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Bistum Dresden Meissen
Eine von vielen Formen von Bildung: Vortrag im Rahmen der Winterakademie 2015. © Elisabeth Meuser
27. November 2020

Anträge zur Förderung für Bildungsveranstaltungen noch bis 10. Dezember möglich

Hinweis der Katholischen Erwachsenenbildung Sachsen (KEBS)

Gemeinden, Caritasverbände und andere Einrichtungen der katholischen Kirche in Sachsen können noch bis zum 10. Dezember Anträge zur Förderung von Bildungsveranstaltungen stellen. Der Leiter der Katholischen Erwachsenenbildung Sachsen, Sebastian Kieslich, teilt dazu mit: "Aufgrund der Corona-Pandemie wollen wir unseren Mitgliedern für kirchliche Veranstaltungen im Jahr 2020 kurzfristig Fördermittel ausreichen. Das Geld steht nicht nur für präsente und digitale Formen zur Verfügung, sondern auch für Investitionen in Technik und Unterrichtsmaterialien sowie für Anschaffungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus."

Mitglied der Katholischen Erwachsenenbildung Sachsen (KEBS) können eigenständige und uneigenständige Einrichtungen der Bistümer Dresden-Meißen, Magdeburg und Görlitz, der Dekanate sowie katholischen Pfarreien und verschiedene Initiativen und Vereine werden. Die Bildungsarbeit der KEBS wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Die nicht umfangreichen Formulare sind unter www.kebs.de abzurufen. Hier sind auch der Mitgliedsantrag  und weitere Informationen wie Fördermöglichkeiten erhältlich. Für Rückfragen steht in der KEBS-Geschäftsstelle Maria Wenk telefonisch unter 035935 / 22-316 oder per E-Mail unter info@kebs.de zur Verfügung.