Präventionsstelle stellt Arbeitshilfe zur Aktualisierung der Schutzkonzepte bereit
Angebot digitaler Frage-Runden zur ISK-Überarbeitungshilfe
Dresden. Die Institutionellen Schutzkonzepte (ISK) zur Prävention von sexualisierter Gewalt wurden in den meisten Pfarreien bereits vor längerer Zeit entwickelt. Nach dem Motto: „Nur ein gelebtes Schutzkonzept ist ein gutes Schutzkonzept!“ müssen diese in regelmäßigen Abständen - spätestens alle fünf Jahre - überprüft und angepasst werden.
Für diese Aktualisierung hat die Stabsstelle Prävention am 23. Juni eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt und per E-Mail an alle Pfarreien und deren Präventionsfachkräfte versandt. Es werden zudem drei Termine für eine digitale Frage-Runde zur ISK-Überarbeitungshilfe angeboten, zu der sich alle anmelden können, die haupt- oder ehrenamtlich das Schutzkonzept ihrer Pfarrei bearbeiten und umsetzen. Die Dokumente und Terminangebote sind auf der Präventions-Website des Bistums unter Schutzkonzept- Material und Anleitung (hier klicken...) veröffentlicht.
Eine ähnliche Arbeitshilfe wird in adaptierter Form in Kürze auch für die Einrichtungen und Dienste der Caritas im Bistum Dresden-Meißen zur Verfügung gestellt, ebenso für die Schulen des Bistums.
Julia Eckert, Präventionsbeauftragte des Bistums, erklärt: "Das Bewusstsein für den Kinderschutz in unseren Pfarreien und Einrichtungen ist vielerorts bereits sehr groß - vor allem Dank des Engagements der einzelnen Haupt- und Ehrenamtlichen, insbesondere der Präventionsfachkräfte." Bei konkreten Fragen zur Überarbeitungshilfe bietet die Stabsstelle Prävention allen Pfarreien und Einrichtungen des Bistums Beratung und Hilfestellung an.