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Bistum Dresden Meissen
Kinderwallfahrt 2016 nach Rosenthal. © Michael Baudisch
02. Juli 2021

Sichere Orte für Kinder und Jugendliche

Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Dresden-Meißen

Im Bistum Dresden-Meißen haben Anfang Juni 2021 die letzten der 37 Pfarreien ein Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt (ISK) vorgelegt. Bis hierhin war es ein langer Weg, denn eine Verpflichtung dazu besteht schon seit Inkrafttreten der Präventionsordnung des Bistums im Jahr 2015. Den zahlreichen Ehrenamtlichen, die sich in den vergangenen Monaten – unterstützt durch Hauptamtliche und die diözesane Stabstelle Prävention – vor Ort dafür eingesetzt haben, dass es überall zu Ergebnissen kam, gilt dabei der Dank. Hier wird eine zunehmende Sensibilisierung deutlich, die zu begrüßen ist.

Die Schutzkonzepte werden nun in der Präventionsstelle des Bistums Dresden-Meißen auf Vollständigkeit geprüft und die Pfarreien bekommen eine qualifizierte Rückmeldung mit Hinweisen zu Änderungen und Ergänzungen.

Wenngleich ein wichtiger Meilenstein erreicht wurde, sind sich die Verantwortlichen im Bistum jedoch einig, dass die Präventionsarbeit weiterzuführen und mancherorts auch noch zu intensivieren ist: Das ISK muss ggf. überarbeitet und ergänzt werden. So noch nicht geschehen, ist es zu veröffentlicht und allen Mitarbeitenden sowie den Kindern und Jugendlichen selbst bekanntzumachen. Es bedarf der nachhaltigen Umsetzung auch in den Strukturen der Pfarreien, der regelmäßigen Thematisierung und der Überprüfung auf Aktualität. Am achtsamen Umgang miteinander und an der Haltung aller Haupt- und Ehrenamtlichen muss schließlich erkennbar werden, dass das Schutzkonzept im Alltag gelebt wird. Gern unterstützt die Stabsstelle Prävention die entsprechenden Bemühungen (Kontakt).

Pfarreien des Bistums Dresden-Meißen sind – wie Institutionen und Einrichtungen der Bildung, der Erziehung, der Gesundheit und des Sports – Orte, an denen Kinder und Jugendliche sich regelmäßig aufhalten und an denen mit ihnen gearbeitet wird. Nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen aus den vergangenen Jahrzehnten stehen diese Einrichtungen vor der Herausforderung, sich zu sicheren Orten zu entwickeln. Dazu dient ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK), das Analyse von Gefährdungspotentialen und Schutzfaktoren, strukturelle Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen (z.B. Verhaltens­kodex, Handlungsleitfäden bei Vermutung) sowie Haltung und Kultur einer Organisation (z.B. Schulungen, Fehlerkultur) verbindet. Es sollen Bedingungen geschaffen werden, die das Risiko senken, dass die Institution zum Tatort von sexualisierter Gewalt werden kann. Darüber hinaus sollen Kinder und Jugendliche in Einrichtungen, in denen sie ein und aus gehen, kompetente Ansprechpersonen finden, wenn ihnen dort oder andernorts – z.B. im familiären Umfeld ­sexuelle Gewalt angetan wird. Mehr Informationen hier