Das Bistum informiert die Pfarreien über die Umsatzsteuer

Im Rahmen von Informationsveranstaltungen in Leipzig, Plauen und Dresden

Dresden, 20.11.2018: Zum 01.01.2017 wurde § 2b UStG neu im Umsatzsteuergesetz verankert. Damit ändern sich die bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen auch für Pfarreien. Durch die bistumsweite Abgabe der Optionserklärungen im Jahr 2017 konnte die erstmalige Anwendung dieser neuen Regelung auf den 01.01.2021 verschoben werden. Ab dem 1. Januar 2021 sind wirtschaftliche Leistungen von Pfarreien und deren Einrichtungen nach dem neuen § 2b UStG zu beurteilen.Bistumswappen

Hoheitliche Leistungen sind weiter von der Umsatzbesteuerung ausgenommen; wirtschaftliche Leistungen hingegen nicht. Doch was sind hoheitliche oder wirtschaftliche Leistungen? Wie können diese voneinander unterschieden werden? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die einzelne Pfarrei? All dies sind Fragen, auf die es bis zum 31.12.2020 eine Antwort zu finden gilt.

Dies bedarf in den Pfarreien einiger Vorbereitung, die Zeit in Anspruch nehmen wird. Das Bistum Dresden-Meißen steht hierbei mit einer Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für Fragen und Richtungsweisungen zur Verfügung. Im Rahmen von drei Informationsveranstaltungen in Leipzig (12.12.2018), Plauen (16.01.2019) und Dresden (23.01.2019) wird von zwei auf diesem Gebiet erfahrenen Steuerberatern umfassend über die Umsatzsteuer in der Pfarrei als eigenständiges Steuersubjekt referiert. Dabei werden insbesondere praktische Themen und Aufgabengebiete der Pfarreien im Gebiet des Bistums Dresden-Meißen besprochen, wie z.B.:

- Behandlung von Pfarrfesten,
- Veranstaltungen von Basaren und Märkten,
- Kerzen- und Bibelverkauf,
- Organisation von Wallfahrten und sonstigen Reisen,
- uvm.

Diese Informationsveranstaltungen dienen den Verantwortlichen in den Pfarreien (KA 109/2018). Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen, eigene Handlungsfelder zu erörtern und praktische Handlungsempfehlungen zur Umsetzung mitzunehmen.

Die vom Verband der Diözesen erarbeitete und den Pfarreien zugestellte umfassende Arbeitshilfe Nr. 298 vom 30. Juni 2018 wird in den Informationsveranstaltungen ebenso vorgestellt, wie auch ganz praktische Hilfestellungen zur Erfassung sämtlicher wirtschaftlicher Tätigkeiten der Pfarrei.

Die Teilnehmer werden gebeten, auch die Veröffentlichung im KA 96/2018 zu diesem Thema zur Kenntnis zu nehmen. Zur Organisation und zum Inhalt der Veranstaltungen gibt Ihnen Frau Annette Wowtscherk (Tel.: 0351 3364-756) gerne weitere Auskünfte.

Termine der Informationsveranstaltungen:

12. Dezember 2018 in Leipzig, Propstei "St. Trinitatis", Nonnenmühlgasse 2
16. Januar 2019 in Plauen, Röm.-Kath. Pfarrei "Herz Jesu", G.-Adolf-Str. 35
23. Januar 2019 in Dresden, Haus der Kathedrale, Schloßstraße 24

Beginn der Veranstaltung ist jeweils 18.00 Uhr. Die Dauer der Veranstaltung ist für ca. 2 Stunden vorgesehen

Eine Anmeldung ist erforderlich und bis zum 30.11.2018 bei der Hauptabteilung Finanzen des Ordinariates möglich: annett.trepte@ordinariat-dresden.de



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