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Bistum Dresden Meissen

Liturgiefonds

im Bistum Dresden-Meißen


1. Zweck des Fonds

Entsprechend dem Statut des „Liturgiefonds des Bistums Dresden-Meißen“ vom 13. Juni 2014 (KA 56/2014) ist der Zweck des Fonds die Ermöglichung der Anschaffung oder Restaurierung von liturgischen Geräten und Gewändern für eine Pfarrei, über den dafür vorgesehenen Haushaltsansatz hinaus, besonders wenn Investitionen in diesem Bereich über viele Jahre hinweg nicht erfolgt sind. Der Liturgiefonds will dabei besonders den Kauf von Paramenten unterstützen, zu dem eine Pfarrei allein nur schwer in der Lage wäre. Auch die Neuanschaffung von liturgischen Büchern kann unterstützt werden.

2. Zuwendungsvoraussetzungen

2.1 Der Antrag auf Zuwendungen aus dem Liturgiefonds ist vollständig und wird vom Pfarrer einer Pfarrei des Bistums Dresden-Meißen gestellt.

2.2 Die betreffende Pfarrei erbringt einen Eigenanteil, in der Regel 25 % der Gesamtkosten. Folgeanträge sind möglich.

2.3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus dem Liturgiefonds. Die Vergabe ist durch die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt.

3. Zuwendungsverfahren

3.1 Die Anträge sind an die Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung im Bischöflichen Ordinariat zu stellen. Für Fragen zum Verfahren oder nach förderungswürdigen Gegenständen steht der Liturgiereferent zur Verfügung.

3.2 Der Antragsteller legt in einem schriftlichen Antrag die Notwendigkeit der Anschaffung dar.

3.3 Zum Antrag gehören außerdem:
- ein Votum des Leitenden Pfarrers
- ein Kostenvoranschlag,
- der Name der Bezugsquelle (Kloster, Firma bzw. Versandhandel),
- ein Foto, auf dem das zu fördernde Objekt zu sehen ist, oder ein Link zur betreffenden Internetseite, auf dem dieses abgebildet wird.

3.4 Der Vorsitzende der Kommission für Liturgie prüft den Antrag und nimmt ggf. Kontakt zum Pfarrer auf.

3.5 Ein Bescheid, der mit Auflagen verbunden sein kann, ergeht schriftlich durch die jeweilige Leitung der Hauptabteilung „Pastoral und Verkündung“.

4. Verwendungsnachweis

4.1 Nach Abschluss des Kaufes reicht die Pfarrei eine Kopie der Rechnung bei der Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung ein und erhält nach Prüfung den im Bescheid zugesagten Betrag überwiesen.

4.2 Erworbene Gegenstände sind im Inventarverzeichnis der Pfarrei aufzuführen.

4.3 Ein besonderes Augenmerk ist auf eine angemessene Verwendung, Lagerung und Pflege der Neuanschaffungen zu richten.

 

Die Regelungsänderung dieser Vergaberichtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Neufassung der Vergaberichtlinie zum Liturgiefond des Bistums Dresden-Meißen vom 25. März 2019, die mit Wirkung zum 1. April 2019 in Kraft gesetzt wurde.

Dresden, den 20. Februar 2024

Sekretariat

Katrin Helaß
0351 31563-318
pastoral@bddmei.de

Adresse

Käthe-Kollwitz-Ufer 84
01309 Dresden

Kontakt

Pfarrer Stephan George
0341 86267703
stephan.george@bddmei.de