Menü
Bistum Dresden Meissen
03. Januar 2022

Bischof Heinrich aktualisiert Infektionsschutzkonzept

Gültig ab Ende Dezember 2021

Dresden. Ende Dezember 2021 hat Bischof Heinrich Timmerevers das Infektionsschutzkonzept für öffentliche Gottesdienste in unserem Bistum entsprechend der neuen staatlichen Vorschriften aktualisiert.

Danach ist nun sowohl im Kirchenraum als auch auf dem Vorplatz der Kirche durchgängig eine FFP2- oder KN95/N95-Maske oder eine Mund-Nase-Bedeckung mit vergleichbarem Schutzniveau zu tragen. Liturgische Dienste können ihre Maske allerdings während des Sprechens oder Vorsingens zur besseren Verständlichkeit abnehmen. Ausnahmen gelten für Kinder unter 6 Jahren bzw. noch nicht eingeschulte Kinder sowie für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren - letztere tragen eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung.

Gemeindegesang ist auch mit entsprechender Mund-Nase-Bedeckung nur eingeschränkt
möglich: Kehrverse, Rufe, Wechselgesänge, Refrains oder Einzelstrophen sind erlaubt. Insgesamt gilt, dass der Gemeindegesang entsprechend den räumlichen Gegebenheiten ggf. weiter zu reduzieren und überwiegend durch Instrumentalmusik, Kantoren- oder Scholagesang unter Beachtung des Infektionsschutzes zu ersetzen ist. Chöre dürfen nicht proben und auftreten.