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Bistum Dresden Meissen
27. August 2021

Infektionsschutzkonzept im Bistum an die aktuelle Corona-Situation angepasst

Aktuelle Dienstanweisung von Bischof Heinrich Timmerevers

Bischof Heinrich Timmerevers informiert in seiner aktuellen Dienstanweisung vom 26. August 2021 über die Konsequenzen, die die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung bzw. die Thüringer Verordnung für den kirchlichen Bereich haben.

Das Infektionsschutzkonzept für öffentliche Gottesdienste wurde nur leicht modifiziert (vgl. § 13 SächsCorSchVO). Zu Gottesdiensten besteht weiterhin keine Einschränkung der Mitfeiernden, beispielsweise durch Testung oder Impfung!

Zudem weist Bischof Heinrich an, dass für alle Veranstaltungen jenseits des Gottesdienstes die gesetzlich vorgeschriebenen Infektionsschutzmaßnahmen für Veranstaltungen in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung auch für den kirchlichen Bereich und gemeindliche Veranstaltungen zu übernehmen sind, insbesondere die sog. 3G- und 2G-Regel (Zutritt ausschließlich für (Getestete), Genesene, Geimpfte). Diese müssen in die vorhandenen Infektionsschutzkonzepte eingearbeitet werden.
Darüber hinaus gibt es derzeit keine gesonderten Regelungen seitens Bistums.