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Bistum Dresden Meissen
22. Juli 2024

Extremistische Haltungen und Mitarbeit in Gremien der Pfarreien sind unvereinbar

Ordnung für Mitarbeit in Ortskirchen- und Pfarreiräten überarbeitet

Dresden. Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar: Nachdem die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) sich bereits im Februar 2024 in einer Erklärung unter diesem Titel deutlich gegen rechtsextremistische Bestrebungen positionierte, hat Bischof Heinrich Timmerevers dieses Anliegen am 4. Juli 2024 nun auch in einer überarbeiteten Wahl- und Gremienordnung für die Ortskirchen- und Pfarreiräte im Bistum Dresden-Meißen verankert. Darin ist geregelt, dass Personen aus schwerwiegenden Gründen aus der Mitarbeit in den pastoralen Gremien ausgeschlossen werden können.

Einer dieser Gründe ist „kirchenfeindliche Betätigung, die nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen.“ (Ordnung für den Ortskirchenrat und den Pfarreirat im Bistum Dresden-Meißen, § 6 Nr. 2, vom 4. Juli 2024)

Dazu zählen insbesondere öffentlich wahrnehmbare extremistische Äußerungen und die  – ebenfalls öffentlich wahrnehmbare – Mitgliedschaft in extremistischen Parteien oder Organisationen. Außerdem sind darunter Kandidaturen für Parteien oder Organisationen zu verstehen, die extremistische Haltungen und Positionen vertreten sowie die Übernahme von Ämtern oder sonstigen Aufgaben darin.

Das Bistum folgt klar der Stellungnahme der DBK: Jegliche Form von Extremismus wird abgelehnt, da derartige Gesinnungen auf Ab- und Ausgrenzungen zielen, die sowohl die Menschenwürde als auch die Solidarität teilweise oder ganz infrage stellen. Rechtzeitig vor den Wahlen zu den Ortskirchenräten am 9./10. beziehungsweise 16./17. November in diesem Jahr hat das Bistum nun die Position zur Unvereinbarkeit von extremistischen Haltungen und der Mitarbeit in pastoralen Räten in der überarbeiteten Ordnung geregelt.