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Bistum Dresden Meissen
11. Januar 2021

Informationen zum Geschäftsschluss der St.-Benno-Buchhandlung

zum Jahresende 2020 stellte die Buchhandlung den Geschäftsbetrieb ein

Dresden. Mitten im Corona-Lockdown hat die St.-Benno-Buchhandlung im Haus der Kathedrale ihren Geschäftsbetrieb zum Jahresende eingestellt. Um Unschärfen in der Berichterstattung dazu zu begegnen, anbei einige Informationen zum Thema aus Sicht des Bistums:

Ausgangspunkt des Geschäftsschlusses war die einseitige Kündigung des Mietvertrages durch die Geschäftsführerin der St.-Benno-Buchhandlung im September 2020. Ende November äußerte sie den Wunsch, die Buchhandlung unter deutlicher Mietreduzierung doch weiterführen zu wollen. Ungeachtet der Tatsache, dass bereits der seit 2004 unveränderte geltende Mietzins deutlich unterhalb der ortsüblichen Mieten liegt, signalisierte das Bistum zusätzliche Unterstützung, sofern die Ertragskraft des Unternehmens diese tatsächlich erforderlich macht.

Die Miete der Buchhandlung lag seit Juni 2004 unverändert bei 25,60 €/qm, was bei einer Gewerbemiete in dem Umfeld Schlossstraße als sehr niedrig gelten muss. Angesichts der Corona-Krise hatte das Bistum die Miete überdies seit April 2020 zu 100% gestundet. Gleichzeitig wurde, auch angesichts von Bauarbeiten am Gebäude, ein deutlicher Mieterlass in Aussicht gestellt, wenn Informationen zum Umsatzausfall, zur Kostenentwicklung sowie zu den in Anspruch genommenen staatlichen Corona-Kompensationen vorgelegt werden.

Erst Ende November machte die Inhaberin deutlich, dass sie an einer Fortsetzung des von ihr gekündigten Mietverhältnisses unter vergünstigten Konditionen interessiert wäre. Die zuständige Abteilung des Bischöflichen Ordinariats prüfte daraufhin die von der Buchhandlung vorgelegten Jahresabschlüsse. In Verantwortung dem Kirchensteuerzahler gegenüber, kann die Voraussetzung für eine Besserstellung nur der Nachweis einer tatsächlichen Bedürftigkeit sein. Dies gilt umso mehr, da das Bistum Dresden-Meißen aktuell einen stark defizitären Haushalt aufweist.

Die Prüfung ergab, dass die St.-Benno-Buchhandlung in „normalen Zeiten“ eine Miete in Höhe von monatlich 25,60 €/qm ohne Weiteres erwirtschaften kann. Angesichts der aktuellen Situation wurde der Geschäftsführerin ein neuer Vertag angeboten, der rückwirkend zum 1. April 2020 und bis zum 31. Dezember 2023 von Mieten in exakt der seitens der Unternehmerin vorgeschlagenen Höhe (17,50 €/qm) ausging. Diese wäre um eine - ebenfalls von der Unternehmerin vorgeschlagene - umsatzabhängige Komponente ergänzt worden. Dissens gab es lediglich zur Frage, in welcher Höhe zusätzliche Gewinne im Unternehmen verbleiben bzw. als Miete gezahlt werden sollen.

Dass das aus Sicht des Bistums faire Angebot einer hälftigen Teilung nicht angenommen wurde, ist eine persönliche Entscheidung der Eigentümerin, die zu respektieren ist.

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