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Bistum Dresden Meissen

Notfallseelsorge

Notfallseelsorger unterstützen Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei, begleiten die Rettungsdienste bei ihren Einsätzen und betreuen z. B. Unfallopfer und ihre Angehörigen seelsorgerlich. Notfallseelsorger werden von den Rettungsleitstellen angefordert und sind deshalb nicht unmittelbar und auf direktem Wege für Sie in eventuell eigener und persönlicher Notlage ansprechbar wie es z. B. Telefonseelsorge, Beratungsstellen oder Seelsorger vor Ort sind.

Grundsätze der Notfallseelsorge

Nicht alle Menschen sterben an ihrem natürlichen Lebensende oder nach langer Krankheit, sondern plötzlich und auf diese Weise unerwartet: zuhause, in der Arbeit oder in der Freizeit. Der plötzliche Tod ist ein Notfall, der die Hinterbliebenen seelisch schwer belastet. Um ihnen beizustehen, gewährleistet die Kirche den Dienst von Seelsorgerinnen und Seelsorgern in Situationen, in denen der Tod eines Angehörigen den Alltag jäh durchbricht, sei es in Katastrophen, sei es im Einzelfall. So ist Notfallseelsorge in erster Linie Seelsorge angesichts des plötzlichen Todes. Das Anliegen der Notfallseelsorge besteht darin, möglichst bald nach Eintritt des Todes die Hinterbliebenen in der ersten Zeit des Schreckens und des seelischen Schocks, den der plötzliche Tod eines Angehörigen beim Hinterbliebenen auslöst, nicht allein zu lassen. Etwa 15–20 Prozent aller Menschen in unserer Gesellschaft sterben plötzlich und auf diese Weise unerwartet. Etwa 40 Prozent dieser plötzlichen Todesfälle erleiden einen Herzinfarkt, weitere, von außen schwer diagnostizierbare Ursachen für einen plötzlichen Tod sind Schlaganfälle und (Lungen-)Embolien. Darüber hinaus sterben Menschen bei Unfällen, durch Tötungsdelikte und Selbsttötungen. Dazu gezählt werden müssen auch Katastrophen mit einer hohen Anzahl von verletzten und getöteten Menschen. Auch die Gefahr terroristischer Attentate ist nicht auszuschließen.

Notfallseelsorge wendet sich mit ihrem pastoralen Angebot an Angehörige (von vital bedrohlich verletzten oder erkrankten Menschen), Hinterbliebene (von durch Unfälle oder akut verlaufende Erkrankungen Verstorbenen), Überlebende (ohne oder nur mit leichten körperlichen Verletzungen), Vermissende (wenn Menschen vermisst sind) oder Zeugen (von Ereignissen, bei denen Menschen zu Tode kamen) sowie (Erst-)Helfende. Dabei gehört es auch zur Tätigkeit des Notfallseelsorgers, die Würde des Leichnams zu wahren oder wiederherzustellen. Der Tod droht, den Leichnam zum bloßen Objekt zu machen. Bereits die bloße Anwesenheit der Seelsorgerin oder des Seelsorgers, ihr Zuhören und die Gespräche mit den Hinterbliebenen, die sie in den Mittelpunkt ihrer Präsenz und Wahrnehmung stellen – umso mehr ihr Segnen und Beten – stehen einer solchen Reduktion des Leichnams zum Objekt entgegen.