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Bistum Dresden Meissen
30. Oktober 2020

Aktualisiertes Infektionsschutzkonzept für öffentliche Gottesdienste

Gültig ab Allerseelen, 2. November 2020

Als Reaktion auf die gegenwärtige Corona-Situation hat Bischof Heinrich Timmerevers am 30. Oktober eine aktualisierte Anweisung zu den geltenden Maßnahmen im Bistum erteilt. Darin heißt es:

"Die jetzige Situation besorgniserregender Zahlen bei Infektionen wie auch bei anderen Werten, die für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems ausschlaggebend sind, war zu erahnen und dennoch haben wir alle gehofft, dass es anders kommt. Ein zweites Mal machen wir die Erfahrung von Verzicht und Unwissen darüber, was uns die nächsten Wochen und Monate bringen.

Am Mittwoch haben sich Bund und Länder auf einen gemeinsamen Kurs in der Corona-Pandemie verständigt, der viele Bereiche unseres Lebens in den kommenden vier Wochen einschränken wird. Die Intention liegt in einer maximalen Kontaktreduzierung, damit sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt.

Auch das kirchliche Leben ist davon betroffen. Auf diesem Wege informiere ich Sie über folgende Regelungen im Bistum Dresden-Meißen, die auf den staatlichen Regelungen basieren und ab Allerseelen, Montag, dem 2. November gelten:

  • Ich bin sehr dankbar, dass auf Grundlage des hohen Gutes der Religionsfreiheit Zusammenkünfte in Kirchen weiterhin möglich sind. Unsere Gottesdienste können unter strengster Beachtung der Infektionsschutzregeln weiterhin stattfinden. Der Freistaat Sachsen hat darüber hinaus eine durchgängige Maskenpflicht für Kirchen und Räume der Religionsgemeinschaften angeordnet und verpflichtend die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m wieder eingeführt. Dieser Mindestabstand kann demnach nicht mehr eigenmächtig reduziert werden. Auf Kontakte – bspw. auf dem Kirchplatz oder vor Gemeindehäusern im Vor- oder Nachgang von Gottesdiensten – ist zwingend zu verzichten. Mit Nachdruck bitte ich um die Einhaltung des Infektionsschutzkonzeptes für Öffentliche Gottesdienste im Bistum Dresden-Meißen (überarbeitet), damit auch im Hinblick auf Weihnachten die Freiräume für die Religionsgemeinschaften erhalten bleiben.
  • Alle gemeindlichen Veranstaltungen, auch (Sakramenten-)Katechese wie Firm- oder Erstkommunionvorbereitung werden voraussichtlich bis 30. November, wenn möglich und sinnvoll, in alternative, der Situation angemessene (Online-)Formate gewandelt. Ansonsten werden gemeindliche Veranstaltungen mit Präsenz ausgesetzt. Im Verzicht auf Begegnung und gemeindliche Veranstaltungen, die in den Sommermonaten wieder möglich waren, sehe ich auch einen Beitrag für unsere Gesellschaft. Ich bitte Sie, das in Solidarität mitzutragen.
  • Der Freistaat hält u.a. Schulen offen. Deswegen kann der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach weiterhin in Schul- oder Gemeinderäumen unter Beachtung des Infektionsschutzes durchgeführt werden.
  • Seelsorge in Kranken- und Pflegeeinrichtungen ist in Einvernehmen mit den jeweiligen Einrichtungen weiterhin möglich. Sollte es zu nicht hinnehmbaren Einschränkungen kommen, bitte ich darum, den Kontakt mit dem Katholischen Büro aufzunehmen.
  • Für die Pfarrei dringend notwendige Gremiensitzungen sind als Telefon- oder Videokonferenz durchzuführen und nur in besonderen Ausnahmefällen, bspw. bei der Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Gremienwahlen, unter Wahrung des Infektionsschutzes als Präsenztreffen abzuhalten.
  • Ab Allerheiligen wird es aus der Leipziger Propstei regelmäßige Livestream-Gottesdienste geben, die auch auf der Bistumshomepage eingebunden werden.
  • Gräbersegnungen sind Gottesdienste und können unter der Prämisse durchgeführt werden, dass alle geltenden Infektionsschutzmaßnahmen sicher angewandt werden können, wie z.B. Kontaktnachverfolgung, Mindestabstand, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung etc. Bei nichtkirchlichen Trägern von Friedhöfen ist vorher beratend ein Einvernehmen herzustellen. Sollte der Infektionsschutz nicht gewährt sein, weil bspw. eine nicht steuerbare Anzahl von Personen erwartet wird, ist die Gräbersegnung in liturgisch alternativen Formen zu begehen.

Sicherlich werden diese Punkte nicht vollumfänglich alle Fragen dieser Tage beantworten. So stehen offene Fragen zu den Gremienwahlen in wenigen Wochen im Raum.

Hier bitte ich noch um Geduld. Darüber hinausgehende Rückfragen bitte ich an die jeweiligen Fachbereiche zu stellen. Das Katholische Büro steht Ihnen für rechtlichen Fragen zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zur Verfügung, für pastorale Fragestellungen verweise ich an die jeweiligen Fachbereiche der Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung. Auch die Rubrik der FAQ auf unserer Homepage wird entsprechend eingehender Fragen aktualisiert werden. Wir werden bestmöglich versuchen, mit Ihnen diese Wochen zu gehen.

Liebe Schwestern und Brüder, die nächsten Wochen werden unverhoffte Freiräume eröffnen. Ich bitte Sie diese zu nutzen, um trotz physischer Distanz in Kontakt mit den Menschen zu bleiben, einander im Blick zu haben und auch miteinander zu beten. Ich wäre froh, wenn unsere Kirchen in diesen Zeiten Orte werden, wo Menschen auch über unsere Gemeinden hinaus Trost, Kraft und neue Zuversicht fänden. Ist es nicht denkbar, dass wir in unseren Kirchen und Gottesdiensten Menschen einen Raum anbieten könnten, denen die aktuelle Situation in besonderer Weise viel abverlangt? Sicherlich werden Ihnen die Erfahrungen und kreativen Ideen aus dem Frühjahr sehr dabei helfen. Für alles Einlassen, Neu- und Andersdenken danke ich Ihnen!

Übermorgen werden wir das Hochfest Allerheiligen feiern können. Ich vertraue die Diözese der Fürsprache eben dieser an – alle Heiligen Gottes, bittet für uns!

Mit freundlichen Grüßen Ihr

+ Heinrich Timmerevers Bischof von Dresden-Meißen



Bis Allerheiligen, 1. November, gilt im Bistum ein den aktuell geltenden staatlichen Regelungen angepasstes Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste. Dazu gehören auch Empfehlungen zum optimalen Lüften und Heizen angesichts der Pandemie.

Aufgrund der aktuellen Lage bleibt der Zugang zum Bischöflichen Ordinariat in Dresden für Externe bis auf weiteres geschlossen; externe Besucher werden nicht mehr eingelassen. Angemeldete Veranstaltungen mit externen Teilnehmern sind bis auf weiteres abgesagt.