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Bistum Dresden Meissen

Band und Finanzamt

Wie rechnet man Bands gegenüber dem Finanzamt sauber ab?

                                     
von Markus Guffler (für den Inhalt wird keine rechtliche Gewähr übernommen)

Niemand will Ärger mit dem Finanzamt, sondern jede/-r versucht, rechtlich sauber die Abrechnung zu erledigen. Doch die meisten Steuerratgeber und Handreichungen der Ämter blenden das Thema Hobbykünstler einfach aus. Kosten und Rechnungen entstehen trotzdem. Hier folgt eine Hilfestellung. Bei größeren Projekten empfiehlt es sich, einen spezialisierten Steuerberater einzubeziehen.

Wir gehen von Bands mit gelegentlichen Auftritten (z.B. sechsmal im Jahr für 300 €) nebenberuflich und mit wenig Aufwand aus. Unterschieden wird zum einen die Rechtsform und zum anderen die Teilnahme am Umsatzsteuerverkehr.

Rechtsform:

Variante 1

Jedes Bandmitglied schreibt eine eigene Rechnung an den Veranstalter und rechnet selbstständig die Gewinne und Verluste mit seiner Einkommenssteuererklärung ab. Das ist für den Veranstalter mühsam und für die Band auch, da alle gemeinsamen Kosten wie Transport, Verpflegung, Probenräume zerpflückt werden müssen.

Variante 2

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird mit einer einfachen Form gegründet. Das geht mündlich. Besser ist eine allgemein gehaltene schriftliche Erklärung, die den Zweck und die Beteiligten nennt. Einnahmen und Ausgaben werden gesammelt und jährlich eingesandt. Das soll keine Gebühren kosten. Der mögliche Gewinn wird geteilt. Seinen Gewinn gibt jedes Bandmitglied dann in seiner Einkommenserklärung an, wenn es eventuelle Ausgaben, die außerhalb der Bandkosten entstanden (persönliches Instrument, Noten, Unterricht, Fahrten zur Probe), abgezogen hat.

Umsatzsteuer:

Entweder nimmt man an dem Umsatzsteuerverkehr teil oder nicht.

Nimmt man die Steuer ein, muss man sie abführen, kann aber auch die Umsatzsteuer der eigenen Ausgaben einfordern. Ist man ein Kleinunternehmer (Umsatz unter 22.000 € pro Jahr) kann man eine Kleinunternehmerregelung beantragen, um die ständige Abführung zu vereinfachen.

Für kleine Bands lohnt sich der Aufwand nicht. Sie beantragen formlos beim Finanzamt, dass sie ohne Umsatzsteuer auf Honorar abrechnen wollen. Rechnungen werden ohne Umst. / MWSt. gestellt. Am besten auf die Quittung schreiben "Betrag enthält keine Umsatzsteuer".

Beispiel einer Bandvereinbarung zur Gesellschaft Bürgerlichen Rechts:
GbR „Die Musterknaben"

Die Herren Maxi Muster, Petra Probe und Bernd Beispiel bilden seit dem 1. Mai 2020 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ansprechpartner gegenüber den Finanzbehörden ist Herr Muster. Die Abrechnung erfolgt jährlich zum 30. April. Jedes GbR-Mitglied ist berechtigt, im Namen der Band zu handeln.

Zweck der GbR:

gemeinsames Musizieren, Beschallen, Unterhalten und Moderieren
gemeinsame Freizeitgestaltung und gelegentliche Auftritte incl. Beschallungen gegen Entgeld/ Erstattung der Unkosten
alle damit verbunden Tätigkeiten und Aufwendungen sollen durch die GbR -Mitglieder gemeinsam aufgebracht werden. Dazu gehören unter anderem:

Anmietung eines Probenraumes
Transportkosten zu Proben und Auftritten
Kauf, Leihe oder gemeinsame Nutzung von Instrumenten, Beschallungs-
und Lichttechnik

Darüber hinaus gehende persönliche Aufwendungen bleiben von der GbR unberührt.

Unterschrift / Adressen