Wichtige Schritte im Bereich der Missbrauch-Prävention auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz

Im Folgenden dokumentieren wir wichtige Schritte im Bereich Missbrauchs-Prävention und -Aufarbeitung auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz seit Veröffentlichung der Missbrauchsstudie Ende September 2018.


Unabhängige Aufarbeitung und Anlaufstellen
Die Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz vom 27. September 2018

Anlässlich der Ergebnisse der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) haben sich die Deutschen Bischöfe auf ihrer Herbst-Vollversammlung am 27. September 2018 in Fulda zur zeitnahen Umsetzung folgender Schritte verpflichtet:

•    Wir werden mehr als bisher die Begegnung mit den Betroffenen suchen. Für die Aufarbeitungsprozesse, die wir in den Bistümern angehen wollen, brauchen wir die Hilfe der Betroffenen sowie externer Fachleute.
•    Wir erarbeiten eine Standardisierung in der Führung der Personalakten der Kleriker.
•    Wir werden zu den diözesanen Ansprechpersonen für Fragen sexuellen Missbrauchs zusätzlich externe, unabhängige Anlaufstellen anbieten.
•    Darüber hinaus wird ein verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention eingerichtet.
•    Das Verfahren zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids wird aufgrund der Studie sowie der Erfahrungen der vergangenen Jahre fortentwickelt.
•    Ohne eine unabhängige Aufarbeitung gibt es keine wirksame Veränderung und Gerechtigkeit. Wir wollen klären, wer über die Täter hinaus institutionell

Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in unserer Kirche getragen hat. Die für die katholische Kirche spezifischen Herausforderungen wie die Fragen nach der zölibatären Lebensform der Priester und nach verschiedenen Aspekten der katholischen Sexualmoral werden wir unter Beteiligung von Fachleuten verschiedener Disziplinen in einem transparenten Gesprächsprozess erörtern. Wir werden kontinuierlich berichten, wie wir mit unseren Vorhaben vorankommen. Ausdrücklich soll der weitere Weg gemeinsam mit Betroffenen sexuellen Missbrauchs, externen Fachleuten und Vertretern unserer Laiengremien, besonders des Zentralkomitees der deutschen Katholiken erfolgen.

Wir sind dankbar für die Beratungen der vergangenen Tage und die Hilfe der Wissenschaftler, des Projektbeirates und vieler anderer, die uns durch ihre kritischen Fragen geholfen haben.

Papst Franziskus werden wir über diese Gespräche berichten. Ihm stimmen wir zu, dass alle Selbstherrlichkeit von Amtsträgern der Kirche überwunden werden muss. Nötig ist ein neues Miteinander in der Kirche.


Beschlüsse des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zum weiteren Vorgehen

Der Ständige Rat – in dem die Diözesanbischöfe neben den halbjährlichen Vollversammlungen aller deutschen Bischöfe und Weihbischöfe jährlich fünf- bis sechsmal zu Beratungen zusammenkommen – hat sich auf seiner Sitzung am 20. November 2018 mit den Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) befasst und das weitere Vorgehen zur Abschlusserklärung der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz erörtert.

In der Erklärung von Fulda wurden mehrere Schritte benannt, die es zeitnah anzugehen gilt. In fünf Teilprojekten, entsprechend der Erklärung von Fulda, wird die Arbeit aufgenommen. Diese Projekte sind:

•    Aktenführung: Standardisierung in der Führung der Personalakten der Kleriker;
•    Unabhängige Anlaufstellen: Angebot externer unabhängiger Anlaufstellen zusätzlich zu den diözesanen Ansprechpersonen für Fragen sexuellen Missbrauchs;
•    Unabhängige Aufarbeitung: Klärung insbesondere, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in der Kirche getragen hat;
•    Anerkennung: Fortentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung erlittenen Leids;
•    Monitoring: Verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention.

Für die Umsetzung der fünf Teilprojekte ist der Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann, verantwortlich. Er wird dabei eng die Kommunikation und Abstimmung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, suchen. Bereits begonnen wurde die festgelegte Überarbeitung der Leitlinien und der Rahmenordnung Prävention.

Der Ständige Rat hat sich auch mit den in der Erklärung der Herbst-Vollversammlung genannten spezifischen Herausforderungen befasst, die sich für die Kirche ergeben. Dort heißt es: „Fragen nach der zölibatären Lebensform der Priester und nach verschiedenen Aspekten der katholischen Sexualmoral werden wir unter Beteiligung von Fachleuten verschiedener Disziplinen in einem transparenten Gesprächsprozess erörtern.“ Dazu wird dem Ständigen Rat bis zur nächsten Sitzung ein Arbeitsplan vorgelegt.

Der Ständige Rat unterstützt außerdem den Vorschlag, interdiözesane Strafgerichtskammern für Strafverfahren nach sexuellem Missbrauch auf dem Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz zu errichten. Dafür wird sich der Ständige Rat mit den entsprechenden Stellen in Rom in Verbindung setzen. Außerdem sieht er Reformerfordernisse im Bereich des kirchlichen Rechts und des Prozessrechts. Die deutschen Bischöfe sind bereit, auf weltkirchlicher Ebene mitzuhelfen, das Kirchenrecht in dieser Hinsicht weiterzuentwickeln. Sie nehmen außerdem den Aufbau einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut in den Blick.

Im Fokus aller Bemühungen steht der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und Schutzbefohlenen. Das hat höchste Priorität. Der Ständige Rat hat den Anspruch an Konsequenz, Transparenz und Dringlichkeit bekräftigt und drängt auf eine entschlossene Durchführung. Der Ständige Rat und die Vollversammlung werden bei jeder Sitzung über den aktuellen Stand und die Entwicklungen beraten.



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