Aufarbeitung
Aufarbeitung soll vergangenes Unrecht aufdecken und anerkennen. Sie kann auf persönlicher, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene stattfinden. Aufarbeitung kann eine juristische Aufklärung von Straftaten oder die individuelle Verarbeitung des Traumas in einer Therapie nicht ersetzen. Sie macht jedoch das Unrecht der Vergangenheit zum Thema der Gegenwart.
Aufarbeitung will klären, welche Strukturen die sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen begünstigt haben und warum eine Aufdeckung verhindert wurde. Nicht zuletzt kann Aufarbeitung Empfehlungen zum Umgang mit dem Geschehenen erarbeiten und Konsequenzen für die Gegenwart ziehen. Weitere Informationen: UBSKM - Aufarbeitung
Die Aufarbeitung sexueller Gewalt im kirchlichen Kontext erstreckt sich auf viele Ebenen. Wir wollen hier aufzeigen, was der Stand innerhalb des Bistums ist.
Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung (IKA)
Die interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) hatte sich am 10. Mai 2023 konstituiert. Nachdem weitere Mitglieder ihren Rücktritt erklärt hatten, wurde sie zum 2. Juni 2025 von den Bischöfen aufgelöst.
Die Bischöfe folgen mit der Auflösung der IKA „der vielfach vorgetragenen Bewertung, dass eine weitere Zusammenarbeit in dem gegebenen Rahmen trotz aller Bemühungen nicht möglich zu sein scheint“. Die Bischöfe bedauern diese Entwicklung ausdrücklich und danken den Mitgliedern für ihre Arbeit. Sie fühlen sich dem Anliegen der Aufarbeitung weiterhin verpflichtet und wollen sorgfältig prüfen, wie diese Aufarbeitung konstruktiv fortgeführt werden kann.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) in Bezug auf Aufarbeitung geschlossen. Demgemäß hatten sich die Bistümer Görlitz und Dresden-Meißen, das Erzbistum Berlin und die Katholische Militärseelsorge eine gemeinsame Kommission zur Aufarbeitung gebildet. Die grundlegende Ordnung dazu wurde seitens der Bischöfe am 7. Februar 2022 erlassen. Die Kommission hat sich am 10. Mai 2023 konstituiert. In der Kommission arbeiteten ursprünglich neun Personen. Davon wurden zwei vom Betroffenenbeirat, vier von den Bundesländern und drei durch die Kirche bestimmt. Die Kommission war nicht Teil kirchlicher Strukturen und arbeitete weisungsfrei.
Aufarbeitung im Bistum Dresden-Meißen
Das Bistum Dresden-Meißen beteiligt sich an den Aufarbeitungsbemühungen der katholischen Kirche in Deutschland.
- 2003: Einrichtung eines Arbeitsstabes zur Umsetzung der „Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch“ der Deutschen Bischofskonferenz
- 2008: Einsetzung einer Kommission für den Umgang mit sexuellem Missbrauch (heute: Beraterstab)
- ab 2010: nach Missbrauchsskandal am Canisius-Kolleg Berlin vermehrte Meldungen von Betroffenen; Gespräche von Betroffenen mit dem Bischof von Dresden-Meißen; Anerkennungsverfahren und Zahlungen für Betroffene (bis 2018 ca. 100.000 Euro)
- 2010: erstmals Benennung von unabhängigen Ansprechpersonen
- 2011: erstmals Benennung eines Präventionsbeauftragten
- 2014 -2018: Beteiligung am Forschungsprojekt MHG-Studie: alle bis dahin bekannten Fälle wurden gemeldet; 345 Personalakten von Klerikern wurden durchgesehen
- 2018: Vorstellung der Ergebnisse der MHG-Studie: 15 Täter und 28 Betroffene bis dahin bekannt; der Anteil von Tätern innerhalb der Priesterschaft im Bistum beträgt 3,2 %
- 2018: Übergabe der Originalakten des Bistums an die Staatsanwaltschaft
- 2020: Erlass der Ordnung zum Umgang mit sexuellem Missbrauch (Interventionsordnung)
- 2021: Auftaktveranstaltung zur Aufarbeitung in der Ortsgemeinde Heidenau als Pilotprojekt des Bistums
- 2021: Beginn der Bildung von Aufarbeitungskommission und Betroffenenbeirat
- 2022: Konstituierung des interdiözesanen Betroffenenbeirats
- 2023: Konstituierung der interdiözesanen Aufarbeitungskommission
- 2025: Auflösung der interdiözesanen Aufarbeitungskommission nach Rücktritten der Mitglieder
Vgl. Studie zum sexuellen Missbrauch: Bistum Dresden-Meißen veröffentlicht Informationen Hirtenwort von Bischof Heinrich aus Anlass der MHG-Studie vom 30. September 2018
Aufarbeitung in Gemeinden des Bistums Dresden-Meißen
Durch Fälle sexualisierter Gewalt kommt es zu konkreten Irritationen oder auch Zerwürfnissen in Gemeinden. Während Betroffene unter dem Missbrauch manchmal seit Jahrzehnten leiden, gibt es andere Gemeindemitglieder, die von dem Missbrauch nichts wissen (wollen) oder von einem möglichen Täter nur Gutes erfahren haben. Diese extrem unterschiedlichen Erfahrungen innerhalb einer Gemeinde gilt es so aufzuarbeiten, dass die Gemeinde mit diesen Vorkommnissen umgehen kann.
Entsprechende Aufarbeitung auf Ortsebene ist in einzelnen Gemeinden angelaufen bzw. geplant. Dazu gehören z.B. Heidenau, Hainichen, Dippoldiswalde, Riesa.
Neben der Aufarbeitung ist die wichtigste Konsequenz, die für die Gegenwart und für die Zukunft aus Missbrauchsfällen gezogen werden muss, die größtmögliche Prävention vor weiteren Fällen. Durch Erarbeitung von konkreten Umgangsregeln muss sichergestellt werden, dass soweit nur irgend möglich sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen verhindert wird. Hierzu sind die vergangenen Fälle genau zu analysieren und Fälle aus anderen Gemeinden auf die konkrete Gemeinde zu übertragen. Entsprechende Präventionskonzepte sind regelmäßig zu überprüfen. Alle in einer Gemeinde mitarbeitenden Personen, gleich ob haupt- oder ehrenamtlich, sind darin zu schulen und sind zur Mitarbeit in Achtsamkeit aufgerufen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Unterseite ‚Prävention‘.
Statistik der Fälle sexualisierter Gewalt im Bistum Dresden-Meißen
Alle Fälle bzw. Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt in unserem Bistum werden anonym in einer Gesamtaufstellung erfasst. Diese können Sie unten im Downloadbereich einsehen. Sie wird regelmäßig aktualisiert.