Präventionsarbeit im Bistum
Präsentation des modularen Schulungskonzeptes
Ab dem 01.07.2023 wird im Bistum Dresden-Meißen die Präventionsarbeit modular ablaufen. Die Fertigstellung des Konzeptes ist noch nicht abgeschlossen.
Im folgenden Video (etwa 30 Minuten) werden die Hintergründe zur Umstellung, der aktuelle Stand des modularen Konzepts und die begleitenden Arbeitshilfen vorgestellt. Die Stabsstelle Prävention freut sich über Rückmeldungen in Form von Fragen, Anregungen und kritischen Stellungnahmen.
Eine Liste bisher eingegangener Fragen und Antworten ist hier zu finden. Sollte ihre Frage, ihre Anmerkung oder kritische Beurteilung noch nicht darin auftauchen, scheuen Sie sich nicht, diese an praevention@bddmei.de zu senden. Die Liste wird stetig weitergeführt.
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen „auch digital möglich“ und „e-learning“?
„auch digital möglich“ meint, dass die Schulung auch als Videokonferenz möglich ist, an einem definierten Termin stattfindet und ausschließlich in einer Gruppe stattfindet. „e-learnig“ wiederum ist eine Form, in der Mitarbeitende selbstständig, flexibel in der Terminierung und ohne andere Teilnehmenden die Schulung im digitalen Raum absolvieren. Eine Formulierungsänderung zu „auch per Videokonferenz möglich“ wird diskutiert.
Warum sind die Module für Sensibilisierung, Basis- und Intensivschulung mit „A“, „B“, „C“ benannt, während die Vertiefung mit „V“ benannt ist?
Die Idee dahinter war, damit zu verdeutlichen, dass die Module aufeinander aufbauen und die Vertiefungsschulung davon getrennt zu betrachten ist, da diese für alle Beschäftigten gleichermaßen zu leisten ist, spätestens nach 5 Jahren. Einer Änderung auf „S“, „B“ und „I“ hat auch seine Vorteile und daher wird die Kurzbezeichnung der Module diskutiert
Bedeutet die Umstellung, dass jetzt alle Mitarbeitenden von Neuem Schulungen besuchen müssen?
Nein, alle Mitarbeitenden, die bereits im Dienst sind und ihre Grundausbildung (Sensibilisierung, Basis, Intensiv) absolviert haben, müssen keine Module in diesen Bereichen besuchen.
Für einige Tätigkeitsgruppen hatte in der Vergangenheit die Basisschulung wenig Bezug zum Tätigkeitsfeld. Würden Mitarbeitende jetzt ein Basismodul besuchen wollen, obwohl sie bereits eine Basisschulung besucht hatten: Wäre dies auch als Vertiefung anzuerkennen?
In der Anfangszeit zum modularen Schulungskonzept, also etwa die nächsten 2 Jahre, ist der Besuch eines Basismoduls als Vertiefungsschulung anzuerkennen. Ob dies darüber hinaus so fortbestehen bleibt, wird zu gegebener Zeit evaluiert. Es gibt durchaus gute Argumente dafür, den Mitarbeitenden die Wahl zu lassen, ob sie ein Basismodul aus dem eigenen Tätigkeitsfeld wiederholen möchten oder an einem Vertiefungsmodul teilnehmen, in welchem noch einmal ganz andere Aspekte im Themengebiet sexualisierter Gewalt thematisiert werden. Eine regelmäßige Wiederholung der gleichen Schulung ist in anderen Themengebieten gängige Praxis (Erste Hilfe, Arbeitsschutz, Datenschutz, …) und hat den Vorteil, dass neue Erkenntnisse, neue Verfahren, neue Gesetze, … dauerhaft vermittelt werden.