Caritas fordert Nachbesserungen beim Pflegegesetz

Vor einem halben Jahr wurde das neue Pflegestärkungsgesetz II eingeführt, nicht alle Betroffenen haben profitiert

Caritas-LogoDresden, 01.06.2017: Ein halbes Jahr nach der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) hat die Caritas im Bistum Dresden-Meißen Nachbesserungen gefordert. Nicht alle Betroffenen hätten von der neuen Regelung profitiert und seien sogar schlechter gestellt, sagt Antoinette Steinhäuser, Referentin für Gesundheit und Pflege im Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen. Für andere dagegen hätten sich die Leistungen verbessert.

„Für Menschen, die bereits vor dem 1. Januar 2017 pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) waren, also eine Pflegestufe erhielten, haben sich vor allem im Bereich der ambulanten Versorgung die Leistungen erhöht“, erklärt Antoinette Steinhäuser. Sie seien in den nächst höheren, beziehungsweise bei einer Demenzerkrankung sogar in den übernächst höheren Pflegegrad übergeleitet worden. Auch stünden seit 1. Januar spürbar mehr Leistungen für die so genannte teilstationäre Pflege, also den Besuch einer Tagespflege, zur Verfügung. Steinhäuser: „Diese Kombination ermöglicht es vielen Menschen, länger in ihrem ursprünglichen Zuhause leben zu können.“

Die Spanne der Leistungen erhöht sich

Anders sieht es dagegen bei Personen aus, die erst nach dem 1. Januar pflegebedürftig wurden, durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet und einem bestimmten Pflegegrad zugeordnet wurden (davor Pflegestufe). „Hier zeichnet sich ab, dass die Spanne zwischen geringeren beziehungsweise erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit sehr groß zu sein scheint“, sagt Antoinette Steinhäuser. „Menschen, die an einer demenziellen Erkrankung leiden, aber lediglich geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit vorweisen können, haben durch den Wegfall der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Übergangsregelung weniger Geld zur Verfügung, um sich die erforderliche Unterstützung im Alltag zu beschaffen.“

Das neue Pflegegesetz trat am 1. Januar 2016 offiziell in Kraft und wurde am 1. Januar 2017 wirksam. Grundlage dafür ist ein neues Begutachtungsinstrument. Nach Angaben der Bundesregierung sollten etwa 1,6 Millionen Menschen in Deutschland davon profitieren.

Dem Fachkräftemangel begegnen

Dennoch müsse das Gesetz nachgebessert werden, so Antoinette Steinhäuser. „Die ursprüngliche Planung des Gesetzgebers sah vor, dass niemand schlechter gestellt wird.“ So dürften den Menschen, die nach dem 1. Januar 2017 begutachtet wurden und geringen Hilfebedarf haben, nicht weniger Mittel zur Verfügung stehen als Menschen, die vor dem 31. Dezember 2016 begutachtet wurden. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels fehlte dem Gesetz zudem eine deutliche Wertschätzung des Pflegeberufes. Dazu gehörten die Ausbildung und Bezahlung des Pflegepersonals, die Aufwertung des Berufes sowie der Abbau von Bürokratie.

Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen ist Träger von neun Einrichtungen der stationären und einer Einrichtung der ambulanten Pflege mit circa 800 Bewohnern beziehungsweise Betreuten. Darüber hinaus nimmt der Verband die Fachberatung für katholische Rechtsträger der Altenhilfe im Bistum Dresden-Meißen wahr.

Kontakt: Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e. V., Antoinette Steinhäuser, Tel. 0351 4983666, E-Mail: Steinhaeuser@caritas-dicvdresden.de

AS




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