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Bistum Dresden Meissen
22. Dezember 2020

Gute Bereitschaft zu Kandidaturen. Corona-Bedingungen erschwerten Abläufe.

Wahlen im Bistum – eine Auswertung

Dresden. Gleich zwei Wahlen standen für die katholischen Christen in Sachsen und Ostthüringen im November an: In allen 37 Pfarreien des Bistums Dresden-Meißen wurden sowohl die Ortskirchenräte als auch die Kirchenvorstände neu gewählt. Trotz erschwerender Corona-Bedingungen konnten die Wahlen erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Dabei mussten die Pfarreien viel Energie investieren, um den reibungslosen Ablauf – etwa durch die Briefwahlmöglichkeit – im Vorfeld abzusichern. Zum anderen kam es auch bei der Stimmenauszählung Corona-bedingt teilweise zu Verzögerungen. Dennoch gelang es überall, die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen.

Bischof Heinrich: „Allen Beteiligten möchte ich bei dieser Gelegenheit meinen aufrichtigen Dank aussprechen, dass die Wahlen unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen möglich wurden. Es zeigt sich, dass wir uns in unseren Pfarreien nach wie vor auf ein vorbildliches Engagement stützen können. Darin sehe ich eine ganz besondere Stärke unseres Bistums, für die ich sehr dankbar bin. Allen zukünftigen Gremienmitgliedern wünsche ich Gottes Segen für ihre neuen Aufgaben. Allen Wahlhelfern, den ausgeschiedenen Gremienmitgliedern und auch den nicht gewählten Kandidaten sage ich ein herzliches ‚Vergelt’s Gott‘ für ihre Bereitschaft, das Leben der Kirche in unserer Heimat so bereitwillig mitzutragen.“

Kirchenvorstands- und Ortskirchenratswahlen

In beiden Gremien können die Gläubigen das Leben der Kirche vor Ort aktiv mitgestalten. Während die Ortskirchenräte in Abstimmung mit den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern das kirchliche Glaubensleben in ihrer Gemeinde planen und gestalten, sind die Kirchenvorstände zusammen mit dem Pfarrer für die Vermögensverwaltung und weitere Leitungsaufgaben in der Pfarrei verantwortlich.

Aus den bisher vorhandenen, noch unvollständigen Daten lassen sich erste, vorläufige Ergebnisse ablesen. Derzeit finden zudem konstituierende Sitzungen statt, bei denen weitere Mitglieder berufen werden können. Geschlechter- und Altersstruktur der Gremien können sich daher noch ändern. Der Anteil der Briefwähler wurde in den Pfarreien nicht durchgängig erfasst.

Ergebnisse noch nicht endgültig

Auch wenn die Auswertungsdaten noch nicht endgültig feststehen: Nach bisherigem Stand wurde bei den Kirchenvorstandswahlen eine durchschnittliche Wahlbeteiligung von 11 % erreicht, bei den Ortskirchenräten von 12,4 %.

Unter den gewählten Mitgliedern beträgt der Frauenanteil bei den Kirchenvorständen 25 %, bei den Ortskirchenräten 52 %. Das Durchschnittsalter liegt in beiden Gremien mit 54 und 52 Jahren relativ dicht beisammen.

Erfreulich zeigte sich die Bereitschaft, Verantwortung in den Pfarreien zu übernehmen. Für beide Gremienwahlen standen im Durchschnittlich jeweils 11 Kandidaten zur Verfügung. Die Amtszeit der Mitglieder des Kirchenvorstands beträgt in der Regel fünf Jahre. Zum 1. April 2021 nehmen sie ihre Arbeit auf und lösen dann die bisherigen „Kirchenräte“ ab. Die Ortskirchenräte werden für die Dauer von vier Jahren gewählt.

MB

 

Mehr Informationen zur Arbeit, Zusammensetzung und Wahl von Ortskirchenrat und Kirchenvorstand:

www.bistum-dresden-meissen.de/gut-informiert