentums beschäftigt – setzen sich ebenfalls aus Mitgliedern der ehemaligen Kirchenräte aller aufgelösten Pfarreien zusammen.

Die Feierlichkeiten in Leutersdorf

Der Gottesdienst zur Neugründung der Pfarrei findet am 2. Adventssonntag, dem 10. Dezember, um 10 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Leutersdorf (Aloys-Scholze-Straße 4) statt. Neben Bischof Heinrich Timmerevers, Generalvikar Andreas Kutschke und Pfarrer Andrzej Glombitza werden daran Gläubige aller drei Pfarreien teilnehmen, aus denen die neue Pfarrei hervorgeht. Ein Projektchor der Gemeinde in Oppach wird die Messe musikalisch gestalten. Im Anschluss an den Gottesdienst wird zu einem Empfang ins nahegelegene Aloys-Scholze-Haus eingeladen. Hier werden die Mitglieder des Kirchenrates, die Kommunionhelfer und weitere Gemeindeverantwortlichen ihre neuen Beauftragungsurkunden erhalten.

Als Vertreter des öffentlichen Lebens wird unter anderem der Bürgermeister von Leutersdorf, Bruno Scholze, teilnehmen. Auch die evangelischen Pfarrer der Region sind zu der Neugründungsfeier eingeladen. Mit einem eigenen Fest wird die neue Pfarrei dann bei hoffentlich freundlicherem Wetter im Sommer kommenden Jahres die Neugründungsfeier ausgiebig nachholen. Zu diesem Anlass wird dann auch ein Kirschbaum gepflanzt, der an die Neugründung erinnern soll.

MB




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