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Bistum Dresden Meissen
Dritte Synodalversammlung des Synodalen Weges: Erzbischof Dr. Ludwig Schick während der Beratungen über den Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“. © Synodaler Weg / Max von Lachner
10. Februar 2022

Amtszeitbegrenzung und Evaluation von Bischöfen

Erzbischof Schick fordert im Podcast „Mit Herz und Haltung“ in Folge des Synodalen Wegs Begrenzung kirchlicher Leitungsämter

Dresden. Der Erzbischof von Bamberg, Dr. Ludwig Schick, erläutert in der heute erschienenen Folge des Podcasts „Mit Herz und Haltung“ der Katholischen Akademie des Bistums Dresden-Meißen seine Forderung, kirchliche Leitungsämter wie das Bischofamt auf sieben Jahre zu begrenzen und die Amtsinhaber nach dieser Zeit durch Gremien evaluieren zu lassen. Dies könne, so der Erzbischof, „für die Kirche ganz viel Wert bringen“. Auch Theologie und Kirchenrecht stünden einer Begrenzung der Amtszeit von Bischöfen nicht entgegen.

Evaluation als Teil einer „geschwisterlichen Kirche“

Der Bamberger Erzbischof präsentierte im Interview mit Akademiedirektor Dr. Thomas Arnold seine Vorstellung von einer zeitlichen Begrenzung kirchlicher Leitungsämter als wichtigen Bestandteil einer „geschwisterlichen Kirche“. In einer solchen Kirche gebe es Ämter, so Schick, „die auch von Jesus Christus, dem Herrn der Kirche, eingesetzt sind, aber diese Ämter funktionieren umso besser, je mehr sie eingebunden sind in diese geistliche Gemeinschaft“. Das gelte auch für das Bischofsamt. Schick sprach sich dafür aus, dass Leitungsämter in der Kirche von Gremien begleitet und von diesen nach sieben Jahren evaluiert werden. Eine solche „geschwisterliche Begleitung würde eine andere Kirche herbeiführen“. Der Erzbischof verwehrte sich jedoch der Rede von Kontrolle, da diese „etwas letztlich Ungeistliches“ sei. Es gehe vielmehr darum, einander zu helfen, „dass wir in all unseren Ämtern und Funktionen gut wirken, damit es für die Kirche als Instrument des Heiles gut ist“.

Weder Theologie noch Kirchenrecht schließen Amtsverzicht aus

Bei einer schlecht ausfallenden Evaluation könnten Bischöfe Schick zufolge ihr Amt aufgeben und eine andere Funktion übernehmen, etwa die Aufgaben eines Weihbischofs oder in der Kurie. Dies wäre „nichts total Neues“. Dafür bräuchte es ihm zufolge keine Veränderung der Amtstheologie. Vielmehr müsse, so der Erzbischof, die bisherige Theologie vertieft und an einigen Stellen korrigiert werden, wo sie „von grundtheologischen Einichten abgewichen ist“. Die besondere Berufung durch die Weihe habe nämlich allein den Zweck, erklärte Schick, „dem gesamten Volk Gottes seine Gaben und Gnaden zu ermöglichen“. Auch das Kirchenrecht stehe einem Amtsverzicht von Bischöfen nicht entgegen: „Das Kirchenrecht entwickelt sich aus der Dogmatik, also der Theologie, und darf niemals die Theologie domestizieren.“ Mit veränderten theologischen Einsichten müsse sich daher auch das Kirchenrecht verändern, so Schick.

Der Podcast „Mit Herz und Haltung“

Im Podcast „Mit Herz und Haltung“ der Katholischen Akademie des Bistums Dresden-Meißen nehmen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Expertinnen und Experten verschiedener Fachdisziplinen Stellung zu den wissenschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und kirchlichen Fragestellungen. Neue Folgen erscheinen in regelmäßigen Abständen auf Spotify, Deezer, Apple Podcasts, YouTube sowie auf den Websites der Akademie (www.lebendig-akademisch.de) und des Bistums (www.bistum-dresden-meissen.de).

Die gesamte Podcast-Folge können Sie hier hören: https://lebendig-akademisch.podigee.io/164-geschwisterliche-kirche 

Alle Podcast-Folgen von „Mit Herz und Haltung“: www.lebendig-akademisch.de/podcast