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Bistum Dresden Meissen
13. Januar 2022

Personenbeschränkungen bei Bestattungen sind unangemessen

Leiter des Katholischen Büros Sachsen kritisiert Einschränkungen bei Beerdigungen

Dresden. Zur heutigen Veröffentlichung der neuen „Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung“, die am 14. Januar 2022 in Kraft tritt, erklärt Ordinariatsrat Dr. Daniel Frank, Leiter des Katholischen Büros Sachsen:

„Wenn es in dieser Pandemie um existentielle Momente am Ende des Lebens geht und die Menschen in Leid und Trauer eines Beistands bedürfen, darf es keine unnötigen Beschränkungen für diese Hilfe geben. Gegenwärtig ermöglicht die Sächsische Staatsregierung bei sinkenden Inzidenzen größere Freiräume. Die katholische Kirche in Sachsen hofft, dass sich die Beschränkung der Teilnehmendenzahlen bei Bestattungen auf 20, wie sie in § 18a SächsCoronaNotVO ausgesprochen bleibt, nur auf den Bereich der Begegnungen nach einer Trauerfeier beschränkt. Sonst wäre die Beschränkung weder plausibel noch angemessen. Auch wenn kirchliche Begräbnisfeiern als Gottesdienste wie bisher den innerkirchlichen Ordnungen und strengen Hygieneschutzkonzepten folgen, kritisieren wir die beschränkende Wirkung des § 18a für Bestattungen. Wir treten damit für alle ein, die unverhofft in seelische Bedrängnis angesichts des Todes eines Angehörigen kommen und in dieser bedrängenden Situation durch den Beistand von Familie und Freunden sowie einen begleitenden Ritus Kraft schöpfen oder sich in ihrer Trauer nicht alleingelassen fühlen. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine unangemessene Prioritätensetzung. Deswegen sprechen wir uns für eine sofortige Begrenzung des § 18a SächsCoronaNotVO auf die Begegnungen nach der Bestattungsfeier aus und sehen eine Begrenzung der Personen bei Trauerfeiern als ultima ratio in einer pandemisch krisenhaften Situation. Zugleich bedauern wir, dass unsere Stellungnahmen gegenüber der Staatsregierung hierzu bisher nicht berücksichtigt wurden.

Durchaus ist uns bewusst, dass es bereits zu Beginn der Pandemie Einschränkungen für Bestattungen gab. Im Frühjahr 2020 lagen jedoch nicht die Erfahrungen und Möglichkeiten vor, mit denen wir heute der Pandemie begegnen können. So, wie sich die Staatsregierung im November mutig dafür entschieden hat, eine besondere Schwerpunktsetzung auf die Offenhaltung der Bildungsbereiche im Kindesalter zu ermöglichen, fordere ich, künftig auch die sensiblen und existentiellen Bereiche des Beginns und Ende des Lebens als besonders wichtig zu erachten und diesem Willen auch in der Verordnungsgestaltung Ausdruck zu verleihen. Dies stärkt das Vertrauen in die politischen Entscheidungen und fördert den gesellschaftlichen Frieden.“