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Bistum Dresden Meissen
Baukräne werden sich auch in Zukunft im Bistum drehen. Wichtig bleibt dabei die Frage, wieviele Gebäude auch langfristig erhalten werden können. © Photo by Guillaume TECHER on Unsplash
15. Januar 2020

Von Immobilienbeständen, Baulasten und der Flächenrichtlinie

Die Gebäudesituation im Bistum Dresden-Meißen im Blick

Dresden. Die Debatte um eine notwendige Reduzierung der Immobilienflächen in den Pfarreien ist schmerzhaft und stößt bei vielen Beteiligten immer wieder auf Unverständnis und auch Protest. Das ist verständlich. Auch wenn die Medien seit Jahren darüber berichten, dass die finanziellen Ressourcen der Bistümer dramatisch zurückgehen werden, so finden die klar auf der Hand liegenden Konsequenzen für das Bistum und die eigene Pfarrei noch keine hinreichende Akzeptanz.

Die heutige Wirklichkeit sieht allerdings so aus: Im Jahr 2011 hat die Bischofskonferenz die mittelfristige Einstellung der Sonderumlage Ost beschlossen. Seitdem wird ein sogenannter „Strukturbeitrag“ gewährt, der deutlich niedriger ist, jährlich zurückgeht, ab dem Jahr 2021 weiter reduziert wird und in dieser Form auch nur noch bis 2025 Bestand hat. Betrug die Solidarleistung für das Bistum Dresden-Meißen im Jahr 2004 noch 20 Millionen Euro, so wird dieser Betrag im Jahr 2021 lediglich noch 10 Millionen Euro betragen. Inflationsbereinigt entspricht das einer Kürzung um 60 Prozent.

Aktuell finanziert das Bistum Dresden-Meißen seinen Haushalt nur zu rund 38 Prozent aus eigenem Kirchensteueraufkommen und noch immer zu circa 15 Prozent aus dem Strukturbeitrag. Die demografische Entwicklung wird dazu führen, dass das Kirchensteueraufkommen langfristig eine geringere Steigerung als die Preisentwicklung erfährt oder gar sinkt.

Immobilienbestände und Baulasten der Zukunft

Mit Blick auf die in den Pfarreien vorhandenen Immobilienbestände müssen die wirtschaftlichen Realitäten beachtet werden. Die aktuell in den Pfarreien vorhandene Immobilienfläche für Kirchen-, Gemeinde-, Verwaltungs- und Wohnräume von derzeit etwa 120.000 m² würde einer jährlichen Baulast von ungefähr 5 Millionen Euro entsprechen. Betriebskosten sind hierbei noch nicht eingerechnet.

Auch mit vereinten Kräften werden das Bistum und die Pfarreien diese Finanzlast nicht stemmen können. Deshalb müssen Immobilien - und leider in Einzelfällen auch Kirchenflächen - reduziert werden, was oft schmerzlich sein wird. Zugleich richtet sich der Blick nach vorne, in die Zukunft und auf die Frage, welche Räume die Ortskirche für ihre pastorale Arbeit in der Zukunft tatsächlich braucht, um das Evangelium in dieser Welt zu verkünden.

Die Flächenrichtlinie: langfristige Planung des Raumbedarfs

Im Jahr 2015 hat das Bistum in einer fachlich gestützten Erhebung und im intensiven Diskurs mit den Pfarreien den Raumbedarf für die Erfüllung der pastoralen Aufgaben erhoben und in der Flächenrichtlinie dokumentiert. Dabei ergibt sich der Raumbedarf aus der Zahl der Katholiken ergänzt um einen sogenannten Diasporafaktor, der auch die flächenmäßige Ausdehnung des Territoriums der Pfarrei mit berücksichtigt. Der Flächenrichtwert trifft keine Aussage über die Anzahl der Standorte, deren Lage sowie über die Anzahl oder Beschaffenheit der Räume. Er ist für die Pfarreien ein Richtwert und gibt vor allem langfristige Orientierung.

