Religionslehrer/Religionslehrerin werden
Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind, wenn nicht kirchliche Kräfte diese Aufgabe übernehmen, staatlich ausgebildete Lehrkräfte wie alle anderen auch. Es gibt viele Motivationen, Religionslehrer oder -lehrerin zu werden, ein kleiner persönlicher Einblick eines Religionslehrers beschreibt die Vielfalt, die dieser Beruf mit sich bringt. Wer nun neugierig geworden ist und mehr wissen möchte - nicht nur zu Religionslehrerinnen und Religionslehrern - findet mögliche Antworten und Gespächspartner hier.
Der Besonderheit des Faches ist es geschuldet, dass Religionslehrerinnen und -lehrer neben dem abgeschlossenen Studium der Katholischen Theologie und einem weiteren Fach sowie dem erfolgreich absolvierten Referendariat die Missio Canonica bzw. für die Dauer des Referendariates die Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis benötigen.
Sie sind "Fachleute für Unterricht" sowie immer auch "Brückenbauer zwischen Kirche und Schule und Mittler zwischen zwei Institutionen." (vgl. Die Deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 34 f)
Sie müssen sich - wie alle am Unterrichtsgeschehen Beteiligten - immer wieder neu mit der Frage auseinandersetzen, was der Religionsunterricht zur Lösung der anstehenden Fragen an öffentlichen Schulen leistet und leisten kann. Und sie sind unentwegt diejenigen, die die für Christen und die Gesellschaft als ganze so wesentlich andere Sichtweise auf den Menschen selbst, die Mitmenschen, die Welt und Gott einbringen und zur Stellungsnahme herausfordern. Auf die Herausforderungen, die diese Anfragen mit sich bringen, werden sie zum einen durch ihr Theologiestudium, zum anderen aber auch durch die Studienbegleitung des Mentorates vorbereitet.
Für jedes Bistum gibt es eine Missio-Ordnung, so auch für das Bistum Dresden-Meißen. Zur Erteilung der Missio Canonica und der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis müssen danach ein entsprechender Antrag gestellt werden sowie neben weiteren Unterlagen zwei Referenzen beigefügt werden. Diese sind zu verstehen als eine Art "Nachweis" durch "Zeugen", die darlegen, dass und warum sie die Bewerber und Bewerberinnen als geeignet ansehen, diesen beschriebenen Brückenbauerdienst zu übernehmen. Die Lehrkraft selbst verpflichtet sich mit ihrer Unterschrift des Antrages, dass sie zu dieser Aufgabe bereit ist.
Die für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis (KUE) wie für die Missio Canonica erforderlichen Formulare finden Sie hier:
Kirchliche Unterrichtserlaubnis (KUE)
Formular Referenzen Kirchliche Unterrichtserlaubnis
Formular Referenzen Missio Canonica
SPOTLIGHT RU -Newsletter für Religionslehrkräfte im Bistum Dresden-Meißen

Regelmäßig drei bis viermal im Jahr erscheint "SPOTLIGHT RU", der Newsletter für die Religionslehrkäfte des Bistums mit aktuellen Hinweisen und Informationen. Hier finden Sie den aktuellen Newsletter.
Frühere Ausgaben können Sie unter den folgenden Links finden:
Missio-Verleihung 2023
Auch zum Ende des Schuljahres 2022/23 ist wieder eine feierliche Verleihung der Missio Canonica geplant. Sie findet statt am 7.7.2023:
15.30 - 17.30 Uhr: Treffen und Gespräch der KandidatInnen mit Bischof Timmerevers
18.00 Uhr: Feierliche Eucharistiefeier mit Verleihung der Missio Canonica