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Bistum Dresden Meissen

Strategieprozess - Fragen & Antworten

Hier werden Fragen und Antworten zum Strategieprozess fortlaufend aktualisiert.

Wie viel Geld muss gespart werden?

Der Haushaltsbegleitbeschluss des Diözesanen Vermögensverwaltungsrates sieht eine Sicherung des Haushalts des Bistums Dresden-Meißen vor. Hierin ist festgehalten, dass der Strategieprozess „ein ausgeglichenes Verwaltungsergebnis und den Erhalt des Bistumsvermögens gewährleisten“ muss. Der Fokus auf das Verwaltungsergebnis bedeutet, dass Erträge aus Vermögen nicht in die Prognose zur Identifikation eines Defizitreduktionsziels mit einbezogen werden dürfen. Auf Grundlage einer Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung für die kommenden Jahre unter Einbezug externer Expert/innen wurde somit ein Defizitreduktionsziel in Höhe von 17,5 Mio. € dauerhafter Einsparung im Jahr 2026 identifiziert. Der für 2026 prognostizierte Gesamthaushalt des Bistums liegt bei ca. 82 Mio. €. Dem gegenüber stehen

  • erwartete Kirchensteuererträge in Höhe von ca. 35 Mio. € (2019: ca. 34 Mio. €),
  • 0 € Strukturbeitrag (2019: ca. 15 Mio. €),
  • ca. 27 Mio. € Verwaltungseinnahmen und Umsatzerlöse (2019 ca. 24 Mio. €) und
  • sonstige Erträge in Höhe von ca. 2 Mio. € (2019: ca. 2 Mio. €).

Ein Großteil der Verwaltungseinnahmen sind Refinanzierungen für Schulen in Trägerschaft des Bistums. 

Die Informationsbroschüre und die Antworten auf die FAQ sollen aufzeigen, unter welchen Annahmen die Prognose getroffen wurde und wie darauf aufbauend das Defizitreduktionsziel identifiziert wurde. 

Welche Annahmen wurden der Prognose zugrunde gelegt?

Grundlage der mittel- und langfristigen Prognose sind die geprüften Zahlen aus dem Jahr 2019, kurzfristig dienen die Planzahlen für 2020 und 2021 der Prognose. Für die Entwicklung der einzelnen Haushaltsposten wurden unterschiedliche Annahmen getroffen beruhend auf bestehenden Tarifverträgen, Gutachten und historischen Erfahrungswerten. Eine genaue Darstellung der Annahmen findet sich in der Informationsbroschüre.

Was sind die Hauptgründe für die angenommene Entwicklung?

Auf der Ertragsseite ist mit langfristig schwach steigenden Kirchensteuereinnahmen zu rechnen, da konjunkturelle Effekte den Mitgliederrückgang nur teilweise kompensieren können. Hinzu kommt die erwartete Einstellung des Strukturbeitrags der westdeutschen an die ostdeutschen Bistümer im Jahr 2026 in Höhe von ehemals ~ 15 Mio. €. Auf der anderen Seite steigen kontinuierlich die Aufwände für Personal und Immobilien aufgrund von Lohnsteigerungen und Inflation.

Wieso ist es plausibel, dass der Strukturbeitrag ab 2026 wegfallen wird?

Der Strukturbeitrag wurde nach der Wende eingeführt, um die ostdeutschen Bistümer beim Aufbau des kirchlichen Lebens zu unterstützen. Falls ab 2026 Solidaritätszahlungen zwischen deutschen Bistümern weitergeführt werden, werden diese nicht mehr nach Himmelsrichtung, sondern nach Bedürftigkeit verteilt. Zuwendungen an das Bistum Dresden-Meißen fallen damit erwartbar weg.

Warum ist die Einsparnotwendigkeit so einschneidend hoch?

Schon heute hätte das Bistum ohne den Strukturbeitrag ein negatives Verwaltungsergebnis. Die Kombination aus dem Wegfall des Strukturbeitrags bei gleichzeitig real sinkenden Kirchensteuereinnahmen und steigenden Kosten für Personal und Immobilien verschärft den Handlungsdruck.

Warum wird ein Neubau am Standort des jetzigen Propst-Beier-Hauses errichtet?

Sowohl das Gebäude Käthe-Kollwitz-Ufer 84, Standort des Bischöflichen Ordinariats, als auch das jetzige Propst-Beier-Haus in der Schweriner Str. 27/29 zeigen sich im aktuellen Baubestand nicht als zukunftsfähig. Beide Gebäude, 1979 erbaut, und sind funktionell veraltet (Büros zu groß oder zu klein, viel zu wenige Beratungsräume, fehlende Barrierefreiheit, kein Wärmeschutz) sowie in ihren technischen Anlagen (Wasser, Abwasser, Heizung, Lüftungsanlage, Verkabelung, Dach, Fenster, Treppen …) verschlissen. Zudem verfügt das Propst-Beier-Haus nur in den unteren beiden Etagen über einen zweiten Fluchtweg. Die unbefristete Weiterführung des gegenwärtigen baulichen Zustands ist also nicht möglich.

Aufgrund Platzmangels sind die Büroräume des Bischöflichen Ordinariats aktuell auf 4 Gebäude verteilt, was zusätzliche Kosten (Mieten, IT-Anbindung) sowie erschwerte Arbeitsabläufe nach sich zieht. Teile der Registratur mussten an einen externen Dienstleister ausgelagert werden, was ebenfalls zusätzliche Kosten sowie einen erschwerten Aktenzugriff mit sich bringt. Die bisher akzeptable Parkplatzsituation wird sich durch die erfolgte Kündigung der derzeit genutzten Parkflächen kurzfristig deutlich verschlechtern. Die relativ schlechte Anbindung an den ÖPNV am Standort Käthe-Kollwitz-Ufer verstärkt den negativen Effekt dieser Entwicklung. 