Über alle Pfarreien und Verantwortungsgemeinschaften hinweg beträgt der so ermittelte Raumbedarf rund 60.000 m². Nach den Berechnungen des Bistums ist die Instandhaltungslast für Flächen in dieser Größenordnung aus heutiger Sicht mit gemeinsamen Kräften von Bistum und Pfarreien finanzierbar. Einige Pfarreien haben bereits begonnen, in Orientierung am Flächenrichtwert ein Standort- und Liegenschaftskonzept zu entwickeln. Regelmäßig sind signifikante Flächenreduzierungen zu gestalten. Dabei gilt es zu verstehen, dass eine Reduzierung nicht in jedem Fall kurzfristig umgesetzt werden muss. Oftmals sind die zeitlichen Perspektiven an den gesellschaftlichen Verhältnissen klar ablesbar.

Die sorbischen Pfarreien werden in diesem Zusammenhang ergänzend in besonderer Weise unterstützt. Weil die kulturelle Identität der sorbischen Volksgruppe in einzigartiger Weise mit ihrer kirchlichen Identität verbunden ist, hat das Bistum in enger Abstimmung mit den zuständigen Gremien den Bestand der Kirchen und Kapellen auf Dauer bestätigt, das heißt den Flächenrichtwert zu diesem Zweck um 2.200 m² erhöht. Für die Instandhaltungslast dieser zusätzlichen Fläche stellt das Bistum den sorbischen Pfarreien zusätzlich jedes Jahr über 69.000 Euro zur Verfügung. Mit diesen im Bistum einzigartigen Regelungen trägt die Bistumsleitung der besonderen kirchlichen Prägung der sorbischen Pfarreien Rechnung, wie sie auch im Pastoralkonzept zum Ausdruck kommen wird.

Das Pastoralkonzept im Sorbischen Pastoralen Raum

Mit Beginn des Erkundungsprozesses im Bistum haben sich im Frühjahr 2014 erstmalig Vertreterinnen und Vertreter aller sechs sorbischen Pfarreien mit ihren Seelsorgern versammelt, um gemeinsam über den Weg und die Sendung der Kirche in ihrer Region ins Gespräch zu kommen. Seitdem hat es regelmäßige Treffen in der Verantwortungsgemeinschaft „Sorbischer Pastoraler Raum“ gegeben, die einen engagierten, konstruktiven Austausch ermöglicht haben.

Auf Grundlage des Briefes von Bischof Heinrich Timmerevers im Herbst 2017 und seinem Auftrag, bis 2025 ein gemeinsames Pastoralkonzept zu entwickeln, wurde in den vergangenen Plenartreffen Schritt für Schritt an diesem Pastoralkonzept gearbeitet. Dafür wurden die verschiedenen Bereiche und Felder der Pastoral thematisiert und gemeinsame Optionen auf Zukunft hin formuliert. Dieser Reflexionsprozess dauert an.

Region mit besonderer kulturellerer und kirchlicher Prägung

Ein Zwischenbericht zum gegenwärtigen Stand des Pastoralkonzepts wird dem Bischof in Kürze vorgelegt. Dieser Bericht wird die besonderen Traditionen, Inhalte und Herausforderungen des sorbischen Pastoralraumes benennen und vielfältige Perspektiven für ein auch in Zukunft lebendiges Kirche-sein benennen. Diese inhaltlichen Akzente und Wegmarken stehen allerdings nicht für sich, sondern sind mit den baulichen Gegebenheiten und Entwicklungsmöglichkeiten abzugleichen, wie sie in einem gemeinsamen Standort- und Liegenschaftskonzept zum Ausdruck gebracht werden.

Dafür braucht es sicher die Bereitschaft, pastoral Erprobtes und Wünschenswertes mit den enger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen und aus dieser Zusammenschau entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Dieser Herausforderung stellen sich derzeit alle Pfarreien des Bistums und erfahren in diesem anfordernden und sicher oft genug mühevollen Prozess Unterstützung durch die Fachabteilungen der bischöflichen Verwaltung.