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Bistum Dresden Meissen
Zu Informationsveranstaltungen - wie hier 2014 im Bischöflichen Ordinariat - lädt das Bistum im Juni in Konferenzräume nach Chemnitz, Dresden und Leipzig ein. Dann allerdings unter Corona-Bedingungen mit mehr Abstand der Teilnehmenden untereinander.
10. Juni 2020

Informations-Veranstaltungen in Chemnitz, Leipzig und Dresden

zum Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen (PfVG)

Ab April 2021 werden gewählte Kirchenvorstände ihre Arbeit in den Pfarreien des Bistums Dresden-Meißen aufnehmen und die bisherigen Kirchenräte ablösen. Dabei soll das neue Gremium für mehr Transparenz und eine größere Beteiligung von engagierten Kirchenmitgliedern sorgen. Den Grundstein für die rechtliche Neuordnung legt das neue „Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen“ (PfVG), das am 1. April 2021 in Kraft treten wird. Der Gesetzestext wurde in den vergangenen vier Jahren erarbeitet und hat nun die Zustimmung der Staatsregierungen Sachsens und Thüringens erhalten.

Was sind die Gründe für die Reform der pfarrlichen Vermögensverwaltung? Und welche Aufgaben übernimmt der Kirchenvorstand künftig in den Pfarreien? Zu diesen und vielen weiteren Fragen möchten wir gern mit Ihnen ins Gespräch kommen – und laden Sie hiermit herzlich zu den Informationsveranstaltungen in Chemnitz, Leipzig und Dresden ein:

 

  • Chemnitz:     Mittwoch, den 17. Juni 2020 / 18.30 bis 20:30 Uhr
                           Kongress- & Veranstaltungszentrum
                           Hartmannstraße 9-11, 09111 Chemnitz

  • Leipzig:         Donnerstag, den 18. Juni 2020 / 18.30 bis 20:30 Uhr
                           SimpliOffice Leipzig            
                           Markgrafenstraße 2, 04109 Leipzig

  • Dresden:       Montag, den 22. Juni 2020 / 18.30 bis 20:30 Uhr
                           Börse Dresden (Saal Hamburg)   
                           Messering 6, 01067 Dresden

 

Im Rahmen der drei Abendveranstaltungen informieren wir Sie über die wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzes, geben Auskunft über die Neuerungen in den Pfarreien und beantworten Ihre Fragen zu den künftigen Kirchenvorständen. Neben Vertretern des Bistums wird u. a. der im kirchlichen Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Martin Pusch für Rückfragen zur Verfügung stehen. Zur Stärkung werden wir Ihnen einen kleinen Imbiss sowie Getränke anbieten.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Fragen zum Thema vorab bis zum 16. Juni 2020 per Mail an Ordinariatsrat Stephan v. Spies (stephan.spies@bddmei.de) schicken. Diese Fragen können dann in die Informationsveranstaltungen eingebracht werden. In jedem Fall werden Ihre Fragen persönlich per Mail oder im telefonischen Gespräch beantwortet.

 

Anmeldung

Um eine Anmeldung bis zum 15. Juni 2020 unter Angabe des Veranstaltungsorts mit Vor- und Zunamen, vollständiger Adresse, Telefonnummer und Mailadresse bei Frau Annett Trepte unter annett.trepte@bddmei.de oder per Telefon: 0351 31563-608 wird gebeten. Infolge der SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmen darf der Einlass nur für angemeldete Personen erfolgen.

Laufend aktualisierte Informationen rund um das neue „Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen“ sowie Hinweise zu den SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmen finden Sie auf unserer www.bistum-dresden-meissen.de.


Coronavirus (SARS-CoV-2): Hinweise zu Schutzmaßnahmen

Um möglichst vielen interessierten Mitgliedern unserer Pfarreien eine Teilnahme an den Infoveranstaltungen zu ermöglichen, hat das Bistum Dresden-Meißen – in Hinblick auf die Distanz- und Hygienemaßnahmen gegen das Coronavirus – besonders große öffentliche Konferenzsäle angemietet. Wir möchten Sie dennoch um Verständnis bitten, dass die Teilnehmerzahl aufgrund der aktuellen Vorgaben der Gesundheitsämter begrenzt ist.

Zum Schutz der Teilnehmenden werden Tische und Stühle mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern aufgestellt. Ferner gewährleistet das Bistum ausreichende Möglichkeiten der Handdesinfektion und -reinigung. Vor, während und nach der Veranstaltung ist eine Gruppenbildung der Teilnehmenden unbedingt zu vermeiden. Bei typischen Krankheitssymptomen des Coronavirus (Sars-Cov-2) werden Sie gebeten, zuhause zu bleiben.

Weitere Informationen: