18. August 2023
Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft
am 18. Juli 2023
Dresden. Mit Datum vom 12. Mai 2023 hatte das Bistum Dresden-Meißen über die Dispens eines Priesters von den priesterlichen Pflichten und der Versetzung in den Laienstand informiert. Im Zusammenhang mit einem kirchlichen Verfahren war bei der Staatsanwaltschaft zuvor Anzeige erstattet worden. Diese leitete eine Ermittlungsverfahren ein.
Dieses Verfahren wurde am 18. Juli 2023 durch Verfügung der Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.