Vor 50 Jahren begann die Synode des Bistums Meißen

Peter-Paul Straube blickt zurück

Buchcover "Die Synode des Bistums Meißen"Seit dem Beginn der Meißner Synode, einer der ersten Diözesansynoden nach dem II. Vaticanum (1962 bis 1965) überhaupt, sind 50 Jahre vergangen. Die erste Arbeitssitzung begann am 13. Juni 1969 in der Dresdener Hofkirche, seit 1980 Kathedrale des Bistums Dresden-Meißen. Bis dahin war ein mehrjähriger, nicht immer einfacher Weg der Vorbereitungen auf dieses Ereignis zu gehen.

Wie verliefen diese Vorbereitungen im Einzelnen? Nachdem ein zustimmendes Votum der Erzpriester zur Idee einer Diözesansynode bereits im Jahre 1959 durch Bischof Otto Spülbeck eingeholt worden war, folgten für ihn die arbeitsintensiven Jahre des Konzils in Rom. Am 31. August 1965, kurz vor Abschluss des 2. Vatikanischen Konzils, wurde die Synode von Bischof Spülbeck offiziell für 1967 (!) angekündigt – nur zwei Jahre Vorbereitungszeit erwiesen sich alsbald als zu kurz.

Im Januar 1966 folgte dann ein Hirtenwort des Bischofs an die Gemeinden, bereits einen Monat später ein Fastenhirtenwort, um noch einmal zur Mitarbeit an der Synode einzuladen. Am 2. Februar 1966 wurde eine „Kommission für die Vorbereitung und die ordnungsgemäße Durchführung der Diözesansynode“ errichtet. Sie bestand aus im Bischöflichen Ordinariat in Bautzen tätigen Priestern: Generalvikar Johann Hötzel, Domdekan Heinrich Bulang, den Domkapitularen Georg Ahne, Johann Andritzki, Hans-Eberhard Elsner und Franz Lehmann sowie den Domvikaren Wolfgang Luckhaupt, Bernhard Rachwalski und Gerold Schneider. Diese Kommission begann wenig später ihre Arbeit und veröffentlichte bereits am 11. März 1966 ein Rundschreiben, in dem die Art und Weise der Einbringung von Vorschlägen an die Synode näher erläutert wurde. Bis September 1966 waren schon weit über 1000 Einzelanträge eingegangen. Dies ist als ein deutliches Zeichen für das große Interesse an der Durchführung einer Synode zu werten.

Die erste Phase der Vorbereitungen fand am 17. September 1966 durch das Dekret des Bischofs zur Errichtung von 16 Fachkommissionen und der Berufung ihrer Mitglieder drei Monate später seinen Abschluss. Diese Fachkommissionen befassten sich mit allen Fragen des kirchlichen Lebens, von Liturgie und Verkündigung bis zu Sorbische Angelegenheiten und Bau und Kunst. In dieser Phase der Vorbereitungen wurden erstmals Laien offiziell einbezogen. In den Fachkommissionen Pastoral, Laien in der Kirche, Bau und Kunst sowie Technische Durchführung für Bauangelegenheiten stellten sie gar die überwiegende Zahl der Mitglieder. Jeder Fachkommission wurden die ihr Arbeitsgebiet betreffenden Anträge zugeleitet.

Es stellte sich nach mehr als einjähriger intensiver und auch schwieriger Arbeit heraus, dass es eine Vielzahl thematischer Überschneidungen gab, die einer Absprache unter den Fachkommissionen bedurften. Außerdem wurde deutlich, dass die Vorbereitungen der Synode in dieser Breite und mit oft sehr ausdifferenzierten Ausführungen so nicht weitergeführt werden konnte. Bischof Spülbeck richtete deshalb im Frühjahr 1968 eine eigene fünfköpfige Koordinierungskommission (Werner Becker, Dieter Grande, Günter Hanisch, Benno Löbmann und Norbert Staeger) ein – böse Zungen nannten sie das „Streichquintett“, so Dieter Grande, der spätere Sekretär der Synode. Es musste ein neuer Ansatz für die weiteren Vorbereitungen gefunden werden, der jedoch die schon geleisteten Vorarbeiten ausreichend berücksichtigten sollte. Diese Aufgabe wurde nun durch die Koordinierungskommission in Angriff genommen. Sie schlug dem Bischof in der Folge die Bildung von sechs Arbeitsgemeinschaften vor, in denen vor allem Vertreter der verschiedenen Fachkommissionen zusammenarbeiten sollten.

Zunächst nahm die AG „Gemischte Kommission“, deren Vorsitzender Günter Hanisch war, ihre Arbeit auf – sie sollte das Generalschema, das Grundlagendokument der Synode, erarbeiten. In diese Arbeit brachte sich insbesondere Wolfgang Trilling aktiv ein. Gleichzeitig wurde die Bildung von weiteren Arbeitsgemeinschaften zu den Themen Pastoral, Dienste in der Kirche, Kirchliche Verwaltungsordnungen, Bau und Kunst sowie Kirche und Welt vorgeschlagen. Diese wurden jedoch erst nach der ersten Arbeitssitzung der Synode errichtet.

Im Oktober des Jahres 1968 legte die Arbeitsgemeinschaft „Gemischte Kommission“ die erste Fassung des Generalschemas „Das Volk Gottes im Bistum Meißen“ vor. Ab November begann die Diskussionsphase dazu in den Priesterkonferenzen, Räten und Gemeinden. Papst Paul VI. hatte im Frühjahr 1969 durch Dispens die Beteiligung von Laien als Synodalen möglich gemacht. Auf diese Weise wurde bereits ein Anliegen des Konzils verwirklicht: die aktive Mitwirkung der Laien bei der Rezeption und Umsetzung der Beschlüsse des II. Vaticanums in der Ortskirche.

An der Wahl der Laiensynodalen wurden die Dekanatsräte beteiligt. Die Priestersynodalen konnten, soweit sie nicht geborene oder berufene Mitglieder der Synode waren, durch die Priesterkonferenzen gewählt werden. Am 16. Mai 1969 wurden den Synodalen das auf Grundlage der eingegangenen Änderungsvorschläge überarbeitete Generalschema sowie die Geschäftsordnung der Synode übersandt – vier Wochen später konnte die Synode mit 148 Synodalen, darunter 78 Priester, endlich ihre Arbeit aufnehmen.

Peter-Paul Straube



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