14. und 15. Sitzung feilen weiter an Wirkungsfeldern und den zugeordneten Defizitsenkungszielen
Dresden. Die letzten Wochen waren für die Mitglieder des Lenkungskreises arbeitsreich. Gleich zwei Sitzungen waren anberaumt. So traf sich das breit zusammengesetzte Gremium am 22. Oktober zu einem Klausurtag und am 3. November zu einer Abendsitzung. Dabei ging es wesentlich um eine Präzisierung der Zuordnung der verschiedenen Angebote und Institutionen des Bistums zu Wirkungsfeldern. Für diese sollen im weiteren Prozessverlauf konkrete Defizitsenkungsziele vereinbart werden. Dabei zeigen sich vielfältige Klärungs- und Anpassungsbedarfe. Wieviel Einsparung ist in einem Bereich realistisch, damit das Angebot auch lebensfähig bleibt? Was ist gar in Frage zu stellen, damit in anderen Bereichen Gestaltungsspielräume bleiben?
Weitere Prozessschritte
Dennoch war sich der Lenkungskreis hinsichtlich des Ziele einig: Bis Ende des Jahres soll ein Gesamtpaket aus abgesenkten Zuschüssen für die einzelnen Angebote und Institutionen sowie weiteren Einzelmaßnahmen verabschiedet und dem Bischof zur Inkraftsetzung vorgelegt werden. So soll ab 2026 ein Defizitsenkungspotential von 17,5 Mio. Euro gehoben werden, was nicht ohne Einschnitte zu erreichen sein wird.
Die Kommunikation dieses Maßnahmenpakets soll gut und verständlich aufgearbeitet im ersten Quartal 2023 erfolgen. Auf die Veröffentlichung folgt dann eine sich bis 2026 erstreckende Umsetzungsphase. Bereits jetzt ist erkennbar, dass in dieser Phase für die verschiedenen Wirkungsfelder jeweils externe Fachexpertise erforderlich ist, die die Leitungskräfte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Denn es geht um vielfältige Fragen: Wo können Kosten weiter reduziert oder Einnahmen erhöht werden? Wie können Arbeitsabläufe optimiert werden? Wie können personelle Veränderungen ohne Entlassungen umgesetzt werden? Welche Kooperationen sind möglich? Wie sind Abschiede zu gestalten und zu begleiten?
Auch gilt es ein Controlling zu etablieren, um die kontinuierliche Umsetzung der Veränderungsprozesse zu begleiten und nötigenfalls nachzusteuern.
Maßnahmepaket Bischöfliche Schulen
Als Beispiel für eine mögliche Vorgehensweise hin zur Umsetzung in einem Tätigkeitsbereich stellte die Hauptabteilung Schulen und Hochschulen auf der Klausurtagung ihr sogenanntes „Maßnahmepaket“ für die Bischöflichen Schulen vor, mit dem trotz Investitionstätigkeit und Qualitätsentwicklung das angestrebte Einsparziel erreicht werden kann. Das Paket wurde intensiv diskutiert, verabschiedet und in den Diözesanen Vermögensverwaltungsrat zur weiteren Entscheidung verwiesen.
Zukunftsorientierung und Innovation
In den letzten beiden Sitzungen arbeitete der Lenkungskreis intensiv daran, offene Fragen in der Zuordnung zu bestimmten Wirkungsfeldern zu klären und Zahlenmaterial und Berechnungen weiter zu präzisieren. Es wurde zunehmend deutlich, dass das Bistum und der Lenkungskreis für diese anstehenden, komplexen und schwerwiegenden Entscheidungen weitere Zielsetzungen einbeziehen muss. Den Pastoralen Leitlinien kommt dabei eine wichtige Funktion zu. Neben der effizienten Planung von Einsparungen müssen auch die Erhöhung von Einnahmen, z.B. durch Spenden, das Einwerben von Fördermitteln und das Nutzen von Synergien analysiert werden. Zukunftsorientierung könne nur gelingen, wenn sie Veränderung und Innovation mit bedenkt.