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Bistum Dresden Meissen
Zahlreiche Gäste nutzten den Informationsabend, ihre Fragen zum neuen Pfarreiengesetz zu stellen. © Michael Baudisch
18. Juni 2020

Auftaktveranstaltung zum neuen Pfarreiengesetz in Chemnitz gestartet

Kirchenvorstände werden sich künftig direkt an den Leitungsaufgaben der Pfarrei beteiligen

Chemnitz. Mit einer gut besuchten Informationsveranstaltung begann am gestrigen Mittwochabend, 17. Juni, eine dreiteilige Veranstaltungsreihe zum neuen Pfarreiengesetz für die Verwaltung der Pfarreien (PfVG) im Bistum Dresden-Meißen. Engagierte Kirchenmitglieder stärker an der Verwaltung der Pfarreien beteiligen: Das ist die Idee dieses neuen Gesetzes, durch das ab April nächsten Jahres gewählte Kirchenvorstände die bisherigen Kirchenräte in den Pfarreien ablösen.

In einer Videobotschaft an die Gäste des Abends betonte Bischof Heinrich: „Getaufte und Gefirmte bekommen so die Möglichkeit, sich direkt an den Leitungsaufgaben der Pfarrei zu beteiligen. Mit der Entscheidung legen wir den rechtlichen Grundstein für mehr Mitwirkung, Transparenz und Beteiligung in unseren Pfarreien.“

Vier Jahre lang wurde der Gesetzestext – auch mithilfe externer Experten – in der Bischöflichen Verwaltung erarbeitet. Die Zustimmung der Staatsregierungen Sachsens und Thüringens zu der Neuerung liegt inzwischen vor. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes erlangte das Gesetz im Mai dieses Jahres Gültigkeit. Am 15. November werden daher in allen Pfarreien des Bistums Wahlen zu den neuen Kirchenvorständen stattfinden, die dann zum 1. April nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen.

Und dass es Interesse an dem Thema gibt, machte die erste von insgesamt drei Veranstaltungen deutlich, auf denen das Bischöfliche Ordinariat über die geplanten Änderungen informieren wird. Rund 40 Gäste – darunter zahlreiche Pfarrer der Region – nahmen am ersten Informationsabend im Chemnitzer Kongress- & Veranstaltungszentrum teil. Aufgrund der strikten Corona-Auflagen hatte die Veranstaltungsreihe anstelle von kirchlichen Räumlichkeiten auf größere Säle ausweichen müssen.

Auf dem Weg zum Pfarreiengesetz schon weit vorangekommen


Generalvikar Andreas Kutschke sagte mit Blick auf den aktuellen Stand des Verfahrens: „Ich bin froh, dass wir so weit gekommen sind. Es war auch für mich ein Lernprozess.“ Habe zunächst bei ihm noch eine gewisse Sympathie für die Tatsache bestanden, bundesweit die letzte - und somit auch einzige - Diözese zu sein, in der es anstelle eines Kirchenvorstands einen Kirchenrat in den Pfarreien gibt, stellte sich dem Verwaltungschef des Bistums zunehmend drängender die Frage: „Kommt das Modell, das wir haben, nicht auch an seine Grenzen?“ Er berichtete von einem Erlebnis, bei dem sich die Angestellten einer Bank verwundert gezeigt hätten, dass er als Gemeindepfarrer keine weitere Unterschrift für die Kontenverwaltung seiner Pfarrei benötigte. Nun wolle er auf die Chancen der Neuerung für die zukünftigen Kirchenvorstände hinweisen. „Jeder, der sich einbringt, bringt sich mit klarer geregelten Kompetenzen ein als bisher", so der Generalvikar.

Der im kirchlichen Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Martin Pusch aus München, der die Verantwortlichen des Bistums auf ihrem Weg zum neuen Gesetz begleitete, nannte die Neuerungen „nicht nur legitim, sondern dringend notwendig“. Er erwarte sich insbesondere einen Gewinn davon, „wenn in diesen Gremien unterschiedliche Sichtweisen zum Tragen kommen und Entscheidungen dadurch eine höhere Akzeptanz erfahren.“ Kirchenvorstände seien in Zukunft nicht mehr nur Ratgeber, sondern entscheidungsbefugt.

Grundkonsens über den eingeschlagenen Weg wahrnehmbar


Diözesanökonom Kyrill v. Twickel, der für das Bistum den Neuerungsprozess federführend betreut, wies auf Rückmeldungen aus den Pfarreien, aus Priesterrat und Diözesanverwaltungsrat sowie auf Erfahrungen aus anderen Bistümern hin, die in den Entstehungsprozess des neuen Gesetzes eingeflossen seien. „Ich spüre einen starken Grundkonsens über die Gremien hinaus, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so der Finanzchef des Bistums.

Er betonte zugleich, dass die Pfarrer auch zukünftig stark in der Verantwortung für die Finanzen und Verwaltung ihrer Pfarreien eingebunden blieben. Neu sei hingegen, dass ihnen nun Frauen und Männer ihrer Gemeinden an die Seite gestellt würden, die sie ergänzten. Er erhoffe sich davon eine Bereicherung durch weitere Fachkompetenz. „Das Bistum schaut mit hohem Interesse auf das Engagement der Laien“, so von Twickel. Großen Wert habe das Bistum dabei auf den Aspekt gelegt, die ehrenamtlich tätigen Kirchenvorstände weitestgehend von Haftungsrisiken freizustellen, wozu eine spezielle Haftpflichtversicherung für die Kirchenvorstände abgeschlossen worden sei.

Eine rege Beteiligung aus dem Publikum an der Fragerunde des Abends machte deutlich, dass in den Gemeinden noch weitreichendere Informationen zu diesem Thema erwünscht seien. Zudem wiesen die Teilnehmenden auf den zusätzlichen Aufwand durch die parallel stattfindenden Neustrukturierungen der pastoralen Pfarreigremien hin. Und auch die Klärung der Haftungsfragen blieb eine zentrale Frage.

Die Verantwortlichen sagten zu, auch weiterhin aktiv Informationen zum Thema liefern zu wollen. Generalvikar Kutschke: „Man kann nie genug informieren. Es muss noch viel Werbung dafür gemacht werden.“

Michael Baudisch

 

Zu weiteren Terminen wird am 18. Juni nach Leipzig und am 22. Juni (ausgebucht) in Dresden eingeladen.

 

 

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