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Bistum Dresden Meissen
Für die Bewahrung der Vielfalt der Bildungslandschaft in Sachsen spricht sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger aus. Symbolbild. © Pixabay
20. August 2026

„Nicht kaputt machen!“ – Freie Schulen in Sachsen starten Kampagne

Änderungen im Doppelhaushalt gefährden die gleichwertige Finanzierung Freier Schulen

Dresden. Unter dem Motto „Nicht kaputt machen!“ startet die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen ihre Kampagne gegen die geplanten Finanzhilfekürzungen im Doppelhaushalt 2027/2028. Die geplanten Änderungen im Zuge des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden aus Sicht der Schulträger die verlässliche und gleichwertige Finanzierung Freier Schulen. „Wer bei Freien Schulen kürzt, trifft nicht abstrakte Strukturen. Es trifft Schülerinnen und Schüler, Familien, Lehrkräfte und diejenigen, die jeden Tag Verantwortung für gute Bildung übernehmen. Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Sächsischen Landtages: Bewahren Sie die Vielfalt unserer Bildungslandschaft und machen Sie nicht kaputt, was über Jahrzehnte gemeinsam aufgebaut wurde.“

Die Kampagne erinnert bewusst daran, dass die Gleichwertigkeit staatlicher und freier Schulen in Sachsen eine besondere historische Grundlage hat. 1989 gingen die Menschen in der DDR für Freiheit und Selbstbestimmung auf die Straße. Dazu gehörte auch die Freiheit in der Bildung und die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Schulen und pädagogischen Konzepten wählen zu können. Diese Erfahrung fand Eingang in die Sächsische Verfassung. Artikel 102 stellt Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft unter den Schutz des Landes. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof unterstrich 2013 die Bedeutung und Gleichwertigkeit der Schulen in freier Trägerschaft. In der Folge wurde 2015 die Finanzierung Freier Schulen gesetzlich neu geregelt.

Es geht daher um mehr als einzelne Haushaltspositionen: Es geht um Verlässlichkeit, Gleichbehandlung und die Zukunft von 432 Freien Schulen in Sachsen. Mit der geplanten Absenkung der staatlichen Zuschüsse rückt demnach erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit in den Fokus. Ein von der Staatsregierung selbst beauftragtes Rechtsgutachten weist darauf hin, dass eine solche Kürzung nur zulässig ist, wenn die Vorgaben aus Artikel 102 Absatz 4 der Sächsischen Verfassung eingehalten werden. Dieser garantiert freien Schulen bei bestehender Lehr- und Lernmittelfreiheit einen angemessenen staatlichen Ausgleich.

Freie Schulen als wertvolle Ergänzung der staatlichen Bildungslandschaft

„Aus unserer Sicht ist dieser Ausgleich schon mit der jetzigen Regelung und dem 10-prozentigen Abschlag bei den Personalkosten kaum gegeben“, stellt Manja Bürger fest. „Den Schulen in freier Trägerschaft wird hier ein Sonderopfer abverlangt, das weder sachlich gerechtfertigt noch bildungspolitisch vertretbar ist“, so Bürger. Eine solche Regelung gefährde die Planungssicherheit und könne die Träger zwingen, die Eltern stärker an der Finanzierung der Schulen, durch Erhöhung des Schulgeldes, zu beteiligen.

Freie Schulen sind in ganz Sachsen fest in ihren Regionen verankert. Sie ergänzen die staatliche Bildungslandschaft mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Bildungsangeboten. Hinter ihnen stehen Schülerinnen und Schüler, Familien, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und gemeinnützige Schulträger.

Die LAGSFS steht im Austausch mit politischen Entscheidungsträgern auf Landesebene und hat diesen gegenüber bereits deutlich gemacht, dass die freien Schulen nicht einseitig belastet werden dürfen. Die LAGSFS fordert Staatsregierung und Parlament auf, im weiteren Verlauf der Haushaltsverhandlung von gesonderten Kürzungen bei den freien Schulen abzusehen. Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Unterstützerinnen und Unterstützer sind eingeladen, sich an der Kampagne zu beteiligen.

Weitere Informationen und Mitmachmöglichkeiten:
www.nicht-kaputt-machen.de