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Bistum Dresden Meissen
Heilige Messe im April 2018 in der St. Joseph-Kirche in Chemnitz. © Michael Baudisch
02. Juni 2020

Mehr Mitbestimmung, Transparenz und Beteiligung

Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen bekommen Kirchenvorstände

„Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen“ (PfVG) erhält die Zustimmung der Staatsregierungen Sachsens und Thüringens

Dresden. Ab April 2021 werden gewählte Kirchenvorstände ihre Arbeit in den Pfarreien des Bistums Dresden-Meißen aufnehmen und die bisherigen Kirchenräte ablösen. Dabei soll das neue Gremium für mehr Transparenz und eine größere Beteiligung von engagierten Kirchenmitgliedern sorgen. Den Grundstein für die rechtliche Neuordnung legt das neue „Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen“ (PfVG), das am 1. April 2021 in Kraft treten wird. Der Gesetzestext wurde in den vergangenen vier Jahren erarbeitet und hat nun die Zustimmung der Staatsregierungen Sachsens und Thüringens erhalten.

„Mit dem neuen Gesetz legen wir den rechtlichen Grundstein für mehr Mitbestimmung, Transparenz und Beteiligung in unseren Pfarreien. Getaufte und Gefirmte bekommen erstmals die Möglichkeit, sich an den Leitungsaufgaben der Pfarrei zu beteiligen und Verantwortung zu übernehmen. Damit schaffen wir eine partizipative Leitungskultur in unseren Pfarreien“, erklärt Bischof Heinrich Timmerevers anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzes. Bisher wurden die Pfarrer im Wesentlichen von Kirchenräten beraten. Die Verantwortung über das Vermögen, den Haushalt und die Immobilien einer Pfarrei trugen die Pfarrer jedoch bislang allein. „Mit den neuen Kirchenvorständen – und der Übernahme von Verantwortung durch kompetente Laien – wollen wir die Pfarrer deutlich entlasten“, so Bischof Timmerevers. „Unser Ziel ist es, dass die Pfarrer in Zukunft mehr Zeit und Kraft für die Seelsorge und die pastorale Arbeit haben.“

Buchführung überwachen, Liegenschaften verwalten

Zu den wichtigsten Zuständigkeiten der neuen Kirchenvorstände gehören allgemeine Leitungsaufgaben und die Vermögensverwaltung der Pfarreien. So werden die Kirchenvorstände zukünftig die Buchführung ihrer Pfarrei überwachen, die Liegenschaften verwalten und einen jährlichen Wirtschaftsplan nach kaufmännischen Grundsätzen aufstellen. Damit werden die Pfarreien dann im rechtsgeschäftlichen Verkehr allein durch die Kirchenvorstände vertreten. „Mit der Entscheidung, die Verantwortung für die Vermögensverwaltung in Zukunft in die Hände von Kirchenvorständen zu legen, stellen wir die Arbeit unserer Pfarreien nicht nur auf eine zeitgemäße rechtliche Grundlage, sondern ermöglichen gleichzeitig auch eine transparentere Vermögensverwaltung.“, betont Bischof Timmerevers.

Kirchenvorstandswahlen im November 2020

Die künftigen Kirchenvorstände setzen sich in der Regel aus vier bis zehn Mitgliedern zusammen, die mindestens zur Hälfte gewählt werden. Die andere Hälfte beruft der Pfarrer als Vorsitzender des neuen Gremiums – nach Anhörung der gewählten Mitglieder des Kirchenvorstands – aus dem Kreis der Pfarreiangehörigen. Die Amtszeit der Mitglieder des Kirchenvorstands beträgt fünf Jahre. Die Wahlen der Kirchenvorstände finden am 15. November 2020 in allen Pfarreien des Bistums Dresden-Meißen statt.

Neben der Diözesanverwaltung des Bistums Dresden-Meißen waren auch renommierte, externe Kirchenrechtler an der Ausformulierung des Gesetzes beteiligt: So wurde der Prozess von dem im kirchlichen Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Martin Pusch sowie dem Theologen und Kirchenrechtsprofessor Dr. Rüdiger Althaus vom Lehrstuhl für Kirchenrecht der Theologischen Fakultät in Paderborn begleitet. Der Priesterrat des Bistums hatte den Gesetzestext bereits im Februar 2020 mit geringfügigen Änderungen befürwortet.

Die gesetzliche Neuregelung und die Einführung von Kirchenvorständen gehen auf eine Initiative des ehemaligen Bischofs Dr. Heiner Koch zurück, der das Bistum Dresden-Meißen von 2013 bis 2015 leitete. Bischof Heinrich Timmerevers hat den Gedanken der pastoralen Neuordnung seines Amtsvorgängers aufgenommen und mit Überzeugung weitergeführt. Im Mai 2020 hat das neue Diözesangesetz die notwendige Zustimmung der Staatsregierungen Sachsens und Thüringens erhalten.

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