Bischof Timmerevers weiht vier Ständige Diakone mit Zivilberuf und einen Diakon im Hauptberuf
Diakonenweihe am Sonnabend, 10. Mai, um 10.30 Uhr in der Dresdner Kathedrale
Dresden. Am Sonnabend, dem 10. Mai 2025, um 10.30 Uhr, spendet Bischof Heinrich Timmerevers im Rahmen einer feierlichen Heiligen Messe in der Dresdner Kathedrale fünf Männern die Diakonenweihe.
Zu Ständigen Diakonen mit Zivilberuf werden geweiht:
- Vincenc Böhmer (Jg. 1986) aus Bautzen
- Tobias Pardula (Jg. 1978) aus Dresden
- Markus von Bohr (Jg. 1987) aus Leipzig
- Patrick Spiegel (Jg. 1981) aus Meißen
Als Ständiger Diakon im Hauptberuf wird Peter Brinker (Jg. 1965) aus Dresden geweiht, der bereits als Krankenhausseelsorger tätig ist. Perspektivisch ist für ihn der Einsatz in einer Pfarrei geplant; zudem bleibt er weiterhin verantwortlich für die Seelsorge für Gehörlose und Hörgeschädigte im Bistum. Rund zwanzig Mitglieder der Gehörlosengemeinden des Bistums werden am Weihegottesdienst teilnehmen, der auch in Gebärdensprache übersetzt wird.
Alle fünf Weihekandidaten sind verheiratet und Väter von Kindern. Sie haben sich in einer dreijährigen Ausbildung intensiv auf den Dienst als Ständige Diakone vorbereitet. Diese umfasste eine theologisch-pastorale Qualifizierung an der Fachakademie für Gemeindepastoral in Magdeburg sowie ein begleitendes Praktikum. Ergänzend fanden auf diözesaner Ebene weitere Ausbildungsveranstaltungen statt.
Nach der Weihe werden die neuen Diakone ab dem 1. August pastorale Aufgaben in ihren jeweiligen Heimatorten übernehmen. In den ersten beiden Jahren nach der Weihe werden sie weiterhin von der Ausbildungsleitung begleitet und nehmen an Fortbildungen teil.
Im Anschluss an den Gottesdienst sind alle Gäste zu einem Sektempfang im nahegelegenen Haus der Kathedrale eingeladen, um mit den Neu-Diakonen diesen besonderen Tag zu feiern.
Stichwort: Diakon (Griech. "Diener"):
Die Katholische Kirche unterscheidet zwischen dem Diakon als Durchgangsstufe auf dem Weg zur Priesterweihe und als eigenständiges Amt, das auch verheirateten Männern ab dem 35. Lebensjahr offensteht. Das Amt des Ständigen Diakons kann haupt- oder nebenamtlich ausgeübt werden. Diakone werden durch den Bischof geweiht. Damit überträgt er ihnen die Vollmacht zu predigen, die Taufe und die heilige Kommunion zu spenden und kirchliche Begräbnisse vorzunehmen, nicht aber die Messe zu feiern oder die Beichte zu hören. Hauptaufgabe des Diakons ist die Unterstützung der Pfarrer in der Gemeindeseelsorge und Gemeindecaritas. In feierlichen Gottesdiensten assistiert der Diakon dem Priester.
MB