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Bistum Dresden Meissen
26. August 2022

Informationen zu Schulischem Religionsunterricht

Zu Beginn des neuen Schuljahres stellt sich immer wieder die Frage nach der Möglichkeit von Religionsunterricht in der Schule.

Seit inzwischen fast 30 Jahren ist katholischer Religionsunterricht genauso wie evangelischer Religionsunterricht gemäß dem im Grundgesetz garantierten Recht offizielles Unterrichtsfach an allen Schulformen im Freistaat Sachsen. Dennoch ist aufgrund der Diasporasituation die Organisation des schulischen Unterrichtes oft schwierig.

Ganz klar geht es im Religionsunterricht um die Vermittlung von Wissen, auch von Wissen um die eigene kulturelle Entwicklung und Identität, angebunden an die Glaubenserfahrungen und die Glaubensgemeinschaft. Der Unterricht ist offen für Schülerinnen und Schüler anderer Konfessionen oder ohne Bekenntnis. 

Auf Flyern gibt es Informationen zum Religionsunterricht in der Grundschule sowie zum Religionsunterricht in der Oberschule und dem Gymnasium

Für Rückfragen zum Thema Religionsunterricht gibt es Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.