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Bistum Dresden Meissen
16. Dezember 2021

Verbesserter Pfändungsschutz für Schuldner

Caritas Schuldnerberatung hilft!

Seit dem 1. Dezember 2021 ist eine neue Regelung für Pfändungsschutzkonten in Kraft. Sie erleichtert Schuldnern, eingehende Nachzahlungen vor Pfändung zu schützen, wenn hierdurch die Freigrenze überschritten wird. Schuldnerberatungsstellen wie die der Caritas können ab sofort entsprechende Bescheinigungen ausfüllen.

Personen, deren Konto aufgrund ihrer Schulden gepfändet wird, benötigen ein Pfändungsschutzkonto. Nur so können sie weiter über ihr Geld verfügen. Hierfür gilt eine Freigrenze von mindestens 1.260 €. Wird diese durch verschiedene Nachzahlungen überschritten, musste bisher ein mühsamer und langwieriger Prozess über das Amtsgericht in Gang gesetzt werden. Nur so konnten diese Beträge vor Pfändung geschützt werden.
Ab sofort kann die Schuldnerberatungsstelle des Caritasverbandes für Dresden e.V. direkt und unkompliziert Bescheinigungen ausstellen, die die Freigrenze erhöhen und damit diese Nachzahlungen vor Pfändung schützen. Möglich wird dies durch das am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene neue Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz.

Ein Beispiel: Frau M. erhält eine Kindergeldnachzahlung über 1.000 € und übersteigt damit den Freibetrag ihres Pfändungsschutzkontos. Daraufhin sucht sie Rat bei der
Schuldnerberatungsstelle des Caritasverbandes für Dresden e.V. Die Schuldnerberaterin
bescheinigt ihr diese Kindergeldnachzahlung. Frau M. gibt die Bescheinigung bei ihrer Bank ab und kann frei über die 1.000 € verfügen.

Erläuterungen:

Mit dem neuen Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz wurden mehrere Neuerungen beschlossen, die die Kontoführung für die Betroffenen erleichtert, wie zum Beispiel:

  • eine Bescheinigung von Nachzahlungen laufender Geldleistungen, wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Kindergeld, Kinderzuschlag in voller Höhe und rückständigem Lohn bis 500,--€ ist möglich;
  • die Umwandlung von Gemeinschaftskonten in zwei (Pfändungsschutz-)Konten ist nun erlaubt;
  • die Umwandlung eines überzogenen Kontos ist erleichtert und die Verrechnung des
    Geldeinganges mit eigenen Forderungen der Bank erschwert;
  • die Rückumwandlung eines Pfändungsschutzkontos in ein Girokonto ist möglich.

Weitere Hinweise zu Corona: persönliche Beratung ist nach wie vor möglich!
Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes für Dresden e. V. berät Sie
persönlich, telefonisch und per Mail. Aktuell finden offene Sprechzeiten dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen statt.

Eine Beratung kann auch anonym, kostenfrei und sicher über die Online-Beratung für
Schuldner unter www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/ erfolgen.

 

Weitere Infos: www.caritas-dresden.de