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Bistum Dresden Meissen
16. Februar 2022

Bettenauslastung in Kliniken als alleiniger Indikator für Erleichterungen in Corona-Schutzmaßnahmen

Korrektur der Corona-Aktualisierung vom 3. Februar 2022

Als Indikator für die sog. „Erleichterungen bei Rückgang des Infektionsgeschehens“ wird in der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (vgl. § 21a) nur noch die Bettenauslastung in den sächsischen Krankenhäusern (1.300 Normalstation / 420 ITS) benannt, nicht mehr wie bisher die Inzidenz von max. 1.500 im Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Das bedeutet, dass die „Erleichterungen“ mit ihren Möglichkeiten für präsentische Treffen von Gremien, Erwachsenenbildung, Chören, Freizeitveranstaltungen etc. rechtlich möglich bleiben, auch wenn in einigen Landkreisen/kreisfreien Städten (z.B. Leipzig, LK Leipzig, LK Nordsachsen) derzeit die Inzidenzen über 1.500 steigen. Die Übersicht des Bistums wurde entsprechend angepasst.

Die aktuellen Zahlen dazu sind abrufbar unter https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html und werden ggf. über die Medien bekannt gegeben. Derzeit sind die Krankenhauseinweisungen aber – Gott sei Dank – überschaubar, sodass mittelfristig weiterhin mit den Erleichterungen gearbeitet werden kann (s. grüne Spalte in der "Übersicht").

"Wir hoffen angesichts der aktuellen Lage, dass in wenigen Wochen weitere Erleichterungen für unser kirchliches Leben eintreten", betont Samuel-Kim Schwope, persönlicher Referent des Bischofs und Leiter des Krisenstabs Seelsorge, zuversichtlich.