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Bistum Dresden Meissen
15. Juni 2021

Update: Dienstanweisung des Bischofs

zur aktuellen Corona-Situation - gültig ab 14. Juni, ergänzt am 15. Juni 2021

"Es ist mir eine außerordentliche Freude, nach vielen Monaten des Verzichts und Wochen kleiner Schritte nun alle Einschränkungen und Ausführungsbeschränkungen in der Pastoral, die ich intern durch Dienstanweisungen erlassen musste, zum 14. Juni 2021 zurückzunehmen", schreibt Bischof Heinrich Timmerevers an die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Bistums. Die noch notwendigen Schutzmaßnahmen gingen "jetzt aber allein aus der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bzw. der Thüringer Verordnung hervor".

Weiterhin in Kraft bleibt vorerst das Infektionsschutzkonzept für Öffentliche Gottesdienste.
Vor allem im Blick auf das bevorstehende Bistumsjubiläum mit dem Festgottesdienst am kommenden Sonntag, 20. Juni, freut sich sicherlich nicht nur Bischof Heinrich, dass "nach dem Festgottesdienst auch gemeinschaftlich gefeiert werden kann".

Die Dienstanweisung vom 11. Juni 2021 im Wortlaut

Die aktuell gültige Sächsische Corona-Schutzverordnung

Die Sächsische Allgemeinverfügung mit Hygieneauflagen

Ergänzende Hinweise für Chorgesang, Kinder- und Jugendfreizeiten sowie die Ausgabe von Speisen und Getränken