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Bistum Dresden Meissen
01. Juli 2021

Aktualisiertes Infektionsschutzkonzept für öffentliche Gottesdienste

Gültig ab 1. Juli 2021

Angesichts der aktuellen Corona-Situation hat Bischof Heinrich Timmerevers das Infektionsschutzkonzept für öffentliche Gottesdienste entsprechend angepasst.

So gibt es für Sachsen und Thüringen einige Erleichterungen bei beständiger Inzidenz unter Schwellenwert 10. Daraufhin wurde das Infektionsschutzkonzept für Öffentliche Gottesdienste angepasst, so dass bei Niedriginzidenz eine „Normalisierung“ für die Liturgie möglich ist.

Zentrale Punkte für Sachsen bei Inzidenz unter 10 (vgl. SächsCoronaSchVO §3):

Die Mund-Nase-Bedeckung muss in Kirchen nicht mehr getragen werden. Der Mindestabstand von 1,5m bleibt erhalten (vgl. Allgemeinverfügung vom 29. Juli 2021 I. 1.h). Überall, wo er unterschritten wird, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden.

Wir können aus den Erfahrungen anderer Länder mit Virusmutationen davon ausgehen, dass zumindest Inzidenzzahlen mittelfristig wieder steigen und Teile der Lockerungen entsprechend zurückgenommen bzw. wieder verstärkte Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Auf einen erneuten Lockdown hoffen wir alle verzichten zu können. Es liegt deswegen auch in Ihrem Ermessen, nicht alle Spielräum gleichermaßen auszunutzen und bspw. die Kontaktnachverfolgung weiterhin als probates Mittel aufrecht zu erhalten. Es ist auch Mühe, manches, was sich gut eingespielt hat, evtl. später wieder „einführen“ zu müssen.


Antworten zu aktuellen Themen:

Mund-Nase-Bedeckung

Der Gesetzgeber im Freistaat Sachsen sieht die Mund-Nase-Bedeckung in Kirchen bei Inzidenz unter 10 nicht mehr als notwendig an. In Thüringen zumindest am eingenommenen Platz nicht mehr. Zum Gesang gibt es keine eigenen Auflagen (wobei es sein könnte, dass eine Maskenpflicht bei Gesang demnächst noch nachgeschoben werden könnte!). Die Konsequenz ist, dass das Tragen zumindest gesetzlich nicht mehr notwendig ist, solange die Inzidenz unter 10 liegt. Sicherlich ist es sehr empfehlenswert, über das Mindestmaß an Schutz hinauszugehen und die Mund-Nase-Bedeckung beim Singen aufzusetzen. Die Studien dazu zeigen eine erhebliche Reduzierung der Aerosole bei Gesang, wenn eine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird. Diese Entscheidung liegt vor Ort. Wenn die Inzidenz über 10 steigt, ist die Mund-Nase-Bedeckung sowieso wieder Pflicht.

Mindestabstand

Der Mindestabstand von 1,5 m bleibt erhalten; wo er unterschritten wird, muss eine Maske getragen werden. Das heißt jedoch nicht, dass im Umkehrschluss auf den Mindestabstand verzichtet werden kann! Der Regelfall ist weiterhin der Mindestabstand. Diese Regelung weist nur auf die Notwendigkeit hin, dass in Ausnahmesituationen, in denen kein Abstand gehalten werden kann, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist.

Testung/Impfung

Es ist vorerst nicht vorgesehen, dass in Gottesdiensten bspw. durch Testung oder Impfung der Mindestabstand unterschritten oder auf die Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden kann. Hier wird derzeit ein hoher Wert auf Gleichbehandlung und Zugang für alle gelegt.

Kontaktnachverfolgung

Dieses verhältnismäßig einfache Instrument ist ein wesentlicher Baustein in der Pandemiebekämpfung. In Sachsen ist von Gesetzgeber tatsächlich unter Inzidenz 10 keine Kontakterfassung mehr notwendig, in Thüringen allerdings schon. Im Sinne einheitlicher Regelungen im Bistum bittet Bischof Heinrich die Pfarreien in Sachsen und Ostthüringen um durchgängige Kontaktnachverfolgung.

Kommunionausteilung

Bei der Kommunionausteilung (sie erfolgt weiterhin mit Maske und nach unmittelbar vorhergehender Händedesinfektion) kann der Spendedialog wieder zu jedem Einzelnen gesprochen werden; die allgemeine Formel entfällt daher. Die Gläubigen können bei Inzidenz unter 10 auch beim Kommuniongang auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichten, das Risiko ist in diesem Fall sehr gering. Der Kommunionspender ist weiterhin zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angehalten. Das Bistum hat hier eine Risikoabwägung vorgenommen. Verhindert wird mit dieser einseitigen Lösung zumindest ein Superspreading, falls der Spender Infektiös sein sollte.