Staatskirchenvertrag ist gelebte Verantwortung
Diözesanadministrator würdigt in Rom 30 Jahre Partnerschaft
Rom/Dresden. Anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Staatskirchenvertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen ist eine Delegation des Bistums Dresden-Meißen vom 22. bis 25. September in Rom, um die bleibende Bedeutung der Vereinbarung hervorzuheben. Die 14-köpfige Delegation um Diözesanadministrator Andreas Kutschke und Bischof em. Heinrich Timmerevers führt vor Ort Gespräche mit hochrangigen Vertretern des Heiligen Stuhls. Vorgesehen ist unter anderem eine Begegnung mit Erzbischof Paul Gallagher, dem Sekretär für die Beziehungen des Heiligen Stuhls zu den Staaten.
Die Staatskirchenverträge aus wissenschaftlicher Perspektive
Zu den Höhepunkten der Reise gehört die Begegnung mit Papst Leo XIV. bei der Generalaudienz am 23. September. Dabei wird die Delegation dem Heiligen Vater eine besondere Ausgabe der Bibel überreichen, die im Rahmen der Dresdner Aktion „275 Stimmen“ anlässlich des 275-jährigen Bestehens der Dresdner Kathedrale entstanden ist. 275 Menschen hatten dabei Texte aus der Bibel gelesen und damit ein gemeinsames Zeichen für die Bedeutung der Heiligen Schrift gesetzt.
Auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Staatskirchenverträgen steht an der Päpstlichen Universität Gregoriana auf dem Programm. Bei einem Gottesdienst mit anschließendem Empfang im Päpstlichen Institut Santa Maria dell’Anima wird das 30-jährige Bestehen des Staatskirchenvertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen mit einem Festakt gewürdigt. Musikalisch gestaltet wird die Feier von den Dresdner Kapellknaben. Zu den Rednern des Festaktes gehören Diözesanadministrator Andreas Kutschke und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer.
Diözesanadministrator Kutschke: Staatskirchenvertrag bietet verlässlichen Rahmen
Diözesanadministrator Andreas Kutschke: „Der Staatskirchenvertrag ist mehr als ein Stück Papier. Seit 30 Jahren gibt er dem Verhältnis zwischen dem Freistaat Sachsen und der katholischen Kirche einen verlässlichen Rahmen. Er sichert unsere Freiheit und schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass wir aus unserem Glauben heraus Verantwortung für die Menschen und die Gesellschaft übernehmen können. Diese Freiheit ist für die Kirche kein Privileg, sondern Auftrag und Verantwortung.“
Die Bedeutung des Vertrages werde überall dort sichtbar, wo er mit Leben gefüllt werde: in katholischen Schulen und Bildungsangeboten, in Seelsorge und Caritas, im Engagement der Ehrenamtlichen und der Ordensgemeinschaften, im christlich geprägten kulturellen und alltäglichen Leben der Sorben sowie in Kunst, Kultur und Denkmalpflege.
„Als katholische Christen sind wir in Sachsen eine Minderheit. Unser gesellschaftlicher Beitrag ist gleichwohl groß. Es ist unser Herzensanliegen und unser Ansporn, den Glauben öffentlich zu leben, uns aktiv in die Gesellschaft einzubringen und für die Menschen in unserem Land da zu sein“, erklärt der Diözesanadministrator.
Blick nach vorn
Kutschke verbindet das Vertragsjubiläum mit dem biblischen Gedanken des Bundes. Dieser präge das kirchliche Verständnis von Verbindlichkeit und Partnerschaft. „Der Vertrag ist das sichtbare Zeichen einer Haltung. Zu dieser Haltung gehört Treue. Sie verlangt nicht, dass Staat und Kirche in jeder Frage übereinstimmen. Treue bedeutet, einander auch im Unterschied verbunden zu bleiben, aufmerksam zuzuhören und miteinander im Gespräch zu bleiben. Diese Haltung ist heute möglicherweise noch wichtiger als 1996.“
Zugleich richte sich der Blick auf die kommenden Jahre. Die Kirche wolle auch in einer säkularen Gesellschaft die Frage nach Gott wachhalten und Räume öffnen, in denen Menschen nach Hoffnung, Verantwortung und dem Sinn ihres Lebens fragen könnten. „Was in den vergangenen 30 Jahren gewachsen ist, wollen wir bewahren und unter sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen weiterentwickeln. Der Vertrag schafft den Rahmen. Seinen Sinn erhält er dort, wo wir für die Menschen und die Gesellschaft wirksam werden“, so Kutschke.
Hintergrund:
Der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen wurde am 2. Juli 1996 in Dresden unterzeichnet. Er regelt unter anderem Fragen der Glaubensfreiheit und kirchlichen Selbstverwaltung, des Religionsunterrichts und katholischer Schulen, der theologischen Ausbildung, der Seelsorge und karitativen Arbeit sowie der Pflege sorbischer Belange und kirchlicher Kulturdenkmale.