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Bistum Dresden Meissen
06. Mai 2020

Neue Regelungen zum Infektionsschutz für Gottesdienste im Bistum Dresden-Meißen

gültig ab dem Vorabend des 10. Mai 2020

Dresden. Ein heute den Pfarreien zur Verfügung gestelltes Infektionsschutz-Konzept regelt die neuen Verfahrensweisen bei öffentlichen Gottesdiensten im Bistum Dresden-Meißen ab dem kommenden Wochenende.

Demnach sind öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen und Hygieneregeln in Sachsen nun auch mit höherer Teilnehmerzahl möglich. Hier begrenzen derzeit allein der Mindestabstand und der Kirchenraum die Teilnehmerzahl. Für den thüringischen Teil des Bistums gilt weiterhin die Begrenzung auf maximal 30 Personen im Kirchenraum und 50 Personen im Freien.

Das Bistum empfiehlt, sich auch in Sachsen bei Gottesdiensten unter freiem Himmel an den gesetzlichen Versammlungen im Freien von derzeit maximal 50 Personen und der zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten zu orientieren. Von Großgottesdienst, Wallfahrten und Prozessionen zu Fronleichnam im Freien ist derzeit abzusehen.

Die Sonntagspflicht bleibt trotz dieser neuen Möglichkeiten bis auf weiteres ausgesetzt. Insbesondere  Personen, die zu Risikogruppen gehören, sollen weder vom Gottesdienst ausgeschlossen werden noch Gewissenskonflikte haben, wenn sie aufgrund ihrer Gefährdung den Gottesdienst zu Hause mitfeiern.

Bischof Heinrich erklärt: „In kleinen Schritten kehrt unsere Gesellschaft zum Alltag zurück, der eine neue Verhältnisbestimmung von Nähe und Distanz erhält. Ich bin dankbar, dass wir ab sofort Menschen mit weniger Beschränkungen begleiten können und Gottesdienst in größerer Gemeinde feiern können. Künftig werden die Glocken unserer Kirchen wieder läuten, weil sie zum Gebet ins Gotteshaus einladen.“

Infektionsschutzkonzept regelt Maßnahmen

Ein für die Feier öffentlicher Gottesdienste notwendiges Infektionsschutzkonzept hat das Bistum in einer Handreichung zusammengefasst. Es enthält sowohl die bestehenden als auch die neu hinzukommenden Maßnahmen, wie den weitgehenden Verzicht auf Gemeindegesang, die Empfehlung zum Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung und die Möglichkeit zur Händedesinfektion im Ein- und Ausgangsbereich. Bischof Heinrich: „Es sind hohe und zum Teil ungewohnte Auflagen, die jedoch die Feier des Gottesdienstes wieder möglich machen. Es ist davon auszugehen, dass uns Infektionsschutzmaßnahmen über einen langen Zeitraum begleiten werden.“

Neben den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen werden die Gläubigen darauf hingewiesen, dass das Kontaktverbot auch vor und nach dem Gottesdienst weiterhin besteht und Personenansammlungen vor den Kirchen unbedingt zu vermeiden sind.

Außer Gottesdiensten: Kirchliche Veranstaltungen und Treffen entfallen weiterhin

Bischof Heinrich: „Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass über den Gottesdienst im engen Sinne hinausgehende kirchliche Veranstaltungen, die Treffen von Gruppen und Kreisen weiterhin unterbleiben müssen. Ausgenommen sind Sitzungen pfarrlicher Räte und zur Vorbereitung von Gottesdiensten, für die jedoch weiterhin alternative Formen nach Möglichkeit vorzuziehen sind.“

Was die geplanten Pfarrei-Neugründungen betrifft, bleiben die festgelegten Termine zur rechtlichen Neugründung in jedem Fall bestehen.

Die Vorbereitung und Durchführung der Erstkommunion liegt nach wie vor in der Verantwortung der Pfarreien, die sie unter den gegenwärtigen Maßgaben zu Ende führen sollten. Bezüglich der Firmungen bleibt es vorerst bei den getroffenen Regelungen.

Zur Religiösen Kinderwoche (RKW) und Kinderwallfahrt in diesem Jahr sind zahlreiche Fragen eingegangen, auf die die Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung mit einer eigenen Handreichung in der Anlage antwortet. Auch für die bis zum Sommer geplanten regionalen Foren zum Synodalen Weg gibt es neue Hinweise.

Bischof Heinrich: „Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen werden uns noch über Monate beschäftigen. Als Christen tragen wir auch aus dem Glauben heraus weiterhin eine hohe Verantwortung für den Schutz des Lebens. Alle Auflagen sind von dem Anliegen getragen, dieser Pflicht nachzukommen. Schließlich verkünden und feiern wir mit unserem Glauben einen Gott des Lebens, der seinen Sohn von den Toten auferweckt hat und uns Anteil am Leben in der Ewigkeit schenkt.“

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