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Bistum Dresden Meissen
Foto: Michael Baudisch

Informationen zum Kirchenaustritt

Die katholische Kirche im Bistum Dresden-Meißen nimmt die Menschen ernst, die aus der Kirche austreten oder die Überlegung haben, die Kirche zu verlassen.

Wer aus der Kirche austritt, bekommt seit Mitte 2023 in der Regel einen Brief unseres Bischofs Heinrich Timmerevers mit einem Begleitschreiben des jeweiligen Ortspfarrers. Details zum Brief finden Sie weiter unten.

Ergänzend finden Sie zum Download ein Dekret der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2012, in dem auch die Rechtsfolgen des Kirchenaustritts beschrieben werden.

Es gehört zu Transparenz und Redlichkeit, Menschen bei einem Kirchenaustritt auch über rechtliche Folgen zu informieren. Es ist dabei der Materie geschuldet, dass in Texten, die sich mit (kirchen-)rechtlichen Sachverhalten befassen, - wie in sämtlichen gesellschaftlichen Kontexten - sprachlich formal und sachlich nüchtern formuliert wird.

Brief des Bischofs

Im Brief des Bischofs an Ausgetretene kommen verschiedene Aspekte zum Ausdruck:

  • Leider gibt es Gründe, die eine solche Entscheidung nachvollziehbar und verständlich machen. Verletzungen und Enttäuschungen kommen vor allem, aber nicht nur, durch Erfahrungen des Missbrauchs innerhalb der Kirche zum Ausdruck. Auch Kränkungen im Kontext der Kirche vor Ort oder durch Erlebnisse des Erkundungsprozesses gehören mit dazu. Wir stellen uns unserer Verantwortung als Kirche und wollen notwendige, anstehende Veränderungen mit Entschiedenheit angehen.
  • Auch wenn die Aufkündigung mit unserer Gemeinschaft in jedem einzelnen Fall für uns als Kirche bedauerlich ist und schmerzt, gebührt dieser Entscheidung zugleich unser Respekt und Anerkennung. Es bleibt auch der Dank für alle bisher gelebte Gemeinschaft und erfahrene Unterstützung, die oft besonders in der Kirche vor Ort zum Ausdruck gebracht wurden.
  • Wir sind dankbar, dass es trotz allem in unserer Kirche auch Räume und Erfahrungen gibt, durch die Menschen Kraft, Hoffnung und Lebensfreude finden. Es stärkt uns selbst als Kirche, wenn Menschen unseren christlichen Glauben tragfähig für ihr Leben mit all seinen Herausforderungen erleben und sichtbar machen. Es gibt uns Hoffnung, wenn sich durch vielfältige Projekte z. B. der Caritas unser Glaube auch als Kraft erweist, die Welt zum Guten mitzugestalten.
  • Es wird deutlich formuliert, dass es auch heute unser ursprünglicher Auftrag ist, für die Menschen da zu sein. Dies ist zugleich Ansporn zur eigenen Erneuerung, denn nur so wird Kirche heute (wieder) glaubhaft werden.
  • Natürlich ist in einem solchen Schreiben immer auch ein Gesprächsangebot enthalten und die einladende Bitte um eine mögliche Rückmeldung zum Hintergrund der Entscheidung.
  • Immer bleiben unsere Türen offen für vielleicht neue Begegnungen.
Kontakt

Stephan Thuge
Referat Kirchenrecht
0351-31563102
stephan.thuge@bddmei.de

Adresse

Schloßstraße 24
01067 Dresden