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Bistum Dresden Meissen

Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR)

Besetzung

Vorsitzender

  • Domdekan Andreas Kutschke, Generalvikar

Stimmberechtigte Mitglieder

  • Prof. Dr. Johannes Ditges
  • Herbert Gehring, Dresden
  • Katharina Giesder, Chemnitz
  • Pfarrer Christian Hecht, Wurzen
  • Pfarrer Konrad Köst, Altenburg
  • Dr. Ing. Paul Panglisch, Radeberg
  • Gisela Schwetzler, Leipzig

Beratende Mitglieder

  • Stephan Freiherr Spies von Büllesheim, Justitiar
  • Jan Martin, Diözesanökonom 

Die Aufgaben des DVVR

Rechtsstellung, Aufgaben und Besetzung des Diözesanvermögensverwaltungsrates (DVVR) sind im Diözesangesetz über die Verwaltung des Vermögens des Bistums Dresden-Meißen (DVVG) geregelt. Dieses wurde am 19. Mai 2020 durch Bischof Heinrich Timmerevers unterzeichnet und trat zum 1. Januar 2021 in Kraft (KA 59/2020). Es ersetzte damit das Statut für den Vermögensverwaltungsrat im Bistum Dresden-Meißen vom 10. Juli 2006. Das Gremium entspricht den kirchenrechtlichen Vorgaben (can. 492 CIC) und dem Geist der Partizipation. Die ehrenamtliche Mitwirkung von in Angelegenheiten der Vermögensverwaltung erfahrenen und profilierten Christgläubigen (cann. 212 § 3, 492 CIC) stellt darüber hinaus eine unverzichtbare Hilfe zum Wohl der Kirche dar.

Der Diözesanvermögensverwaltungsrat erledigt auch die Aufgaben des Diözesankirchensteuerrates für die in den Bundesländern Sachsen und Thüringen gelegenen Gebietsanteile des Bistums Dresden-Meißen.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des DVVR sind im Detail im Artikel 1, § 2-3 DVVG geregelt. Sie umfassen u.a. die Bestellung des Jahresabschlussprüfers, die Feststellung des Jahresabschlusses des Bistums Dresden-Meißen, die Prüfung der Jahresrechnung der der kirchlichen Aufsicht des Diözesanbischofs unterstellten Rechtspersonen, die Entlastung des Diözesanökonomen sowie Genehmigung von Anlagerichtlinien für das Bistum Dresden-Meißen und deren Änderung. Darüber hinaus sind Beispruchsrechte (Zustimmung bzw. Anhörung) unter Bezugnahme auf die Partikularnormen der Deutschen Bischofskonferenz niedergelegt.

Die Zusammensetzung des DVVR

Den Vorsitz und die Zusammensetzung des Gremiums regelt Artikel 1, § 4 bzw. § 6 DVVG. Der § 5 benennt die fachlichen und kirchlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft. Der Vorsitz des DVVR liegt aufgrund eines durch den Diözesanbischof übertragenen Spezialmandates beim Generalvikar.

Die Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates werden vom Diözesanbischof auf fünf Jahre berufen (can. 492 § 2 CIC). Eine Wiederberufung ist – auch mehrfach – möglich. Er beruft zwei Mitglieder nach Präsentation durch den diözesanen Katholikenrat, die diesem jedoch nicht angehören müssen; einen Diözesanpriester des Bistums Dresden-Meißen nach Präsentation durch die Dekanekonferenz; einen Diözesanpriester des Bistums Dresden-Meißen nach Präsentation durch den Priesterrat und bis zu vier weitere Mitglieder.

Ansprechpartner

Andreas Kutschke
Generalvikar

Kontakt

Ulrike Kliche
Sekretärin des Generalvikars
0351 31563-208
0351 31563-2-208
generalvikar@bddmei.de

Adresse

Käthe-Kollwitz-Ufer 84
01309 Dresden