Symposium "25 Jahre Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“ mit über 100 Teilnehmern

am 10. März in Leipzig

Leipzig, 13.03.2017: Das Wissenschaftliche Symposium „25 Jahre Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“ am 10. März in der Alten Börse Leipzig führte weit über 100 Teilnehmer aus der ganzen Bundesrepublik zusammen, die sich die Einzigartigkeit des Schulartikels Art. 102 der Sächsischen Verfassung und das darauf fußende Gesetz von einem hochkarätig besetzten Referententeam darlegen lassen wollten. In keiner anderen Landesverfassung wird die Gleichrangigkeit von Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft sowie die Unentgeltlichkeit von Unterricht und Lernmitteln an allen sächsischen Schulen so konsequent ausgeführt wie in der sächsischen Verfassung.

Gemeinsame Veranstalter waren die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände von Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen (LAGSFS Sachsen), das Institut für Bildungsrecht und Bildungsforschung e. V. – An-Institut an der Ruhr-Universität Bochum – IfBB, und die Software AG-Stiftung.

Ordinariatsrat Wilfried Lenssen, Vorsitzender der LAGSFS Sachsen und Leiter des Symposiums, wies in seiner Einführung auf den inneren Zusammenhang von vorgetragenen Freiheitsanliegen der Bürgerrechtler der Friedlichen Revolution 1989/90 für alle Schulen, die Beratungen zu einem Verfassungsentwurf in Gohrisch, dem „Schulartikel“ der im Mai 1992 verabschiedeten Verfassung und der Umsetzung im ersten Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft von 1992 hin.

Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler MdL erinnerte auch aus eigenem Erleben an diese Zeit: „Am Anfang stand die friedliche Revolution.“ Das Recht auf die Errichtung von kirchlichen und privaten Lehranstalten sei als ein wichtiges Freiheitsrecht wahrgenommen worden; dies spiegelte sich dann nicht allein in der Verfassung von 1992 wieder, in der die friedliche Revolution gewissermaßen ihren verfassungsrechtlichen Abschluss gefunden habe.

Die Bürgerrechtler Elke Urban und Dr. Martin Böttger waren bei der Entstehung des Art. 102 in Gohrisch dabei und betonten: „Wir wollten mehr Freiheit für alle Schulen.“ Alle Schulen, egal in welcher Trägerschaft, seien öffentliche Schulen und in den neuen Verfassungen und Gesetzen daher gleichrangig zu behandeln. „Schulgeld war für uns im Osten völlig undenkbar.“ In der Verfassung heißt es: „Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Damit waren selbstverständlich in allen Schulen gemeint!“

Wissenschaftliche Vorträge

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Universität Bonn, legte in einem mitreißend vorgetragenem Beitrag überzeugend dar, dass die Garantien der Sächsischen Verfassung für die Schulen in freier Trägerschaft deutlich über die Zusicherungen des Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz hinausgehen und verwies auf die Intentionen der friedlichen Revolution: „Verfassungsgebung findet immer in einer konkreten politischen und historischen Situation statt, die prägend für die Inhalte im Einzelnen, aber auch für das Grundanliegen der Verfassung ist.“ Prof. Di Fabio hat ein Rechtsgutachten zu diesen Fragen für die LAGSFS Sachsen erstellt. Es wird auf der homepage des Landesarbeitsgemeinschaft www.lagsfs-sachsen.de abrufbar sein.

Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Universität Mainz, war Vertreter der Kläger im Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichthof des Freistaates Sachsen, das schließlich in seinem wegweisenden Urteil vom 15.11.2013 wesentliche Bestimmungen des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft für unvereinbar mit der sächsischen Verfassung erklärt hat. Prof. Hufen beleuchtete kritisch die Bestimmungen des neuen Gesetzes zum 01.08.2015 und empfahl dringend, hierüber noch einmal in einen klärenden Disput einzutreten.

Prof. Dr. Christiane Wegricht stellte überzeugend die vorgeschriebenen prozeduralen Anforderungen aus Art. 7 Abs. 4 GG für die Umsetzung der Schutz- und Förderpflicht bei der Ermittlung der staatlichen Finanzhilfe in allen Bundesländern dar. Hier käme es v.a. auf ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren an.

Podiumsdiskussion

In einer abschließenden Podiumsdiskussion wurden die unterschiedlichen Auffassungen verschiedener Gerichte zu diesen prozeduralen Anforderungen diskutiert; dabei kam es insbesondere Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Ruhr-Universität Bochum, zu, die abweichende Meinung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg einzubringen.

Die Tagung wurde fachkundig moderiert durch Prof. Dr. Wolfram Cremer (wissenschaftlicher Leiter des IfBB) und RA Ingo Krampen (Vorsitzender des Kuratoriums des IfBB).

Ordinariatsrat Lenssen entließ die Teilnehmer mit der Feststellung, dass zwar das Ende der Tagung erreicht sei, dass jetzt aber noch einmal der Disput über die zahlreich angeschnittenen Fragen beginnen müsse.



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