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Bistum Dresden Meissen
20. Mai 2020

Wiederaufnahme des gemeindlichen Lebens im Bistum Dresden-Meißen

Dienstanweisung – gültig ab Christi Himmelfahrt

Liebe Schwestern und Brüder,

aus den österlichen Lesungstexten der Apostelgeschichte entnehmen wir, welchen
Schwierigkeiten und Krisen die junge Kirche ausgesetzt war. Und wir hören auch, wie die
ersten Christengemeinden mit diesen Situationen umgegangen sind: Mut und Besonnenheit gleichermaßen waren gefordert, so wie heute auch. Seit Beginn der Coronakrise veranlassen uns rechtliche Neuregelungen immer wieder neu, das kirchliche Leben entsprechend zu ordnen. Nachdem seitdem 4. Mai 2020 unter stark eingeschränkten Bedingungen in unserem Bistum wieder Gottesdienste gefeiert werden können, erlauben es die neue Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung und die neue Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmefortentwicklungsverordnung (beide vom 12. Mai 2020), nun auch Veranstaltungen in unseren Gemeinden sowie Bildungseinrichtungen und -häusern wieder anzubieten und offen zu halten.

Mit diesem Schreiben gebe ich Ihnen die „Rechtliche(n) Rahmenbedingungen für ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Veranstaltungen im Raum der Römisch-katholischen Kirche im Freistaat Sachsen“ bekannt, die adäquat auch für den Thüringer Teil unseres Bistums gelten. Grundvoraussetzung dafür, dass gemeindliche Veranstaltungen vor Ort wieder stattfinden können, sind das Vorliegen eines Hygieneschutzkonzeptes in der jeweiligen Pfarrei und die Einhaltung der darin beschriebenen strengen hygienischen Anforderungen. Indem Sie sich für Ihre Pfarrei die beigefügten Rahmenbedingungen als Schutzkonzept zu Eigen machen und deren Einhaltung dokumentieren, entsprechen Sie den gesetzlichen Vorgaben der
Rechtsverordnung. Die Regelung gilt im Bistum ab Christi Himmelfahrt, sollte jedoch
behutsam, schrittweise und verantwortungsvoll umgesetzt werden.

Der Schutz der Gesundheit muss bei allen anstehenden Veranstaltungen unbedingt
Beachtung finden. Das ist auch unsere gesellschaftliche Verantwortung als Kirche in dieser schwierigen Zeit. So bitte ich Sie darum, mit Augenmaß und Besonnenheit die Planung von pastoralen und seelsorglichen Aktivitäten anzugehen.

Sie werden beim Lesen des Textes sehr schnell feststellen, dass es sich bei Weitem nicht um die Wiederherstellung eines „Normalzustandes“ handelt, sondern dass auch unsere pastoralen Veranstaltungen und Angebote der Einhaltung zahlreicher Vorgaben bedürfen. Es ist mir bewusst, dass dies mit viel Aufwand und zahlreichen Mühen für die hauptamtlich Mitarbeitenden und die vielen ehrenamtlich Engagierten verbunden sein wird. Daher bitte ich Sie, gut abzuwägen und zu priorisieren, weiche Veranstaltung zu welchem Zeitpunkt sinnvoll platziert werden sollte.

Wir sollten die vergangenen Wochen der leeren Kirchenräume und Gemeindezentren auch als Chance nutzen, innezuhalten und neu zu fragen, wohin Gott uns als Pfarrei und Gemeinde in dieser Situation ruft. Mich inspiriert dazu in diesen Wochen ein bemerkenswerter Aufsatz von Tomas Halik „Christentum in Zeiten der Krankheit“, den ich Ihnen gerne empfehle1. Einfach zum üblichen Programm zurückzukehren ist weder rechtlich möglich noch pastoral empfehlenswert.

Tun wir das, was möglich ist, mit Bedacht und Besonnenheit, aber ebenso mit Freude und Dankbarkeit, dass wir wieder in Seinem Namen zusammenkommen dürfen, wenn auch unter einschränkenden Bedingungen. Dann kann es gelingen, dass wir — obwohl wir räumlich voneinander Abstand halten müssen — dennoch nah beieinander sind und die Nähe zum liebenden Gott erfahren können, der alles heil machen kann.

Diese Erfahrungen wünsche ich uns allen!

Bleiben Sie gesund und behütet

Ihr

Heinrich Timmerevers
Bischof von Dresden-Meißen

1 Veröffentlicht vom MFThK O2.O4.2O2O‚ abrufbar unter: http://www.theologie-und-kirche.de/halik-theologie-pandemie.pdf.