Zur Erfüllung der bestehenden Handlungsbedarfe wurden folgende Optionen geprüft:

Umbau und Erweiterung des gegenwärtigen Gebäudes Käthe-Kollwitz-Ufer 84Aufgabe des gegenwärtigen Gebäudes Käthe-Kollwitz-Ufer 84 und Anmietung von FlächenAufgabe des gegenwärtigen Gebäudes Käthe-Kollwitz-Ufer 84 und Neubau am Stadtrand DresdensAufgabe des gegenwärtigen Gebäudes Käthe-Kollwitz-Ufer 84 und Neubau des Propst-Beier-Hauses

Eine Vergrößerung des gegenwärtigen Ordinariatsgebäudes ist aus baurechtlichen Gründen nicht möglich. Zudem besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Haus in näherer Zukunft unter Denkmalschutz gestellt wird. Entsprechende Begehungen durch die Denkmalschutzbehörden fanden bereits statt.

Für die Anmietung von Flächen wurden drei Angebote eingeholt. Es wäre mit Mietaufwendungen i.H.v. von zunächst ca. 690 T€ jährlich zu rechnen. Rechnet man dann wegfallende aktuell laufende Kosten ab, ergäbe sich für das Bistum eine jährliche Gesamtbelastung i.H.v. 195 T€, wobei die Registratur wegen der besonderen statischen Anforderungen und eine Kapelle aus räumlichen Gründen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unterzubringen wären.

Auch für einen Neubau wurden drei Standorte am Dresdner Stadtrand sowie im näheren Umland untersucht. Unter Berücksichtigung der Grundstückspreise, der anfallenden Nebenkosten sowie üblicher Baukosten wurde eine jährliche Belastung i.H.v. 228 T€ für das Bistum errechnet. In dieser Berechnung sind Kosten für ggf. verpflichtend notwendige soziale Ausgleichsmaßnahmen infolge des Standortwechsels nicht enthalten.

Für einen Neubau des Propst-Beier-Hauses wurde eine Planung unter den Maßgaben Sparsamkeit, Nachhaltigkeit und Flexibilität erstellt. Infolge der baurechtlichen Vorgaben zur Größe des Baukörpers war klar, dass das Bischöfliche Ordinariat nur einen Teil des Gebäudes einnehmen wird und ein großer Teil der Flächen zu vermieten ist. Die Gebäudekonzeption muss deshalb eine fortschreitende Verkleinerung der eigengenutzten und gleichzeitige eine Vergrößerung der zu vermietenden Fläche ermöglichen. Sofern die Bischöfliche Verwaltung die gegenwärtig genutzten Flächen im neuen Gebäude in Anspruch nimmt, ergibt sich eine Investitionssumme von 41,8 Mio. € und hieraus – ebenfalls unter Gegenrechnung künftig wegfallender Kosten – eine jährliche Belastung i.H.v. 118 T€. Sofern z.B. 800 m2 zusätzlich vermietet werden können, reduziert sich die Belastung auf 44 T€ p.a. Hierin sind zu erwartende, jedoch noch nicht beschiedene staatliche Fördermittel für das energetisch effiziente Bauwerk im Umfang von ca. 2,7 Mio. € nicht einberechnet.

Im Lichte des laufenden Strategieprozesses wurde im Juli eine Umplanung in der Weise beauftragt, dass der Umfang der flexiblen Fläche nochmals vergrößert wird. Es können nun also mehr Flächen aus der Nutzung für das Ordinariat herausgenommen und der Fremdvermietung zugeführt werden. Die überarbeitete Kostenberechnung wird im November 2021 vorliegen.

Fazit:

Die baulichen und baurechtlichen Gegebenheiten der Bestandsgebäude Käthe-Kollwitz-Ufer 84 sowie Schweriner Str. 27/29 verunmöglichen mittelfristig eine Weiternutzung beider Gebäude. Die Entscheidung für einen Neubau des Propst-Beier-Hauses am Standort Schweriner Str. 27/29 war nicht alternativlos. Eine hinreichende Verbesserung der Situation am Standort KKU84 ist aber nicht möglich. Die Anmietung neuer Flächen oder ein Neubau am Dresdner Stadtrand wäre möglich, würde sich aber wirtschaftlich nachteilig für das Bistum auswirken und zudem wesentliche Anforderungen nicht erfüllen. Eine Verzögerung der Entscheidung um mehrere Jahre würde die Probleme nicht lösen, sondern in unkalkulierbarer Weise eskalieren sowie später mit hoher Wahrscheinlichkeit zu höheren Baukosten führen. Der vorgeschlagene Neubau ist also trotz hoher Investitionskosten die fachlich beste und ökonomisch sinnvollste Option. Die Verantwortlichen werden alles daransetzen, einerseits die Budget- sowie Zeitvorgaben einzuhalten und andererseits eine gut vertretbare Vermietung, vorzugsweise an kirchliche Nutzer, zu ermöglichen.

Downloads

Informationsunterlage Ressourcen.pdf
Die Informationsbroschüre soll aufzeigen, unter welchen Annahmen die Prognose getroffen wurde und wie darauf aufbauend das Defizitreduktionsziel identifiziert wurde.